Kopiert!

Hitlergrüsse im Chat

Kommen die Neonazis damit davon?

Der Pnos-Vorsitzende Tobias Steiger hat in einem Basler Telegram-Chat gegen jüdische Mitmenschen gehetzt. Was sagen die Behörden?

05/19/20, 02:10 PM

Aktualisiert 05/19/20, 02:11 PM

Kopiert!
Stummer Schrei nach Liebe: Herzli im Hasschat gehen gar nicht

Stummer Schrei nach Liebe: Herzli im Hasschat gehen gar nicht (Foto: Screenshot Nazichat)

Offenbar können in Basel Neonazis über Monate antisemitische Verschwörungstheorien verbreiten – und niemand hindert sie daran. Bereits im Dezember berichtete Bajour über einen öffentlich zugänglichen Telegram-Kanal, auf dem unter anderem der Pnos-Vorsitzende Tobias Steiger gegen Geflüchtete hetzte und Hitler verherrlichte. Mehrere Medien nahmen diese Geschichte auf.

Aber es brauchte ein paar linksautonome Aktivisten, um den Chat zum Erstummen zu bringen – sie fluteten ihn in den letzten Wochen mit Regenbogen-Herzli und Antifafahnen – auch darüber berichteten wir von Bajour.

Hallo, ist da jemand?

Danach überlegten wir auf der Redaktion: Wie kann es sein, dass ein öffentlich zugänglicher Chat über Monate antisemitische Botschaften streuen kann?

Es ist strafbar, menschenverachtende antisemitische und rassistische Parolen und Bilder in einem öffentlichen Chat zu teilen. Das sagt Dominic Pugatsch, Jurist und Geschäftsleiter bei der Schweizer Stiftung gegen Rassismus und Antisemitismus. «Es ist gemäss der Rassismus-Strafnorm verboten, öffentlich Menschen aufgrund ihrer Herkunft oder Religion herabzuwürdigen.» 

Also fragten wir bei der Basler Staatsanwaltschaft: Habt ihr den Basler Nazichat auf dem Schirm?

Laut Mediensprecher Peter Gill äussert sich die Staatsanwaltschaft, gestützt auf das Amts- und Untersuchungsgeheimnis sowie die Strafprozessordnung, grundsätzlich nicht zu allfälligen hängigen Strafverfahren. Erhalte die Stawa Kenntnis von einer strafbaren Handlung bzw. handle es sich um ein Offizialdelikt, so würden die nötigen Schritte eingeleitet. «Jede Person kann auf einer Polizeiwache ein Anzeige erstatten.»

Niemand ist zuständig

Eine behördliche Monitoring-Stelle, die das Internet nach strafbaren rassistischen und antisemitischen Äusserungen durchsucht, hat der Kanton Basel-Stadt nicht.

Willst du dem generischen Maskulinum ein Sternli aufsetzen?

«Man kann von der Staatsanwaltschaft nicht verlangen, dass sie das Netz nach rassistischen Äusserungen durchforstet», sagt Alma Wiecken. Sie ist Leiterin der eidgenössischen Kommission gegen Rassismus. Auch auf Bundesebene gäbe es keine Stelle, die Rassismus und Antisemitismus im Netz systematisch verfolge. 

Momentan seien es vor allem private Organisationen, wie die Stiftung gegen Rassismus und Antisemitismus, die so etwas proaktiv beobachten würden. Die eidgenössische Kommission gegen Rassismus plane aber auf ihrer Webseite eine Meldefunktion einzuführen, über die rassistische Beiträge in den sozialen Medien gemeldet werden können, sagt Wiecken.

Wird geladen