Filmgesetz
Abstimmung vom 15. Mai 2022: Änderung vom 1. Oktober 2021 des Bundesgesetzes über Filmproduktion und Filmkultur (Filmgesetz, FiG)
Ziel
Streamingdienste sollen neu vier Prozent ihres Umsatzes in der Schweiz an die Schweizer Filmindustrie abgeben. Zudem soll das Angebot der Streamingdienste zu 30 Prozent aus Filmen oder Serien bestehen, die in Europa produziert wurden.
Ausgangslage
Die Filmindustrie in der Schweiz wird von Bund und Regionen sowie der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) und anderen Schweizer Fernsehsendern gefördert. Im nationalen Filmgesetz ist geregelt, dass inländische Fernsehsender vier Prozent ihres Umsatzes an die Schweizer Filmindustrie zahlen müssen. Streamingdienste müssen bis jetzt keine Abgaben an die Schweizer Filmindustrie zahlen.
Der Bundesrat und das Parlament wollen auch für Streamingdienste Abgaben einführen sowie ein Minimum an europäischen Produktionen in ihrem Angebot festlegen. Deshalb haben sie beschlossen, das Filmgesetz zu ändern. Dagegen wurde das Referendum ergriffen. Deshalb stimmen wir nun darüber ab.
Was würde sich ändern?
Wird die Änderung des Filmgesetzes angenommen, müssen Streamingdienste künftig vier Prozent ihres in der Schweiz erzielten Umsatzes an die Schweizer Filmindustrie zahlen. Diese Regelung betrifft auch ausländische Privatfernsehsender, die gezielt Werbung für das Schweizer Publikum senden. Die Anbieter können zum Beispiel bereits existierende Filme einkaufen, sich an einer Schweizer Film- oder Serienproduktion beteiligen oder eigene Projekte in Auftrag geben.
Wenn die Anbieter weniger als vier Prozent des Umsatzes an die Schweizer Filmindustrie zahlen, müssen sie den fehlenden Betrag in Form einer Abgabe zahlen.
Das Film- und Serienangebot von Streamingdiensten muss zusätzlich zu 30 Prozent aus europäischen Filmen und Serien bestehen.
Argumente
Argumente der BefürworterInnen | Argumente der GegnerInnen |
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