Kurz-News
Wasserschaden in der UnibibliothekWegen eines Leitungsdefekt wurden mehrere Bücher beschädigt.
Die SVP will ihn ins Rennen gegen Philipp Schoch (Grüne) um einen BL-Regierungssitz schicken.
Inhaber*innen von physischen Scheinen müssen diese vor dem Wechsel bei einer Depotbank einliefern.
In der Schweiz werden 2025 zig Vorfälle gemeldet – z. B. ein Velofahrer, der Trauergäste beleidigte.
Gefährdet die Abstimmungspanne das E-Voting?
2048 Stimmen, die bei den vergangenen Abstimmungen per E-Voting eingegangen sind, konnten von der Basler Staatskanzlei nicht ausgewertet werden. Schuld sind PIN-geschützte USB-Sticks, auf denen sich die Passwörter zum Entschlüsseln der Stimmdaten befinden. Sie lassen sich nicht mehr öffnen. Die Stimmen wurden vorläufig nicht gezählt. Wenn bis zur Publikation des Endergebnisses keine Lösung vorliegt, müssen sie als «ungültig» registriert werden. Betroffen sind Auslandschweizer*innen und Menschen mit Behinderung. Blinde können – neben der vom Bund mit dem Schweizerischen Blindenverband entwickelten Abstimmungsschablone – nur mittels E-Voting selbstständig und unter Wahrung des Stimmgeheimnisses wählen und abstimmen. Basel-Stadt sowie Thurgau, St. Gallen und Graubünden bieten für sie seit einigen Jahren E-Voting an. Basel-Stadt wird in diesem Jahr die E-Voting-Option auf 30 Prozent der Stimmberechtigten ausweiten.
Ergänzung: Nach der Abstimmungspanne rund um das E-Voting, zog der Kanton Basel-Stadt am Dienstag die Konsequenzen. Bis mindestens Ende Jahr gibt es kein E-Voting mehr. Eine externe Untersuchung und ein Strafverfahren sollen zudem klären, warum die Stimmen nicht ausgezählt werden konnten.
Offenbar funktionierte das System in anderen Kantonen klaglos, und bisher ja auch bei uns. Schuld daran, dass die optimal geschützten Abstimmungsdaten nicht ausgelesen werden konnten, ist also nicht das e-Voting an sich, sondern ein unqualifizierter oder zumindest unglücklicher Umgang damit in der kantonalen IT und/oder Administration. Vielleicht müssten die GrossrätInnen eher dazu ein paar Fragen stellen als das Kind gleich mit dem Bade auszuschütten? Ein derartiger "Unfall" darf sich nicht wiederholen, ganz besonders deshalb, weil es Stimmberechtige betrifft, die keine Alternative zur Stimmabgabe haben.
Grossrat LDP / Digital Auditor
Das E-Voting-System in Basel-Stadt nutzt ein Sicherheitskonzept, das technisch einer Hardware-Wallet (wie Ledger oder Trezor) gleicht. Die Stimmen liegen in einer digitalen Urne, die nur mit physischen, PIN-geschützten USB-Sticks entschlüsselt werden kann. Diese Sticks halten die privaten Schlüssel strikt offline und verteilt auf mehrere Personen (Multi-Sig-Prinzip), was Manipulationen von aussen praktisch unmöglich macht. Der Vorfall vom 8. März 2026, bei dem 2048 Stimmen wegen defekter USB-Sticks nicht ausgezählt werden konnten, beweist paradoxerweise die enorme Sicherheit: Das System lässt sich selbst von den Behörden nicht «knacken» oder per Hintertür umgehen. Um solche Hardware-Risiken künftig zu minimieren, sollte der Prozess um redundante Backup-Sticks oder eine Shamir’s Secret Sharing Verteilung ergänzt werden. Damit könnten defekte Einzelsticks durch Ersatz-Fragmente sicher ersetzt werden, ohne das Stimmgeheimnis zu gefährden.
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