Warum die Clubs bei den Massnahmen nicht mitreden dürfen

Nachdem eine Bar nach der anderen das Licht gelöscht hat, gab es harte Kritik an den Behörden. Jetzt nimmt Lukas Ott von der Taskforce Nachtkultur Stellung.

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Ausgetanzt: Für viele Clubs kommen die neuen Coronaregeln einer Schliessung gleich. (Bild: Pim Myten, Unsplash/ Illu: Bajour)

Dem Nachtleben geht es schlecht. Das Nordstern ist zu, die Kaschemme ist zu...viele Clubs haben wegen der neusten Corona Massnahmen dicht gemacht. Bei Marcel Colomb sorgt das für Kritik: Die Regierung sei schlecht auf die zweite Welle vorbereitet gewesen, sagte er im Bajour-Interview vom Donnerstag. «Die Kommunikation ging gründlich schief.»

Colomb ist Gitarrist der Band «Bitch Queens», SP-Mann und Mitglied der überparteilichen Lobby Kulturstadt Jetzt. Seine Kritik richtet sich in erster Linie an Regierungspräsident Elisabeth Ackermann und ihr Präsidialdepartement, das für die Kultur zuständig ist. 

Jetzt hat Lukas Ott Punkt für Punkt zu den Vorwürfen Stellung genommen. Er leitet die Die Taskforce Nachtkultur, ein Gremium aus Vertretern der Gastronomie und der Verwaltung, das die Situation der Gastronomie in Zeiten von Corona verbessern soll. 

Punkt 1: Marcel Colomb kritisiert die Behörden hätten sich am Montag 12. Oktober noch zu einer Sitzung getroffen «Von Seiten der Verwaltung kam in dieser Sitzung kein Signal, dass derart schnelle, drastische Massnahmen zu erwarten seien.» Die Kommunikation sei gründlich schief gelaufen, wirft er der Taskforce vor.

Stimmt nicht, antwortet Lukas Ott: «Die Vertreter aus der Verwaltung haben an dieser Sitzung erwähnt, dass die Situation besorgniserregend sei und dass strengere Massnahmen möglich seien.» Dass tatsächlich strengere Massnahmen eingeführt werden sollen, hat der Regierungsrat am 16. Oktober kommuniziert.

«Eine Mitsprache ist in dieser besonderen Lage angesichts der Dynamik nicht möglich und nicht vorgesehen»
Lukas Ott, Leiter Taskforce Nachtkultur

Punkt 2: Colomb wirft den Behörden vor, sie hätten sich schlecht auf die zweite Welle vorbereitet, es gäbe keinen Plan, wie man die neuen Restriktionen für die Clubs und Beizen abfedern könnte. 

Ott weist die Zuständigkeit von sich: «Die Abteilung Kultur ist nicht zuständig für die Massnahmen zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung.» Zur Erklärung: Es ist die Aufgabe der Taskforce, Lösungen für die Gastronom*innen in dieser schwierigen Zeit zu finden.  Ott sagt aber: «Die aktuelle Situation bleibt aufgrund der Einschränkungen einerseits und den Lockerungen andererseits herausfordernd – sowohl für die Basler Nachtkultur und -ökonomie als auch für die Eindämmung der Covid-19-Pandemie durch den Kanton.»

Punkt 3: Das Nordstern ist einer der Basler Clubs, der geschlossen hat. In ihrer Mitteilung kritisieren die Verantwortlichen, dass «die Behörden wiederholt nicht das Gespräch mit der Branche oder den Vertretern gesucht haben».

Lukas Ott entgegnet: «Eine Mitsprache ist in dieser besonderen Lage angesichts der Dynamik nicht möglich und nicht vorgesehen.» Die Massnahmen seien von der Covid-19 Verordnung des Bundesrates vorgesehen und die Kantone hätten einen sehr kleinen Spielraum: «Die Kantone können jederzeit strengere Massnahmen erlassen.»

Punkt 4: Marcel Colomb fordert finanzielle Soforthilfe für die Clubs, da die frühere Unterstützung im September abgelaufen sei.

Lukas Ott sagt dazu: «Über die Fortsetzung der Bundesmassnahmen Kultur im Kanton Basel-Stadt kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nichts gesagt werden. Dazu braucht es Regierungsbeschlüsse.» Im Grossen Rat sei aber mittlerweile eine Motion für ein Unterstützungsprogramm, insbesondere für die Hotellerie und die Gastronomie, überwiesen worden. Diese wird nun geprüft.

Punkt 5: Marcel Colomb fordert klare Massnahmen von der Regierung.

Lukas Ott verweist auf die Bundesmassnahmen: «Clubs und Konzertlokale können, sofern sie über eine künstlerische Programmgestaltung verfügen, Anträge um Ausfallentschädigungen gemäss Bundesmassnahmen im Kulturbereich stellen. Auch Musikagenturen und Festivals im Bereich der populären Musik sind für ihre Vermittlungstätigkeit zugelassen. Damit können Gelder für die Existenzsicherung und die Sicherung der kulturellen Vielfalt auch im Clubbereich gesprochen werden, wozu auch eine dringende Notwendigkeit besteht.»

Bis zum 20. September hätten insgesamt 24 Clubs, Konzertlokale, Festivals der Populärmusik und Musikagenturen Anträge eingereicht. 13 davon hätten bereits Entscheide erhalten, die anderen seien aktuell in Bearbeitung. Und weiter sagt Ott: «Bei einigen Clubs und Konzertlokalen hat sich herausgestellt, dass der ihnen während des Lockdowns im Frühjahr entstandene Schaden durch andere Schadensregulierer (Kurzarbeit, Mietzinserlass, Privatversicherungen) bereits vollumfänglich abgedeckt ist, weshalb sie gemäss Bundesverordnung keinen weiteren Anspruch für Ausfallentschädigungen für diese Periode haben.»

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