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Dicke Post für den Grauen Block

Die Protestaktion des selbsternannten Grauen Blocks geht in die nächste Runde. Die Staatsanwaltschaft bittet die Aktivist*innen mit einem Fragebogen um Nachweise für illegale Handlungen. Die weisen die Fragen zurück und sagen, ihnen fehle das Know-How im Kampf gegen sich selbst.

Daniel Faulhaber

01/07/20, 04:23 PM

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Der Graue Block am 22. November 2019 auf dem Weg zum Claraposten.

Der Graue Block am 22. November 2019 auf dem Weg zum Claraposten.

Die Aktivist*innen des Grauen Blocks haben «dicke Post» von der Staatsanwaltschaft erhalten. Darin werden sie dazu aufgefordert, ihr eigenes Verhalten an der Demonstration #BaselNazifrei vom 24. November 2018, sowie allfällige Straftaten zu schildern und damit «gegen sich selber zu ermitteln». Peter Gill, Sprecher der Staatsanwaltschaft, bestätigt den Versand. Bajour liegt der Fragebogen und ein Statement des Grauen Blocks dazu vor.

Darum gehts: Die Eskalation der Demonstration #BaselNazifrei vom November 2018 hatte ein juristisches Nachspiel. Die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt ging mit einem Onlinepranger gegen Personen vor, die nicht nur friedlich demonstriert haben sollen. Sie veröffentlichte unter anderem unverpixelte Bilder von Tatverdächtigen.

Ca. 60 vornehmlich ältere Menschen, die sich selber als den Grauen Block bezeichnen, solidarisieren sich mit den Verdächtigten und marschierten am 22. November 2019 medienwirksam und friedlich zum Claraposten, um dort ihre Teilnahme an der unbewilligten Demonstration zu deklarieren. Jetzt reagiert die Stawa.

Amüsement über Fragebogen

In den Tonfall des Statements des Grauen Blocks mischt sich neben «Befremdung» auch Amüsement. 

So zeigten sich die Aktivist*innen belustigt über einen Fragebogen, der ihnen von der Stawa zugeschickt wurde. Darin werden sie dazu aufgefordert, ihr eigenes Verhalten an der Demo zu schildern. Unter anderem steht da die Frage, ob sich die Aktivist*innen unkenntlich gemacht haben (Falls ja, wie und warum), ob sie selbst Gewalttaten ausgeübt haben (Falls ja, wann, wo, in welcher Form und warum).

Das wiederum interpretieren die Aktivist*innen als «Beweislastumkehr». In ihren Augen werden sie von der Staatsanwaltschaft dazu angehalten, gegen sich selbst zu ermitteln. Das sei aber erstens nicht ihre Aufgabe, sondern die der Staatsanwaltschaft und zweitens fehlten ihnen dazu «die forensische Sachkenntnis (Verhörtechnik)», sowie «das nötige Equipment (Beweismittelsicherung)».

Die Staatsanwaltschaft folge mit dem Fragebogen dem Artikel 145 der Strafprozessordnung, sagt ihr Sprecher, Peter Gill. Demnach können einzuvernehmende Personen eingeladen werden, einen schriftlichen Bericht abzugeben. Es sei Pflicht der Stawa, nach der Selbstdeklaration zu prüfen, ob die Mitglieder des Grauen Blocks zu jenen Teilnehmer*innen der Demo gehörten, die Landfriedensbruch begangen, oder Gewalt gegen Beamte ausgeübt hatten.

Die letzte Frage auf dem Fragebogen lautet: Was war Ihre Motivation für die Selbstanzeige vom 22. November 2019?


Die Sache soll nun ins Parlament gelangen

Vom sachlichen Inhalt des Schreibens zeigt sich der Grauen Block insgesamt «befremdet». Die Staatsanwaltschaft habe die Selbstdeklaration als Selbstanzeige aufgefasst. Von begangenen Straftaten sei aber nie die Rede gewesen, darum könne man sich nicht angezeigt haben. Zitat:

«Der Graue Block hat sich als Teilnehmende an der Demo Basel Nazifrei «geoutet», um gegen die einseitige, unverhältnismässige, absurde Verfolgung und Einschüchterung jugendlicher Demonstrantinnen und Demonstranten zu protestieren. (…) Wir haben vom Recht auf Demonstrations- und Koalitionsfreiheit gebrauch gemacht und solidarisieren uns mit den Jugendlichen, die für das Gleiche strafrechtlich verfolgt werden.»

Die Aktivist*innen des Grauen Blocks haben einzeln mit einem Brief auf den Fragebogen reagiert, erklären sie auf Nachfrage von Bajour. Darin steht, man könne die Fragen nicht beantworten und werde weitere Aussagen zur Sache verweigern. Ob die Staatsanwaltschaft mit einer Vorladung zur persönlichen Befragung reagiert, sei abzuwarten, sagt ein Vertreter des Grauen Blocks.

Die Aktivist*innen ihrerseits versuchen als Nächstes, «die Sache in den Grossen Rat zu bringen». Ein Treffen mit Vertreter*innen des Parlaments sei bereits geplant.

Mit seiner Aktion will der Graue Block signalisieren, dass im Prinzip alle Teilnehmende der unbewilligten Demonstration vom 24. November 2018 gegen das Gesetz verstiessen. Und das darum alle oder niemand juristisch belangt werden müsse. Die Stawa widerspricht dieser Auffassung. Aktuell werden 46 Verfahren geführt, die im Zusammenhang mit der Demonstration #BaselNazifrei stehen.

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