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Asylpolitik

Staatlich verordnete Landidylle

Im Kt Bern öffnete das erste Rückkehrzentrum für Familien und Frauen. Während die Behörden es als Erfolg bezeichnen, wollen die kritischen Stimmen nicht verstummen. Unsere Kolleg*innen von der Hauptstadt kehrten einige Wochen nach der grossen Eröffnung zurück und sprachen mit den Menschen.

08/10/22, 09:59 AM

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Dieser Text ist zuerst bei der Hauptstadt erschienen. Die Hauptstadt gehört wie Bajour zu den verlagsunabhängigen Medien der Schweiz.

Ausblick ins Grüne: Bewohnerin im Rückkehrzentrum Enggistein.

Ausblick ins Grüne: Bewohnerin im Rückkehrzentrum Enggistein. (Foto: Talal Doukmak)

Die Fahrt mit S-Bahn und Bus von Bern nach Enggistein, Dorf dauert 32 Minuten. Mit Halbtax kostet sie 4.60 Franken. Das macht 9.20 Franken retour. 

Nesakumar Thirunavukkarasu lebt seit dem 11. April 2022 in Enggistein. Seither war der 39-Jährige rund sechsmal in Bern – ein- bis zweimal pro Monat. Meistens ging er allein, um in einem Asia-Laden Currypulver und Tee einzukaufen. Manchmal liess seine Frau Thanisuka nicht locker, dann nahm er sie mit: 18.40 Franken für beide Tickets. 

«Der Verkäufer im Asia-Laden kennt unsere Situation, deshalb lässt er uns manchmal etwas aufschreiben und beim nächsten Mal bezahlen», sagt Nesakumar. Denn: Die vierköpfige Familie lebt von 26 Franken pro Tag.

Nesakumar holt mich an einem Mittwochmorgen Ende Juli an der Bushaltestelle Enggistein, Dorf ab. Das «Dorf» ist fast schon ein Weiler. Einen Laden gibt es hier nicht. Die nächste Einkaufsmöglichkeit ist in Worb: Zehn Minuten Postautofahrt, 2.80 Franken.

Von der Bushaltestelle führt ein steiles Strässchen an Bauernhöfen vorbei, an Geranienkistchen und sauber gestapelten Holzbeigen. Am Anfang ist noch Teer, dann Kies, und nach zehn Minuten stehen wir vor einem Haus, über dessen Eingang ein blaues Schild prangt. Darauf steht: «Herzlich Willkommen im RZB Enggistein». 

«Funktioniert gut»

RZB steht für «Rückkehrzentrum des Kantons Bern», und ich war Ende Juni schon einmal hier. Da regnet es in Strömen, und rund zwanzig Medienschaffende stehen im leergeräumten Aufenthaltsraum des Zentrums, als der kantonale Sicherheitsdirektor Philippe Müller die malerische Umgebung hervorhebt.

«Idyllisch hier, oder?», fragt er rhetorisch, während die feuchten Turnschuhe der Journalist*innen auf dem Laminatboden quietschen, als sie sich für einen Rundgang durch das Haus in Bewegung setzen.

Es ist ein Presseanlass des Kantons Bern. «Betrieb des neuen Rückkehrzentrums Enggistein funktioniert gut» lautet der Titel der ausgeteilten Pressemitteilung. 

Philippe Müller, der kantonale Sicherheitsdirektor von Bern, informiert für die Medien.

Philippe Müller, der kantonale Sicherheitsdirektor von Bern, informiert für die Medien. (Foto: Talal Doukmak)

Das Rückkehrzentrum Enggistein wurde im Januar 2022 in Betrieb genommen. Es ist schweizweit das erste Zentrum ausschliesslich für Familien und alleinstehende Frauen und bietet Platz für maximal 80 Bewohner*innen. Ende Juni wohnten rund 30 Menschen dort.

Mit einem Spiel- und Lernzimmer für Kinder und Jugendliche, streng nach Geschlechtern getrennten sanitären Anlagen und einem Aufenthaltsraum nur für Frauen soll hier den Bedürfnissen von Frauen und Kindern besser Rechnung getragen werden. 

Wer aber lebt hier und weshalb?

Abgewiesen, aber hier

In Rückkehrzentren werden Personen mit einem negativen Asylentscheid untergebracht. Ihr Asylgesuch wurde abgelehnt und ihre Wegweisung von den Behörden als zulässig, möglich und zumutbar eingestuft. Deshalb sind sie rechtlich verpflichtet, die Schweiz zu verlassen und in ihren Herkunftsstaat zurückzukehren. 

In manchen Fällen geschieht das durch Ausschaffung, in anderen ist eine zwangsweise Ausschaffung nicht möglich, etwa weil mit dem Herkunftsstaat kein Rückübernahmeabkommen besteht oder weil Identitäts- oder Reisepapiere fehlen. Dann halten die Migrationsbehörden Personen an, selbständig in ihren Herkunftsstaat zurückzukehren. Und setzen Druck auf, soweit sie können.

Anders die Perspektive der Betroffenen: Aus ihrer Sicht bestehen Flucht- und Migrationsgründe, die von den Behörden aber nur ungenügend anerkannt werden. Egal, wer «recht» hat, garantiert die Bundesverfassung allen Menschen, die in Not geraten sind, einen APflicht zu Anwesenheit und Untätigkeitnspruch auf existenzsichernde Hilfe – unabhängig vom Aufenthaltsstatus. 

Der Staat sieht sich damit im Spannungsfeld zwischen einer konsequenten Durchsetzung des Migrationsrechts und der Pflicht zur Einhaltung übergeordneter Grund- und Menschenrechtsgarantien.

Das – entsprechend höchst politische – Resultat: Die Nothilfe, die so unbequem wie möglich und so grund- und menschenrechtskonform wie zwingend nötig sein soll.

Pflicht zu Anwesenheit und Untätigkeit

Als ich Nesakumar Thirunavukkarasu Ende Juli in Enggistein besuche, muss ich am Eingang des Zentrums meinen Ausweis abgeben. Er wird kopiert von einem Mitarbeiter der ORS Service AG – einer privaten Firma, die vom Kanton Bern mit dem Betrieb des Rückkehrzentrums beauftragt ist. 

«Man wird ständig überwacht hier», sagt Nesakumar und bringt zwei Tassen Tee in den Aufenthaltsraum. Jetzt, wo kein Presseanlass stattfindet, ist der Raum mit Tischen und einem fleckigen Sofa ausgestattet. Draussen spielen Kinder und brummen Landmaschinen.

Der alte Gutshof in Enggistein (BE) dient seit Januar 2022 als Rückkehrzentrum.

Der alte Gutshof in Enggistein (BE) dient seit Januar 2022 als Rückkehrzentrum. (Foto: Talal Doukmak)

Jeden Morgen zwischen 8:30 und 10:30 Uhr müssen die Bewohner*innen des Rückkehrzentrums sich persönlich bei der Zentrumsleitung melden, am Sonntag ausnahmsweise abends.

Nur wenn diese Anwesenheitspflicht eingehalten wird, bekommen sie einmal pro Woche den Nothilfebetrag bar ausgezahlt: In der Regel 8 Franken pro Tag, für Kinder weniger. 26 Franken erhalten Nesakumar, seine Frau, die fünfjährige Tochter und der zweijährige Sohn – das macht 6.50 Franken pro Person. Von der Sozialhilfe sind abgewiesene Asylsuchende ausgeschlossen.

Dieses Geld muss reichen für Essen, Hygieneartikel, Mobilität, Kleidung. Die Kirchgemeinde Worb hat den Bewohner*innen von Enggistein ein Halbtax finanziert – ohne das würde eine Fahrt nach Bern und zurück 18.40 Franken kosten.

Erwerbstätigkeit ist verboten. Angebote wie Beschäftigungsprogramme oder Sprachkurse bestehen nicht – denn eine Integration wird von den Behörden nicht angestrebt. Abgesehen von Reinigungsarbeiten im Zentrum gilt staatlich verordnetes Nichtstun für alle, die nicht mehr im schulpflichtigen Alter sind. Kinder besuchen die öffentlichen Kindergärten und Schulen. Einer Berufslehre steht aber das Erwerbsverbot entgegen. 

«Wir stehen auf, putzen, kochen, essen, schauen zu den Kindern. Viel mehr können wir nicht tun», sagt Nesakumar. Kürzlich hat er von der nächstgelegenen Schule einige defekte Laptops erhalten, die er wieder instand setzen und der Schule zurückgeben will, und in der Nähe des Zentrums steht ein kleiner Garten, den ihn die Kirche bewirtschaften lässt. «Das hilft mir, mental.»

Ein Aufgaben- und ein Spielzimmer sollen im neuen Zentrum die Situation von Kindern verbessern.

Ein Aufgaben- und ein Spielzimmer sollen im neuen Zentrum die Situation von Kindern verbessern.

Die Familie Thirunavukkarasu lebt seit vier Jahren in der Nothilfe. Der Negativ-Entscheid der Eltern überträgt sich auf ihre Kinder. Dem Sohn fehlt damit seit Geburt eine Aufenthaltsberechtigung. Die Tochter kam während dem Asylverfahren zur Welt, das von 2015 bis 2018 gedauert hat.

Von Biel aufs Land

Das Ehepaar – er Informatiker, sie damals Jura-Studentin – floh aus Sri Lanka. Weil ihren Familien Verbindungen zu den separatistischen Tamil Tigers nachgesagt wurden, wurde Nesakumar bedroht, inhaftiert und gefoltert. In der Schweiz wurde das Asylgesuch abgelehnt: Zu wenig Beweise für die Bedrohung in Sri Lanka. 

«Zurück nach Sri Lanka können wir nicht», sagt Nesakumar. Seine ganze Familie ist aus Sri Lanka geflüchtet, die Mutter lebt mittlerweile in Grossbritannien, zwei Schwestern seit vielen Jahren in der Schweiz – sie haben vor langer Zeit Asyl erhalten und haben mittlerweile den Schweizer Pass. Bei ihnen leben kann die Familie aber nicht, weil sie den Kanton Bern nicht verlassen darf.

Nesakumars Frau Thanisuka setzt sich neben ihn aufs Sofa. «Der Umzug von Biel hierher nach Enggistein war einschneidend», sagt sie. Wie viele Personen, die in Enggistein untergebracht wurden, hatte die Familie zuvor im Rückkehrzentrum Biel-Bözingen gelebt, das per Ende Juli geschlossen wurde. Zusammen mit anderen Bewohner*innen und migrantischen Organisationen hatten sie sich gegen den Umzug nach Enggistein gewehrt – erfolglos. Mitte April wurden sie umquartiert.

«In Biel hatten wir ein soziales Umfeld, auch einige Schweizer Freunde», erklärt Thanisuka, «und ich konnte mich in der Stadt selbständig und relativ frei bewegen.» Seit dem Umzug war die Familie nicht mehr in Biel – zu teuer das Ticket, zu einschränkend die morgendliche Anwesenheitspflicht in Enggistein.

Das Spielzimmer

Das Spielzimmer (Foto: Talal Doukmak)

Das Haus, da ist sich das Ehepaar einig, sei zwar besser hier als die Container in Biel-Bözingen, und die Umgebung kinderfreundlicher. Aber die Abgeschiedenheit, der Bruch aller sozialen Kontakte, die neue Zusammensetzung von Bewohner*innen, das mache das Leben noch schwerer als zuvor. Landidylle hin oder her. 

«Die Summe von allem», sagt Nesakumar, «macht krank im Kopf.» Das Nichtstun, die Ausweglosigkeit der Lage, das Gefühl, ein Krimineller zu sein.

«Und wenn meine Depression schlimmer wird, dann streiten wir uns häufiger.» Thanisuka nickt und ergänzt: «Und es gibt keinen Platz für unseren Streit. Die ganze Familie teilt sich ein Zimmer. Die Kinder bekommen alles mit.»

Besonders die Tochter, die jetzt den Kindergarten in Worb besucht, stelle immer mehr Fragen, je älter sie werde. Warum hat meine Freundin ein Haus und wir nicht? Warum bekomme ich keine neuen Kleider? Warum haben wir kein Auto? «Solche Fragen schmerzen unglaublich», sagt Thanisuka. 

«Ein Erfolg»

Presseanlass Ende Juni, leergeräumter Aufenthaltsraum. «Diese Leute können zurück», sagt Sicherheitsdirektor Philippe Müller mit Nachdruck nach der Führung durch das Zentrum, wiederholt es einige Male. Und: «Wir vollziehen hier Bundesrecht.»

Der Kanton habe nach Unterkünften in Biel gesucht und keine gefunden. Das Zentrum in Enggistein sei «aufgrund seiner Lage und Infrastruktur ein idealer Ersatz für Biel-Bözingen und die Inbetriebnahme ein Erfolg.»

Sicherheitsdirektor Philippe Müller betont, dass es sich um rückkehrpflichtige Personen handelt.

Sicherheitsdirektor Philippe Müller betont, dass es sich um rückkehrpflichtige Personen handelt. (Foto: Talal Doukmak)

Im Februar 2022 veröffentlichte die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF) einen Bericht zur menschenrechtlichen Lage in den Berner Rückkehrzentren. Sie zeigte sich besorgt über die Situation von Frauen, Jugendlichen und Kindern und kam zum Schluss, dass die Lebensumstände von Kindern und Jugendlichen in der Nothilfe nicht mit der UNO-Kinderrechtskonvention vereinbar seien.

Die Kommission empfahl dem Kanton Bern, Familien grundsätzlich in Wohnungen unterzubringen – wie das etwa der Kanton Schaffhausen praktiziert. 

Ein zweckentfremdetes Grundrecht

«Es ist zwar zu begrüssen, dass der Kanton Bern bei der Inbetriebnahme des neuen Zentrums versucht hat, auf die Bedürfnisse von Familien und alleinstehenden Frauen Rücksicht zu nehmen», sagt Alexandra Büchler. Sie ist Juristin, Migrationsrechtsexpertin und Co-Präsidentin der Berner Beratungsstelle für Sans-Papiers.

Dass das Zentrum über ein Spiel- und Lernzimmer für Kinder und Jugendliche, nach Geschlechtern getrennte sanitäre Anlagen und einen Aufenthaltsraum nur für Frauen verfüge, sei sicher positiv hervorzuheben, meint sie. 

«Aber abgesehen davon unterscheidet sich das Rückkehrzentrum Enggistein nicht wesentlich von anderen Zentren.» Soziale Isolation, keine Beschäftigungsmöglichkeiten, kaum Privatsphäre und die Pflicht zur Anwesenheit gehörten auch dort zum Alltag. Deshalb findet Alexandra Büchler: «Auch dieses Zentrum ist letztendlich Teil des Nothilfesystems, das aus menschenrechtlicher Sicht viele problematische Aspekte hat.»  

Sie sieht dabei zwei übergeordnete Probleme: 

Erstens werde das Recht auf Nothilfe zweckentfremdet. 

Das Grundrecht auf Hilfe in Notlagen habe zum Ziel, ein menschenwürdiges Dasein für alle zu garantieren. «Im Migrationskontext wird dieses Recht auf Nothilfe aber als Druckmittel missbraucht, um ausländerrechtliche Ziele zu erreichen. Dafür ist es nicht gedacht», erklärt sie. Das sei kein Zufall, sondern vielmehr Ausdruck der allgemeinen Abwehrpolitik, die im Migrationsbereich herrsche. 

Rückkehrzentrum ohne Rückkehr

Das zweite Problem: «Die Behörden gehen davon aus, dass sich Menschen nur kurzzeitig im Nothilfe-Regime aufhalten», sagt Alexandra Büchler.  

Dafür spricht bereits die Bezeichnung «Rückkehrzentrum» – die Kantone nehmen offiziell an, dass die Bewohner*innen nur zur Überbrückung zwischen Negativentscheid und Ausreise dort unterkommen. 

«Aber in der Schweiz leben viele Menschen jahrelang in den Nothilfestrukturen», sagt sie. Je länger diese den restriktiven Bedingungen ausgesetzt seien, desto schwerwiegender die Folgen. «Die tatsächlichen Umstände werden einfach ignoriert zugunsten einer ‹konsequenten› Asylpolitik.»

Eine Familie teilt sich üblicherweise ein Zimmer im Zentrum.

Eine Familie teilt sich üblicherweise ein Zimmer im Zentrum. (Foto: Talal Doukmak)

Das bestätigt sich in den Zahlen zur Aufenthaltsdauer von Nothilfebeziehenden (per Ende Juni 2022), die der Kanton Bern der «Hauptstadt» zur Verfügung gestellt hat: Von 551 Nothilfebeziehenden im Kanton Bern haben 359 seit mehr als einem Jahr einen negativen Asylentscheid. Nur bei 117 Personen ist es weniger als ein Jahr, und für 75 Personen gibt es keine Angaben. 109 Personen befinden sich seit fünf Jahren oder mehr in den Nothilfestrukturen – bis zu maximal 25 Jahren.

«Die zermürbenden Bedingungen machen auf Dauer krank», sagt Alexandra Büchler, und das sagen auch 450 Fachpersonen aus den Bereichen Psychiatrie, Psychotherapie und Medizin, die sich im Februar 2022 mit einem offenen Brief zu diesem Thema an Politik und Behörden gewandt haben.  

«Der Kanton kann sich nicht einfach hinter dem Argument verstecken, er vollziehe Bundesrecht», findet Alexandra Büchler. Gesetze seien menschenrechtskonform auszulegen – und es bestehe ein gewisser Handlungsspielraum. «Der wird bei den Nothilfestrukturen im Kanton Bern zu wenig zugunsten der Betroffenen genutzt.»

«Irgendwie managen»

Nesakumar Thirunavukkarasu sagt, die einzige Hoffnung sei für ihn und seine Frau, dass sie irgendwann mittels Härtefallgesuch eine Aufenthaltsbewilligung erhalten könnten. Dafür sei es aber jetzt wohl noch zu früh. «So lange müssen wir es irgendwie managen. Auf unbestimmte Zeit.»

Neben dem Halbtax hat die Kirchgemeinde Worb den Bewohner*innen von Enggistein auch fünf Eintritte in die Badi Worb geschenkt. Zweimal können sie noch gehen, sagt Thanisuka, bis der Sommer vorüber ist. Und die Kirchgemeinde Walkringen hat für die heissen Tage Ventilatoren gespendet.

Nesakumar begleitet mich das steile Strässchen hinunter an die Bushaltestelle, wieder an Bauernhöfen und Geranien vorbei. Er trägt ein rotes Fussballshirt. «Suisse» steht weiss auf dem Rücken, auf Brusthöhe ist ein Schweizerkreuz aufgenäht.

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