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Beef um Royal Vibez

Werden die Tickets des Hip-Hop-Festivals nicht zurückerstattet?

Es sollte das grösste Deutschrap-Festival der Schweiz werden, endete aber als Scherbenhaufen. Verschoben, abgesagt und jetzt sollen die Kund*innen nicht mal die Ticketpreise zurückerhalten? Der Veranstalter widerspricht.

10/11/22, 09:31 AM

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Zuerst Airplane Festival, dann Royal Vibez, jetzt ein Scherbenhaufen.

Zuerst Airplane Festival, dann Royal Vibez, jetzt ein Scherbenhaufen. (Foto: Screenshot Eventfrog)

«Deutschrap pur» versprach der Veranstalter des Hip-Hop-Events Royal Vibez, das am 1. Oktober in der St. Jakobshalle hätte stattfinden sollen; ein Konzert in XXL-Format, mit einigen der grössten (und skandalträchtigsten) Rapper*innen, die die Szene zu bieten hat, sponsored by Blick und NRJ. Doch zwei Wochen vor dem Event wurde es wegen zu wenig verkaufter Tickets abgesagt, wie die bz berichtete.

Jetzt werden Vorwürfe laut, dass die Menschen, die bereits Tickets hatten, ihr Geld nicht zurück erhalten. So haben Käufer*innen eine Mail von der Verkaufsplattform See Tickets erhalten. Sie liegt Bajour vor. Dort heisst es, dass der Veranstalter sich «trotz mehrfacher Aufforderung» weigert, die Rückerstattung abzuwickeln.

See Tickets schreibt, dass Betroffene ihre Rechte direkt beim Veranstalter geltend machen müssen – «die fehlende Verfügungsgewalt unsererseits und die fehlende Kooperationsbereitschaft des Veranstalters zwingen uns zu diesem Schritt».

Vorwürfe an den Veranstalter von Royal Vibez von See Tickets.

Vorwürfe an den Veranstalter von Royal Vibez von See Tickets. (Foto: Screenshot Mail von See Tickets)

Auf Anfrage von Bajour im Callcenter von See Tickets wird bestätigt, dass verärgerte Kund*innen anrufen, die sich darüber beschweren, dass sie ihr Geld verloren haben. Die Preise für die Veranstaltung lagen zwischen 89 und 249 Franken.

Die Marketingabteilung von See Tickets schreibt auf Anfrage, dass die Ticketeinnahmen in der Vorverkaufsphase an den Veranstalter überwiesen wurden. Die nötigen Gelder für die Ticketrückzahlung wurden aber bis heute nicht an See Tickets zurückbezahlt. Weiter habe der Veranstalter auf diverse Versuche der Kontaktaufnahme nicht reagiert.

Besagter Veranstalter ist die Eventfirma EmpireLife Events. Laut Geschäftsführer Oliver Keller sind die Vorwürfe haltlos: «Die Tickets werden alle zurückerstattet», versichert er gegenüber Bajour. 55 Anfragen hierzu hätten ihn erreicht, er will allen nachkommen.

Die Absage eines solchen Events sei mit viel Arbeit verbunden und die Rückerstattung werde in zwei Etappen ablaufen, so Keller. So seien die Tickets, die über die Ticket-Plattform Eventfrog verkauft wurden, bereits «zu 100 Prozent» zurückerstattet worden. Eventfrog bestätigt gegenüber Bajour, dass die über ihre Plattform verkauften Tickets «auf Wunsch des Veranstalters» direkt an die Verkäufer*innen zurückerstattet wurden.

Rückerstattung verzögert sich

Als der Event abgesagt wurde, hatte EmpireLife Events angekündigt, dass die Käufer*innen «voraussichtlich ab dem 1. Oktober» eine Rückerstattung erhalten werden. Das verzögert sich nun offensichtlich. Warum See Tickets nun von einer Weigerung spreche, kann sich Veranstalter Oliver Keller aber nicht erklären.

Auch sei er nun selbst nicht mehr bei EmpireLife Events involviert, den neuen Ansprechpartner wollte er aber nicht nennen. Das ist nicht die einzige Änderung in dem Unternehmen: Bis vor Kurzem hiess die Firma CSC Events. Unter dem CSC-Label hat ein Geschäftspartner von Keller bereits Firmen für Bauplanung, Immobilienverwaltung, Marketing und Frischwarenverkauf in Basel eintragen lassen.

Das abgesagte Deutschrap-Event hätte eigentlich mit noch grösserem Line-up bereits im Mai als «Airplane Festival» in der St. Jakobshalle stattfinden sollen. Damals wurde es wegen zu weniger Ticketverkäufe auf Oktober verschoben und unter neuem Namen neu vermarktet.

Für einen Event in der St. Jakobshalle braucht es eine Genehmigung des Basler Erziehungsdepartements. Laut Mediensprecher Simon Thiriet seien Veranstaltung und Veranstalter «im üblichen Rahmen normal abgeklärt worden». Durch die Absage sei kein Verlust entstanden.

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