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Bässlergut: «Wir werten die Einschränkung der Besuchszeiten als Schikane»

Seit einem Monat gelten im Strafvollzug des Bässlerguts neue Besuchszeiten. Statt bisher während sechs Stunden pro Woche dürfen die Gefangenen nur noch eine Stunde pro Woche Besuch empfangen. Die Regelung steht in der Kritik.

02/24/20, 03:11 AM

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Eine Stunde pro Woche Besuch, innerhalb eines Zeitfensters von einer Stunde pro Woche: Die neue Regelung im Strafvollzug Bässlergut.

Eine Stunde pro Woche Besuch, innerhalb eines Zeitfensters von einer Stunde pro Woche: Die neue Regelung im Strafvollzug Bässlergut. (Foto: Daniel Faulhaber)

«Der Besuch, wahrscheinlich die  Eltern des Gefangenen, seine Partnerin und sein etwa 6-jähriges Kind, kamen eine halbe Stunde zu spät. Sie mussten den Besuch nach der verbleibenden halben Stunde abbrechen. Etwa drei Minuten länger hat man ihnen gegeben – für einen tränenreichen Abschied»,  berichtet ein Augenzeuge, der vor einigen Tagen selbst in der Besuchseinrichtung des Bässlerguts war.

Es habe ihm wehgetan, die Situation mit anzusehen, erzählt der Anwesende, der seinen Namen nicht in den Medien lesen will. «Je nachdem wo die Besucher*innen wohnen, kann es schnell zu einer Verspätung kommen, gerade wenn drei Generationen zu Besuch sind. Egal welches Weltbild man vertritt: Es gibt meiner Meinung nach keinen Grund, wieso man den Gefangenen diese eine Stunde Besuch nicht gewährleistet.»

Zugang zu Gefangenen deutlich erschwert

Auch die Menschenrechtsgruppe «augenauf» sieht sich in ihrer Arbeit eingeschränkt. Nicht nur die Kürzung der Besuchszeiten von sechs Stunden auf eine Stunde wöchentlich sei problematisch, sondern auch, dass das Anmeldeprozedere für Besucher*innen komplizierter geworden sei. «Früher war es möglich, während den Besuchszeiten unangemeldet Besuche abzuhalten», sagt eine Sprecherin. Seit der neuen Regelung müssten die Menschrenrechts-Aktivist*innen auf dem Gefängnissekretariat anrufen, um ihre Kontaktdaten zu hinterlassen. Der entsprechende Insasse muss sie dann telefonisch kontaktieren - und hoffen, dass das Telefon abgenommen wird. «Zurückrufen können wir die Gefangenen aus technischen Gründen nicht», so die Sprecherin von «augenauf».

Die neue Regelung sei unnötig kompliziert: «Dadurch wird unsere Arbeit massiv erschwert», so die Augenauf. Und: «Wir werten die Einschränkung der Besuchszeiten als Schikane. Für Gefangene, deren psychischer Zustand teils instabil ist, sind solche Massnahmen besonders belastend.»

In begründeten Fällen zeige man Kulanz

«Die Verschärfung bei den Besuchszeiten finde ich absolut daneben», sagt SP-Grossrätin und Sozialarbeiterin Jessica Brandenburger. Nachdem die Verkürzung bekannt wurde, reichte sie eine Interpellation im Grossen Rat ein. «Regierungsrat Baschi Dürr hat in der Interpellationsbeantwortung versichert, dass die eine verbleibende Stunde Besuch garantiert werden kann. Wir sehen bereits jetzt, dass die neue Regelung dazu nicht geeignet ist. Die Verknappung der Besuchszeiten muss auf jeden Fall rückgängig gemacht werden.»

Justizdepartement-Sprecher Toprak Yerguz schreibt auf Anfrage von Bajour: «Der Sinn von definierten Besuchszeiten ist, dass die Besuche betrieblich geplant und durchgeführt werden können. Wie im geschilderten Fall versucht das Gefängnis, in begründeten Fällen Kulanz zu zeigen und das Zeitfenster ein bisschen zu dehnen, auch wenn dies in der Aussensicht als zu wenig empfunden wird. Grundsätzlich sind die Besuchszeiten aber auf definierte Zeitfenster begrenzt.» Anfang März werde man die Erfahrungen mit dem neuen System auswerten und, wo sinnvoll, Anpassungen vornehmen, so Yerguz.

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