Kleiderregel ist nicht bindend
In einer Sekundarschulklasse gelten für dieses Schuljahr Kleidervorschriften. Dabei gibt es dafür eigentlich keine rechtliche Grundlage. Das Erziehungsdepartement spricht von «Abmachungen innerhalb der Klasse».
Früher waren es Spaghettiträger-Tops oder weite Trainerhosen und daraus hervorquellende Boxershorts, heute sind es Badehosen, Badeschlappen, zu enge oder kurze Kleidung – und immer noch (ein bisschen anders geschnittene) Trainerhosen. Die Diskussionen um Kleidungsstücke, die nicht ins Schulzimmer gehören, sind nicht neu. Und es gibt sie eben immer noch: Wie das Regionaljournal berichtet, gelten in einer Klasse der Sekundarschule Wasgenring neu Kleidervorschriften.
Bisher unklar war, weshalb diese überhaupt erlassen wurden. Seit 2015 gibt es ein Bundesgerichtsurteil, dass es Lehrpersonen nur in Ausnahmefällen erlaubt, den Schüler*innen Kleidervorschriften zu machen. Bajour-Leser Stefan wirft deshalb in der Debatte bei der Frage des Tages ein: «Vor diesem Hintergrund würde mich interessieren, wie die Sekundarschule Wasgenring das Verbot rechtfertigt.»
Auf Anfrage relativiert das Erziehungsdepartement. Es handle sich bei der Kleiderregelung in der besagten Klasse nicht um rechtlich bindende Vorschriften. «Bei diesen Leitlinien zur Kleidung handelt es sich um Abmachungen innerhalb der Klasse, sie dienen einer gemeinsamen Schulkultur.»
«Es geht darum, die Schülerinnen und Schüler darauf zu sensibilisieren, dass Kleidung immer auch in einem sozialen Kontext zu sehen ist.»Charlotte Staehelin, Mediensprecherin Erziehungsdepartement
In der Diskussion bei Bajour fragt SP-Grossrätin und Lehrerin Sasha Mazzotti ausserdem nach dem Auslöser für die Regelung. Laut der ED-Mediensprecherin Charlotte Staehelin gebe es aber «keine Vorgeschichte». «Adäquate Kleidung» sei an allen Sekundarstandorten ein Thema. «Es geht darum, die Schülerinnen und Schüler darauf zu sensibilisieren, dass Kleidung immer auch in einem sozialen Kontext zu sehen ist.» Kleidung sei «im Kern Privatsache der Schülerinnen und Schüler». Verboten seien «sexistische oder rassistische Motive oder Embleme», ausserdem gehe es auch um Sicherheitsstandards, die eingehalten werden müssen. Sie nennt als Beispiele Ohrringe im Turnunterricht oder Badeschlappen im Falle einer Evakuation des Schulhauses.
Trotzdem ist im aktuellen Fall nicht von Regeln fürs ganze Schulhaus die Rede, sondern von einer einzelnen Klasse. Staehelin sagt, die Schule gebe einen übergeordneten Rahmen und auf Klassenebene sei es einfacher, das Thema mit den Schülerinnen und Schüler zu behandeln.
In der Diskussion teilten Leser*innen auch Erinnerungen an die eigene Schulzeit. Willst du auch heute noch mitdiskutieren?