Die «Causa Fehlmann» kurz zusammengefasst
Die Geschäftsprüfungskommission des Grossen Rats veröffentlichte gestern ihren zweiten Bericht zur Freistellung von Ex-Museumsdirektor Marc Fehlmann. Wir schaffen euch einen Überblick zu den Geschehnissen.
Khennsch nit? Dann abonniere hier unseren täglichen Newsletter.
Es ist ein bisschen wie ein Déjà-vu. Gestern hat die GPK, die Geschäftsprüfungskommission des Grossen Rats, ihren zweiten Bericht zum Historischen Museum (HMB) und zur «Causa Fehlmann» veröffentlicht. Der HMB-Direktor Marc Fehlmann wurde vor gut zwei Jahren von der damaligen Regierungspräsidentin Elisabeth Ackermann freigestellt. Seither beschäftigt der Fall die Stadt, die Politik und auch die Justiz.
Im zweiten GPK-Bericht wird aber nicht die Frage geklärt, ob die Freistellung Fehlmanns rechtens war. Darüber müssen die Gerichte entscheiden. Vielmehr zeichnet die Kommission auf 26 Seiten nach, was alles rund ums HMB geschehen ist.
Ich versuche hier mithilfe der Berichte in BaZ (Abo), bz (Abo), PrimeNews, Regionaljournal und Telebasel die spannendsten Punkte aufzudröseln:
Die Anstellung
Die GPK kritisiert, dass bei der Anstellung Fehlmanns zwei grundlegende Dinge schief gelaufen seien.
Zum einen habe es ein Assessment gegeben, Marc Fehlmann wurde also im Bewerbungsprozess beurteilt. Dabei seien von den Expert*innen «klare und präzise Empfehlungen» gemacht worden. Diese seien jedoch vom Präsidialdepartement – damals unter der Führung von Guy Morin – «missachtet» worden.
Zum anderen war bereits vor Fehlmanns Anstellung nicht vollständig geklärt, ob das Museum autonom handeln darf oder ob das Präsidialdepartement «Weisungsrecht» habe. Nicht zuletzt wegen dieser Frage entbrannte der Konflikt zwischen Ackermann und Fehlmann, analysiert die GPK. Ackermann machte die Führung des Museumsdirektors zur Chefsache, dadurch habe sie sich «über die gesetzlich verankerte Autonomie des Museums hinweggesetzt», analysiert die bz.
Die Freistellung
Basierend auf einer Vereinbarung wurde Marc Fehlmann im Jahr 2020 freigestellt. Laut Vereinbarung läuft Fehlmanns Anstellung 24 Monate weiter. Die GPK kritisiert, dass dies dem Gesamtregierungsrat zwar «zur Kenntnis gebracht» wurde, das Vorgehen aber nie «formell genehmigt» worden sei. Dies wäre laut GPK aber nötig gewesen.
Zudem sei die Freistellung mündlich ausgesprochen worden. Eine «schriftlich begründete Verfügung» wurde erst viel später nachgereicht. Diese ist nun Teil des noch laufenden Verfahrens, das die GPK aus diesem Grund nicht kommentiert.
Vor der Freistellung wurde ein «Konfliktklärungsprozess» eingeleitet. Dieser wurde aber jäh abgebrochen. Die GPK habe keinen Einblick in die entsprechenden Unterlagen erhalten. Es herrsche «grosse Unklarheit» zum Abbruch dieser Mediation, kritisiert sie im Bericht.
Der Vorwurf der sexuellen Belästigung
Mitten in diesem Chaos kursierten im Juni 2020 Gerüchte, dass ein Kadermitarbeiter des HMB zwei ihm unterstellte Mitarbeiterinnen sexuell belästigt habe. Ein Arbeitskollege der beiden Frauen meldete die angebliche Belästigung der Ombudsstelle des Kantons, diese verwies ihn an seine Vorgesetzten. Es handelte sich um ein Mitglied der Geschäftsleitung.
Daraufhin meldete sich der Direktor an die Personalleiterin des Präsidialdepartements (PD), worauf die Personalabteilung des PD die betroffenen Mitarbeiterinnen befragte. Diese gaben zu Protokoll, dass sie sich nicht sexuell belästigt gefühlt hätten. Damit war der Fall fürs PD abgehakt.
Die GPK kritisiert nun, dass das Präsidialdepartement die Vorwürfe genauer hätte abklären müssen. Einerseits seien die befragten Mitarbeiterinnen in einem Abhängigkeitsverhältnis gestanden, zudem bestand die Möglichkeit, dass sie sich nicht trauten, gegen ihren Vorgesetzten auszusagen. Andererseits habe es Hinweise gegeben, dass der beschuldigte Kadermitarbeiter auch bei anderen Mitarbeiterinnen «eine Grenze überschritten» habe. Der beschuldigte Kadermitarbeiter ist momentan krankgeschrieben.
Nachdem im September 2021 das Regionaljournal über ein schlechtes Betriebsklima und eine «Atmosphäre von Angst und Einschüchterung» im Historischen Museum berichtete, leitete Regierungspräsident Beat Jans, Nachfolger von Elisabeth Ackermann, eine externe Untersuchung ein. Diese kommt zum Schluss, dass der Whistleblower richtig gehandelt habe und Arbeitgeber*innen allgemein, aber auch in diesem konkreten Fall, sorgfältig handeln müssen, wenn Vorwürfe sexueller Belästigungen gemeldet werden. Zudem sei es ein klares Zeichen des Vertrauensverlusts, wenn sich Mitarbeitende mit Vorwürfen und Ängsten nicht bei der Geschäftsleitung sondern bei den Medien melden, hält der Bericht fest.
Unterstütze unabhängigen Journalismus und werde Member