Familiennachzug für vorläufig Aufgenommene...

Der Nationalrat will, dass vorläufig Aufgenommene (F-Ausweis) künftig keine Familienmitglieder nachziehen dürfen. Für die SVP-Motion stimmten auch FDP und Mitte. Der Bundesrat war dagegen, Asylminister Beat Jans (SP) sagte, die Hürden für den Familiennachzug seien heute bereits hoch. Das Grundrecht auf Familienleben ist in der Verfassung verankert. Die SVP argumentierte gemäss Tamedia, dass die vorläufige Aufnahme möglichst kurz gehalten werden müsse und dies bei einem Familiennachzug unwahrscheinlich sei. Der (noch stärker bürgerlich geprägte) Ständerat will sich am Mittwoch mit den Motionen der ausserordentlich Asyl-Session befassen. Die SP hat bereits eine einen Asyl-Appell initiert, mittels dem sie den Druck auf den Ständerat erhöhen will, diesen «Angriff auf das Menschenrecht» abzuwenden.

1067 Stimmen
Franziska Zambach
Franziska Zambach
Moderation
Top antworten
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Till Kleisli
Grossratskandidat BastA! - Liste 45

Unlogisch

Ein Mensch aus z.B. der Ukraine wird vorläufig aufgenommen, weil es aktuell nicht zumutbar ist, in diesem Land zu leben. Aber für seine Familie soll es dann kein Problem sein, dort zu leben?! Das ist doch das Werk von bürokratischen Schreibtischtätern. Das Recht auf Asyl darf nicht nur unter der Bedingung gelten, dass man zuerst mit einem Schlauchboot über den Ozean gefahren oder sich zu Fuss tausende Kilometer durchgekämpft haben muss. So bekommen diejenigen, die am verletzlichsten sind, nie den Schutz des Asyls und das System fördert das noch. Man könnte meinen, diese bürgerliche Politiker*innen hätten Aktien von Schlepperorganisationen...

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Malcolm Elmiger
Vorstand GRÜNE

Warum der Nachzug in die Schweiz überlebenswichtig ist.

Wenn wir in der Schweiz von Familiennachzug sprechen, dann reden wir von Menschen und Familien, die in ihren Herkunftsländern an Leib und Leben bedroht sind und gemäss der UN-Menschenrechtskonvention ein Recht auf Asyl in unserem Land haben. Zunächst machen sich oft einzelne Personen auf den Weg im Namen ihrer Familien, die zurück bleiben und gezwungen sind, in notdürftig unterhaltenen Camps zu bleiben, oft auch in ihrem Herkunftsland, wo sie weiterhin Bedrohungen ausgesetzt sind. Selbstverständlich schickt man keine kleinen Kinder alleine, um in der Schweiz Asyl zu beantragen. Es wäre ein Verbrechen, diesen bedrohten Menschen das Asyl durch die Verweigerung des Familiennachzugs zu verwehren. Das wäre ein Bruch mit der Genfer Flüchtlingskonvention, die einen solchen Nachzug grundsätzlich empfiehlt, sowie mit der Europäischen Menschenrechtskonvention.

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Sacha Lüthi
LDP Grossratskandidat

Kein Schwarz oder Weiss.

Das Elend und alles was mit Fluchtgründen zusammenhängt ist ein sehr komplexes Thema welches nicht einfach zu lösen ist. Ich gehe darum hier nicht auf das grosse Ganze ein. Und nein es mangelt mir nicht an der nötigen Empathie für die betroffenen Menschen. Der mögliche Familiennachzug führt leider oft dazu, dass Familien das Geld für die Schlepper zusammenlegen und ihre Kinder auf die Flüchtlingsrouten schicken. Mit der Hoffnung, dass es ein Kind in ein Land schafft, welches dann eben den Nachzug ermöglicht. Die seelischen Grausamkeiten, welches ein Junger Mensch auf diesem Weg erdulden muss, sind immens. Darum muss man sich schon auch Gedanken machen, ob man mit dem allenfalls möglichen Familiennachzug nicht auch dazu beiträgt, dass so viele unbegleitete Jugendliche von den Familien auf diesen Weg geschickt werden. Beibehalten oder Aussetzen ist zu schwarz oder weiss. Mann muss hinschauen, offen darüber sprechen um Lösungen zu schaffen. Ohne Parteigeplänkel, dies kostet Zeit.

Isabelle Bellakovics-Aebin
24. September 2024 um 15:24

Menschenrechte für Alle, überall

Es ist höchste Zeit breit, klar und generell über Menschenrechte zu diskutieren und sich vor Allem zu diesen Werten bekennen, wie ich finde. Menschenrechte gelten für Alle, überall. Wenn wir mehr daran gearbeitet hätten an deren Vermittlung und am konsequenten Vorleben, wären lang nicht so viele Menschen auf der Flucht. Seine Heimat und seine Familie verlassen tut niemand gern. Keine Hoffnung auf eine Wiedervereinigung zu haben ist grausam! Ich verweise aus aktuellem Anlass dazu auf einen soeben erschienenen Artikel über Grausamkeit in der Republik.

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Patrick Vögelin
Vorstand BastA

Fluchtursache bekämpfen nicht die Flüchtlinge

Das Problem ist die Fluchtursache und diese wird nicht bekämpft und das finde ich eine verpasste Chance. Es braucht endlich ein totales Waffenexportverbot und man muss die Steuerflüchtlinge bekämpfen .

Ueli Keller
25. September 2024 um 07:01

Gutes für die Welt tun

Der Schweiz geht es gut. Und sie hat insbesondere auch aufgrund ihrer eigenen Geschichte beste Voraussetzungen, um Gutes für die Welt zu tun. Anstatt technokratisch perfekt das Elend beispielsweise mit den Flüchtlingen zu verwalten, kann sich die Schweiz am Aufbau einer Weltkonföderation 2049 beteiligen. Mit dem Ziel, dass alle Menschen sich dort wohlfühlen können, wo sie wohnen und es ihnen gut geht. Mehr dazu siehe: Magazin Manova: Konföderative Friedensordnung.

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Peter Seiler
Contract Manager

Klarheit gesucht.

Es geht hier um Personen, die aus der Schweiz weggewiesen wurden, deren Wegweisung jedoch als unzulässig, unzumutbar oder unmöglich ist. Da fragt man sich, weshalb diese Personen denn weggewiesen werden? Dies müsste der Bundesrat und das SEM beantworten können. Eine klare Meinung zu diesem Thema zu haben, ist ansonsten nicht möglich. Zumindest möchte der Ständerat nun aber nachdenken. Denken ist auch in der Politik nie schlecht. Allemal besser als einfach nur immer Floskeln, ob von rechts oder links, loszuwerden.

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