GAV sollen kantonale Mindestlöhne unterbieten dürfen. Eine gute Idee?

795 Stimmen
Franziska Zambach
Franziska Zambach
Moderation
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Daniela Gschweng
16. Dezember 2022 um 10:29

Warum gibt es keine Günstigerprüfung?

Der GAV ist eine grundlegende Vereinbarung, die für die ganze Schweiz gilt. Wenn ein Kanton Regeln verfasst, die für Arbeitnehmende besser und für Arbeitgebende tragbar sind, warum werden diese im Sinne dann nicht angewandt?

Mirjana Vuckovic
Unia Region Aargau-Nordwestschweiz, angefragt durch Bajour

Frauen wären besonders betroffen

In Basel hat sich das Volk für einen Mindestlohn ausgesprochen. Das Volk hat bestimmt und nun sollen Politiker, die offensichtlich nicht wissen, wie es ist, mit sehr wenig Geld zu überleben, darüber bestimmen. Frauen wären besonders betroffen. Ein nationaler Mindestlohn, der für alle gilt, wäre der richtige Weg. Für uns als Gewerkschaft gilt das Günstigkeitsprinzip. GAV-Mindestlöhne sind nur einzuhalten, wenn keine günstigeren Regelungen gelten. Und solche können auch in kantonalen MiloG verankert sein. Es besteht also sozialpartnerschaftlich kein Widerspruch zwischen AVE-GAV und kantonale MiloG. Die Motion ist ein direkter Angriff auf Geringverdiener, die schon mit Teuerungen zu kämpfen haben.

Sibel Arslan_Nationalrat
Sibel Arslan
Nationalrätin, angefragt von Bajour

Sie greifen die Souveränität der Kantone an

GAVs sollen künftig keine kantonale Mindestlöhne unterbieten dürfen. Man entschied früher, dass die Kantone für das Bestimmen und Einführen von Mindestlöhnen zuständig sind. Das passt gewissen Personen nicht mehr, darum greifen sie jetzt unser föderalistisches System und die Souveränität der Kantone an. Das kann so nicht akzeptiert werden. Was kommt dann als Nächstes? Die Vereinheitlichung des Bildungs- und Bauwesens? Der Föderalismus muss ein Grundpfeiler der Schweiz bleiben.

Jerome Thiriet
Jérome Thiriet
Grossrat (Grüne), angefragt von Bajour

Demokratisch falsch

Es ist grundsätzlich demokratisch falsch und widerspricht dem Föderalismus, wenn das Bundesparlament kantonale Volksentscheide korrigiert. Dass der Kanton Basel-Stadt die sozialpartnerschaftlich ausgehandelten Gesamtarbeitsverträge respektiert und von der Mindestlohnregelung ausnimmt, halte ich für richtig. Ich finde es dennoch schlecht, wenn diese Regelung den Kantonen mit anderen Lösungen nun aufgezwungen und damit deren Volkswille missachtet soll.

Gabriel_Barell_2
Gabriel Barell
Direktor Gewerbeverband, angefragt von Bajour

Staatliche Mindestlöhne verpolitisieren den Arbeitsmarkt und torpedieren die Sozialpartnerschaft. In Basel-Stadt sind wenigstens Branchen mit einem allgemeinverbindlich erklärten GAV ausgenommen. Diese Regelung im kantonalen Mindestlohngesetz sollte sinnvollerweise für sämtliche GAVs gelten – also auch für nicht allgemeinverbindlich erklärte GAVs.

Lorenz Amiet SVP
Lorenz Amiet
SVP-Fraktionspräsident, angefragt von Bajour

Richtig so

GAV sind vom Basel-Städtischen Mindestlohn ausgenommen, genau so wie es der Nationalrat nun bei allen Schweizer Mindestlöhnen möchte. Dies ist richtig so, weil in GAV nicht bloss der Lohn geregelt wird, sondern vieles mehr (Ferien, Zulagen, Arbeitszeiten etc.) und weil ein GAV das Produkt von Sozialpartnerschaft ist, einer Einigung von Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen.

Patrick Vögelin
16. Dezember 2022 um 10:27

Mindestlohn

Der Skandal ist doch dass die bürgerliche /Konservative Bundesregierung einen Volksentscheid missachten. Und des weiteren Missachten sie noch etwas dass durch den Mindestlohn die Kaufkraft gestärkt wird.

András Tiszafahegy
17. Dezember 2022 um 22:46

< SFR 21?

Wie wenig sollte man denn in einer Gesamt-Arbeitsvertrag-Anstellung verdienen können? 12.80? 9.20? Oder weniger?

Nur ja ist ja. Nur mindest ist mindest. Wenn ein GAV den Mindestlohn unterbieten kann, ist der Mindestlohn schon kein Mindestlohn mehr.

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