Die Justiz-, Sicherheits- und Sportkommission des Grossen Rates begrüsst das neue kantonales Gleichstellungsgesetz. Neben der Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern soll es neu auch sexuelle Orientierung, Nichtbinarität, Intergeschlechtichkeit und Transidentität umfassen. Einen dritten Geschlechtseintrag gibt es aber noch nicht, darüber kann nur auf Bundesebene entschieden werden. Betroffene Personen können zwar ihr eingetragenes Geschlecht und ihren Namen zu ändern. Weiterhin sind aber nur das männliche oder das weibliche Geschlecht im Personenstandsregister anerkannt. Nonbinäre Personen haben bisher keine Möglichkeit, einen dritten Geschlechtseintrag vorzunehmen.

Geht es den Staat etwas an, welches Geschlecht ich habe?

Die Justiz-, Sicherheits- und Sportkommission des Grossen Rates begrüsst das neue kantonales Gleichstellungsgesetz. Die Gleichstellung von Frauen und Männern und neu auch LGBTIQ-Menschen soll auf diese Weise gefördert werden. Einen dritten Geschlechtseintrag gibt es aber noch nicht, darüber kann nur auf Bundesebene entschieden werden. Betroffene Personen können zwar ihr eingetragenes Geschlecht und ihren Namen zu ändern. Weiterhin sind aber nur das männliche oder das weibliche Geschlecht im Personenstandsregister anerkannt. Nonbinäre Personen haben bisher keine Möglichkeit, einen dritten Geschlechtseintrag vorzunehmen.

940 Stimmen
David Rutschmann
David Rutschmann
Moderation
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Billy more contrast (423) - 006Profile
Billy Ostertag
nichtbinär

Wohin wollen wir uns entwickeln?

Eine sehr gute Frage, welche die Vielfalt unserer Gesellschaft widerspiegelt. Die einen mögen es, sich zu outen um auch bewusst gemäss einer Kategorie wahrgenommen oder angesprochen zu werden. Anderen ist es egal, was man selber ist und was andere sind. So unterschiedlich sind Menschen. Der Staat benötigt das, was wir ihm zu benötigen auftragen. Wenn wir an Gesetzen festhalten, wo unterschiedliche Menschen unterschiedlich behandelt werden, benötigt der Staat die Festlegung der Unterschiede.

Was ist zu erst zu ändern? Ich nehme wahr, dass es nicht den einen perfekten Weg gibt. Aus meiner Sicht darf und soll an diversen Stellen gleichzeitig gearbeitet werden. Unser rechtliches System wird nie alle Eventualitäten abdecken und es wird ständig in Überarbeitung sein - so wie wir Menschen uns ständig weiter-ent-wickeln.

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Widmer-Huber Thomas
28. November 2023 um 20:52

Ja, weil die Biologie auf viele Lebensbereiche einen grossen Einfluss hat

Die Biologie und somit auch das biologische Geschlecht eines Menschen hat auf vieles Einfluss, auch auf die Gesellschaft und das Zusammenleben der Menschen. Es gibt immer noch zuwenig Studien über die Unterschiede von Mann und Frau in medizinischer Hinsicht: generell im Blick auf die Behandlung und bei den Medikamenten zur Frage, welche Dosis für Männer und Frauen Sinn macht. Und solange die Mehrheit der Bevölkerung möchte, dass Männer ins Militär sollen, dass bei den sportlichen Wettkämpfen Männer und Frauen sich untereinander messen, geht es auch den Staat etwas an, welches biologische Geschlecht jemand hat.

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Johannes Sieber
Grossrat GLP

Nein, aber…

Das Geschlecht seiner Bürger:innen geht den Staat nichts an. Es wäre darum richtig, anstelle eines dritten Geschlechtseintrags diesen ganz abzuschaffen. Problem: die gesamte Diskriminierungs-Statistik (Frau/Mann) basiert auf diesem amtlichen Eintrag. Dass deren Aussagen darum zu viele Unschärfen aufweist, wird nicht gerne gehört. Gleichzeitig gilt: die Faktoren ganz zu vernachlässigen, hilft auch nicht gegen Diskriminierung.

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Daniel Albietz
Grossrat (Die Mitte), Advokat

Frage richtig gestellt?

Eigentlich hat die heutige «Frage des Tages» mit dem Gleichstellungsgesetz nicht viel zu tun: Falls den Staat das Geschlecht einer Person nichts anginge, wäre das Gleichstellungsgesetz überflüssig. Aber auch bei Bejahung der Frage ist das Gesetz unnötig. Denn es widerspricht der Bundes- und der Kantonsverfassung, die die Gleichstellung unverändert auf Mann und Frau beschränken. Um die Frage zu beantworten: Solange der Staat an die Zugehörigkeit zu einem Geschlecht gewisse Folgen knüpft (z. B. Wehrpflicht für Männer, tieferes AHV-Alter für Frauen), geht ihn das Geschlecht einer Person sehr wohl etwas an und ist es wichtig, dass diese Kriterien nicht von einer schlichten Selbstdeklaration abhängen. Sonst könnte ein Mann, der sich zur Frau erklärt, die Wehrpflicht aushebeln oder ein Jahr früher Rente beziehen. Falls dies funktionieren würde, fände ich es rechtsstaatlich problematisch.

bodaw8
Andrea Strahm
Grossrätin Die Mitte, Fraktionspräsidentin

Eigentlich nicht, aber...

... wie sollen wir dann diese meiner Meinung nach eh unsinnigen Lohngleichheitsanalysen durchführen? Was wollen wir nun, den Geschlechterbegriff abschaffen, oder noch immer in der feministischen Sichtweise hängen bleiben? Beides geht nicht. Die entscheidende Frage ist doch, wozu die Einteilung in Geschlechter notwendig ist. Für klinische Studien ist sie es. Aber sonst?

Michela Seggiani
Grossrätin und Fraktionspräsidentin SP, Basel-Stadt

Geschlechtliche Vielfalt anerkennen

Jein. Es geht weniger darum, ob mein Geschlecht den Staat etwas angeht, sondern darum, dass die geschlechtliche Vielfalt anerkannt wird. Die Vielfalt der Geschlechter sollte auch im Gesetz zum Ausdruck kommen.

Fleur Weibel Grüne
Fleur Weibel, Grüne Grossrätin
28. November 2023 um 22:13

Diese Frage ist nicht wirklich beantwortbar

Geschlecht ist eine zentrale Strukturkategorie, auf der die gesamte Gesellschaftsordnung grundlegend basiert. Alles ist darauf ausgerichtet, dass das Geschlecht einer Person eindeutig erkennbar ist. So wie wir sozialisiert sind, können wir gar nicht anders, als Menschen aufgrund ihres Aussehens, ihrer Kleidung usw. innerhalb von Sekunden einem Geschlecht zuzuordnen. Schon vor der Geburt wird nach dem Geschlecht gefragt und es besteht an den verschiedensten Orten ein Zwang, das Geschlecht anzugeben (im Unterschied etwa zur sexuellen Orientierung). Ist ein Geschlecht nicht eindeutig und innerhalb der Normen lesbar, gibt es Probleme, wie die gehäufte Gewalt gegen queere Personen zeigt. Die Frage alleine danach, ob der Staat wissen soll, welches Geschlecht die Menschen haben, greift in einer durch und durch geschlechtsspezifisch organisierten Gesellschaft deshalb zu kurz und ist nicht wirklich beantwortbar. Wichtig wäre in einem ersten Schritt auf jeden Fall, dass der Staat neben den Geschlechtern Frau und Mann auch ein drittes, unbestimmtes Geschlecht anerkennen würde.

Sarah Ramseier
29. November 2023 um 12:20

Die Gleichstellung funktioniert nicht!

Obwohl wir schon länger gesetzlich die Gleichstellung von Mann und Frau haben, gibt es noch so viele Bereiche wo dies noch nicht mal annähernd der Fall ist.

Ein Beispiel: hat frau ein gute Ausbildung absolviert, auf dem Beruf gearbeitet, sich regelmässig weiter gebildet, eine Umschulung gemacht, Beruf gewechselt, Weiterbildungen absolviert, sich hoch gearbeitet und wird dann zum IV Fall -> dann wird anhand von Tabellen berechnet wieviel IV «Lohn» sie zugute hat. Leider gibt es für Frauen aber spezielle Tabellen, welche für die gleichen Daten viel tiefere Zahlen liefern!

Wenn im Männer dominierten System eine einfache Gleichstellung schon nicht funktioniert, wie soll sie dann gelingen, wenn viele sich gar keine Mühe geben, herauszufinden, um wen es jetzt hier geht?

Melanie Nussbaumer
Grossrätin SP BS

National vs. kantonal

Die Frage stellt sich auf der nationalen Ebene: ob und wie viele amtliche Geschlechter es geben soll. Das ist spannend und ich wäre auf jeden Fall für einen dritten Geschlechtseintrag, aber das hat nichts mit dem kantonalen neu überarbeiteten Gleichstellungsgesetz zu tun. Das kantonale Gleichstellungsgesetz regelt, wofür sich der Kanton (die Verwaltung) einsetzen muss. Der breit getragene Kompromiss der JSSK sagt: es muss weiterhin die Gleichstellung von Frauen und Männern gefördert werden und ergänzend auch die Anti-Diskriminierung von LGBTI-Personen. Es wird damit anerkannt, dass es mehr Geschlechter gibt als nur cis Frauen und cis Männer und dass auch die sexuelle Orientierung ein Diskriminierungsfaktor ist, wogegen wir als Kanton ankämpfen müssen. Wenn wir dafür im Grossen Rat und bei einem allfälligen Referendum in der Bevölkerung eine Mehrheit bekommen, dann ist das ein riesen Meilenstein. Die JSSK hat gute Arbeit geleistet.

Mütze Kopie 2
Mathis Reichel
Pensioniert, Musiker, Tänzer

"Mega"

Mir geht alles zu schnell. Bis zur Erfindung des Internets und mit ihm Social Media hatte die Sprache Zeit. Zeit um sich zu entwickeln, denn sie lebt und verändert sich fortwährend. Neue Ausdrücke konnten über Jahrzehnte durchs Leben getestet werden. Beispiel: aus „lässig“ wurde „geil“ und heute „Mega“. Das brauchte über 50 Jahre. Nach dem 2. Weltkrieg vermied man das Wort „Lager“ oder „Kameraden“. Und heute? Innert wenigen Jahren soll ein neues Geschlecht in die deutsche Sprache eingeführt werden, ein Vorgang, der die gesamte Sprache ins Wanken bringt. Es geht nicht nur darum, ein einzelnes Wort umzubiegen, zu ersetzen, dem Zeitgeist anzupassen. Geht man konsequent mit dieser sprachlichen Veränderung um, muss die gesamte Grammatik umgestellt werden, und dies per Gesetz auf einen Schlag, Sternchen und Doppelpunkte würden zum Standard erklärt. Wer weiss, in 10 Jahren werden wir vielleicht alle über diesen Hipe lachen wie wir heute über die Hippies lachen. Fazit: es hat keine Eile.

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Patrick Vögelin
Vorstand BastA

Eigenentscheid

Ich finde das soll jede Person selbst entscheiden wie es angesprochen werden will da braucht es keine Vorgaben. es braucht aber auch bei den Ausweise auch die Form der Anrede die man wünscht.

Ueli Keller
28. November 2023 um 20:34

Moralismus kann es nicht bringen

«Als ich mich selbst zu lieben begann, habe ich aufgehört, mich nach einem anderen Leben zu sehnen. Und ich konnte sehen, dass alles um mich eine Einladung zum Wachsen war.» (Charlie Chaplin)

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