«Herrscht jetzt die Ausgangssperre?»: Fragen und Antworten zum Alltag mit Corona
Hier beantworten wir eure Fragen aus der Gärngschee-Facebookgruppe. Oben findet ihr die neusten Antworten, der Artikel wird laufend aktualisiert.
Alle reden von der Ausgangssperre. Darf ich nicht mehr aus dem Haus?
Doch. Aber du darfst nicht mehr mit mehr als vier Menschen gleichzeitig zusammensein. Der Bundesrat erlaubt im öffentlichen Raum nur noch Fünfergruppen, das hat er am Freitag, 20. März bekannt gegeben. Das gilt für den öffentlichen Rhein, also etwa fürs Rheinbord oder Spielplätze. Auch bei diesen kleinen Gruppen gilt allerdings die Zweimeter-Abstands-Regel.
Und wenn ich trotzdem in einer Sechsergruppe gemütlich am Rhein sitze?
Dann gibt's eine Busse von 100 Franken. Der Bundesrat appelliert aber an die Menschen, einander zu schützen: «Solidarität ist nicht nur ein Wort für die Reden am 1. August!»
Und bei Grossfamilien mit mehr als fünf Personen?
Eltern und Kinder werden nicht getrennt, auch in Grossfamilien nicht.
Heisst das, nun dürfen sich zwei Familien nicht mehr auf einem Spielplatz treffen?
Der Bundesrat gibt keine klare Antwort dazu, sondern sagt: Sie müssen die Zweimeter-Abstandsregel einhalten.
Heisst das, ich darf nicht am Rhein grillieren?
Nein. Du kannst zwar gerne spazieren gehen, aber Picknicks und Grillieren in Parks und am Rhein sind verboten, wie der Basler Regierungsrat bekannt gab. Bitte nimm Rücksicht und haltet Euch daran, so dass der Regierungsrat die Pärke und Spielplätze offen halten kann.
Ich sehe überall Senior*innen, die Zug fahren, einkaufen und sich unter die Leute mischen. Darf ich sie darauf aufmerksam machen, dass sie zwei Meter Abstand von anderen Menschen halten müssen?
Dasselbe hat sich Eveline Widmer-Schlumpf auch gefragt. Die ehemalige BDP-Bundesrätin empfiehlt gegenüber «Tamedia»: «Ich glaube, man darf freundlich das Gespräch suchen. Ich habe kürzlich im Zug eine Person gefragt, ob sie nicht ein Abteil weiter Platz nehmen will. Sie hat es gemacht.» Aber denkt daran: An der frischen Luft spazieren ist laut Regierung erlaubt, einfach zwei Meter Abstand zum Nächsten halten.
Was ist an diesen Meldungen wegen Ibuprofen dran?
Wir wissen es auch nicht, nicht einmal das Bundesamt für Gesundheit weiss, ob fiebersenkende Mittel mit dem Wirkstoff Ibuprofen bei Corona-Patient*innen Komplikationen auslösen können. Und deshalb empfiehlt das BAG: Lieber ein Medikament auf Paracetamol-Basis nehmen, zum Beispiel Dafalgan oder Panadol. Das gilt für die Selbstmedikation. Wenn du vom Artz ein Medikament mit Ibuprofen verordnet bekommen hast, dann frag zunächst nach, ob du es lieber absetzen sollst. Niemand kann das besser beurteilen als dein Hausarzt. Die Liste mit allen Ibuprofenhaltigen Medikamenten ist auf der Website des BAG publiziert, ebenso eine Liste mit Alternativen.
Darf ich eine Coiffeuse/einen Coiffeur nach Hause bestellen, um meinem Kind die Haare schneiden zu lassen?
Nein. Der Bundesrat verbietet momentan, Coiffeurbetrieben offen zu haben. Das hat seine Gründe: Durch den Direktkontakt wächst das Risiko, angesteckt zu werden. Bis auf Weiteres müssen die Haare also lang bleiben. Oder ihr versucht es mit selber schneiden! So habt ihr gleich noch einen Zeitvertrieb für zuhause.
Welche Läden haben geschlossen, bzw. noch geöffnet?
Alle öffentlich zugänglichen Einrichtungen werden geschlossen. Das bedeutet: Restaurants, Shops, Bars, Clubs, Museen, Kinos, Konzerthäuser, Theater, Casinos, Sportzentren, Schwimmbäder, Wellnesszentren, botanische und zoologische Gärten und Tierparks in Basel sind bis auf Weiteres geschlossen.
Das Verbot gilt nicht für:
Hotels
Lebensmittelläden und sonstige Läden, soweit sie Lebensmittel und Gegenstände für den täglichen Bedarf (z.B. Kioske, Tankstellenshops) anbieten
Imbiss-Betriebe (Take-away)
Betriebskantinen
Lieferdienste für Mahlzeiten und Restaurationsbetriebe für Hotelgäste
Apotheken, Drogerien und Läden für medizinische Hilfsmittel (z.B. Brillen, Hörgeräte)
Poststellen und PostagenturenVerkaufsstellen von Telekommunikationsanbietern
Banken
Tankstellen
Bahnhöfe und andere Einrichtungen des öffentlichen VerkehrsWerkstätten für Transportmittel
Öffentliche Verwaltung
Gesundheitseinrichtungen wie Spitäler, Kliniken und Arztpraxen, sowie Praxen und Einrichtungen von Gesundheitsfachpersonen nach Bundesrecht und kantonalem Recht.
Wie schütze ich mich vor einer Infektion?
Vermeide engen Kontakten mit Personen, speziell solchen mit akuten Atemwegsinfektionen. Halte 2 Meter Mindestabstand zum Gesprächspartner, kein Händeschütteln, keine Begrüssungsküsse.
Wasche die Hände mehrmals täglich gründlich mit Wasser und Seife oder einem Händedesinfektionsmittel. Das Hände reinigen ist vor allem angezeigt nach einem Direktkontakt mit kranken Personen oder deren Umgebung. Hier findest du ein Video zum korrekten Hände waschen.
Huste oder niese in ein Papiertaschentuch. Wenn keines mit dabei ist, in die Armbeuge (nicht in die Hände).
Vermeide ungeschützten Kontakt mit Farm- oder wilden Tieren in Gebieten mit Erkrankungsfällen.
Was sind die Symptome?
Die Symptome ähneln einer normalen Erkältungskrankheit mit Fieber, Kopfschmerzen, Halsschmerzen, Schnupfen, Husten, Atemproblemen wie Kurzatmigkeit, im schlimmsten Fall Lungenentzündung.
Was soll ich machen, wenn ich eins oder mehrere Symptome habe?
Geh in die Predigerkirche am Totentanz 19, dort hat das Unispital Basel-Stadt ein Corona-Testzentrum eingerichtet.
- Öffnungszeiten: 8 bis 22.30 Uhr.
- Gehe nur, wenn du Symptome hast. Personen ohne Symptome werden nicht getestet.
- Rechne mit langen Wartezeiten. Halte beim Anstehen zwei Meter Abstand von der nächsten Person.
Wird ein Test angeordnet, erfolgt die Entnahme von Proben im Kanton Basel-Stadt im Universitätsspital Basel, bei Kindern im Universitätskinderspital beider Basel. Ein Transport ins Spital wird bei einem nötigen Test organisiert. Gehe in diesem Fall nicht mit dem öffentlichen Verkehr ins Spital.
Personen, die in Kontakt mit Erkrankten waren, werden vom kantonsärztlichen Dienst erfasst. Bei Quarantänebedarf werden Einzelpersonen in erster Linie zu Hause untergebracht und bei Bedarf betreut.
Wie sieht die Behandlung aus?
Die Behandlung besteht in der Linderung von Symptomen. Es gibt keine spezifische Behandlung gegen das Virus und noch kein Impfung.
Wie verhält man sich gegenüber eines Haustiers, wenn man wegen des Coronavirus in Quarantäne ist?
Den Kontakt zu deinem Haustieren möglichst vermeiden. Eine gesunde Person soll deine Tiere betreuen. Müssen Hunde nach draussen, dann nur angeleint und für kurze Zeit. Einen Kontakt zu anderen Menschen und Tieren müssen die Betreuer*innen möglichst vermeiden. Hunde und Katzen aus einem Quarantänehaushalt müssen aber nicht speziell gebadet oder desinfiziert werden. Für alle gilt: Hände waschen nach dem Kontakt mit einem Tier.
Was muss ich beachten, wenn ich einen fremden Hund ausführe?
Du solltest Erfahrung mit Hunden haben, wenn du dich als Helfer*in fürs Gassi-Gehen meldest. Hunde sollen nur einzeln ausgeführt werden. Sammelaktionen mit mehreren Hunden ist den professionellen Hundespazierdiensten vorbehalten. Der Hund muss an der Leine sein. Mach dich vorher noch schlau, um welche Rasse es sich bei dem Hund handelt. In Basel-Stadt gibt es gelistete Hunde, das heisst sie sind potenziell gefährlich und dürfen nicht einfach so ausgeführt werden.
Folgende Hunderassen gehören in diese Kategorie:
- Rottweiler
- Dobermann
- American Staffordshire Terrier
- Pitbull Terrier
- Bullterrier (inkl. Miniatur Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Fila Brasileiro und Kreuzungen dieser Rassen)