2024-11-13 Frage des Tages VORLAGE-1

Lohnanalysen bei kleineren Unternehmen?

Der Lohnunterschied zwischen Männern und Frauen liegt gemäss einer Erhebung des Bundesamts für Statistik aus dem Jahr 2020 bei 18 Prozent. Knapp die Hälfte dieses Unterschieds ist objektiv durch unterschiedliche Bildung, Berufserfahrung etc. begründbar. Der Rest, also 8,6 Prozent, ist nicht erklärbar. Um dieser Ungleichheit entgegenzuwirken, trat 2020 national ein Bundesgesetz in Kraft. Seitdem müssen Unternehmen mit mindestens 100 Mitarbeitenden Lohngleichheitsanalysen durchführen. In Basel will man noch einen Schritt weiter gehen und die Analysen bereits ab 50 Mitarbeitenden zur Pflicht machen. Ebenfalls 2020 überwies der Grosse Rat eine entsprechende Motion an die Regierung. Der Regierungsvorschlag wird nun dem Grossen Rat vorgelegt. Er würde 169 weitere Firmen mit 12'000 Arbeitnehmenden betreffen.

683 Stimmen
Valerie Wendenburg
Valerie Wendenburg
Moderation
Top antworten
Nicole Amacher
Grossrätin SP

Lohngleichheit ist kein "nice to have" sondern Gesetz

Die Aussage gewisser Exponent:innen, dass die Lohnungleichheit sinke und kein weiterer Handlungsbedarf bestehe ist falsch. Laut BFS hat sich die unerklärte Lohndifferenz in den vergangenen 10 Jahren kaum verändert. Von 7.4% in 2014 ist sie im 2020 sogar auf 7.8% angestiegen! Wenn das so weiter geht, erleben selbst unsere Grosskinder die Lohngleichheit nicht mehr. Lohndiskriminierung geschieht in den allermeisten Fällen nicht willentlich. In kleineren Unternehmen gibt es oft keine Lohnsystematik, sondern die Löhne werden situativ verhandelt. Das ist einerseits verständlich, öffnet aber die Türe für Lohndiskriminierung. Eine Lohngleichheitsanalyse zeigt den Unternehmen auf, ob eine Diskriminierungsgefahr besteht und welche Massnahmen getroffen werden müssen, um allfällige Probleme zu beheben. Unternehmen können die Ergebnisse positiv nutzen. Mitarbeiter:innen schätzen die Transparenz diesbezüglich und das fördert die Arbeitszufriedenheit. Deshalb ein klares Ja zu Analysen ab 50 MA.

Irene Maag
12. November 2024 um 16:50

Frage falsch gestellt

Die Frage ist falsch gestellt. Statt "Lohnanalysen bei kleineren Unternehmen – notwendiges Übel?" müsste stehen "Ja gerne!". Denn es braucht Analysen und Studien, damit sich etwas ändern kann in der Gesellschaft. Das Übel sind die ungerechtfertigten Lohnunterschiede, nicht die Analysen.

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Tamina Graber
Wirtschaftspsychologin und Kampagnenleiterin SP BS

Über 10 Jahre keine Veränderung

Seit 10 Jahren ist bezüglich Lohngleichheit nichts gegangen. Gemessen am Mittelwert ist der Lohnunterschied bei 18.0%. 2014 waren es 18.1% – es hat sich seither also quasi nichts verändert! Gerade in kleinen Unternehmen schleichen sich oft Lohnunterschiede rein, weil Löhne nicht nach einem klaren Lohnsystem ausbezahlt werden. Um so wichtiger ist es, hier weiter zu machen.

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Christine Keller
Grossrätin SP

Kein Übel!

Eine Lohngleichheitsanalyse ist überhaupt kein Übel, sondern ein wichtiges Instrument zur Durchsetzung des verfsssungsmässigen Rechtes auf gleichen Lohn. Es hilft Unternehmen ihr Lohnsystem zu optimieren im Sinne einer fairen Entlöhnung, steigert die Zufriedenheit der Mitarbeitenden und die Attraktivität des Unternehmens als Arbeitgebende. Eine Win Win Situation mit absolut vertretbarem Aufwand.

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Patrick Vögelin
Behindertenrechtaktivist

Lohnangleichung

Es braucht aus meiner Sicht keine Lohnanalyse, sondern eine Lohnangleichung, aber damit ist die Frage leider immer noch zu kurz gegriffen. Man müsste auch die Löhne für Menschen mit Beeinträchtigung anschauen, die im 2. Arbeitsmarkt für einen Lohn ab 2.- arbeiten.

bodaw8
Andrea Strahm
Grossrätin Die Mitte, Fraktionspräsidentin

Weg von der binären Sicht

Dieses grobe Mann-Frau-Denken ist längst überholt. Es gibt 1000 Gründe, weshalb jemand weniger "attraktiv" ist für einen Arbeitgeber, was sich im Lohn niederschlägt: unangenehme Stimme, nachteiliges Aussehen, zu klein, zu gross, zu dick, zu dünn. Diese Ungerechtigkeiten werden immer bestehen, so wie wir auch Mobbing leider nie verhindern können. Lohnanalysen nach groben Gesschlechterschemata greifen zu kurz, erst Recht für kleinere Unternehmen, bei welchen der Aufwand unsinnig ist. Deshalb: Nein.

Ueli Keller
13. November 2024 um 05:55

Mehr Gerechtigkeit ist eine gute Sache

(Auch) in der (Lohn-)Welt gibt es keine absolute Gleichheit und Gerechtigkeit. Sondern nur mehr oder weniger Ungerechtigkeit. Diese gilt es (weiter) zu reduzieren. Dass dies getan oder zumindest versucht wird, finde ich gut. Wo das notwendig ist, ein schlechtes Zeichen.

Philip Karger
13. November 2024 um 10:08

Grossrat LDP

Kleine Unternehmen haben eine sehr gute soziale Kontrolle bei ihren Mitarbeitern und darum sicher keine ungerechtfertigten Lohnunterschiede. Zudem bringt diese Analyse keine Verbesserungen. Solche Analysen dienen der Legitimation der Behörden und haben keine Verbesserung der Löhne, ganz sicher nicht beim sogenannten Geschlechter-Gap zur Folge. Kleine Unternehmen brauchen innovative Entlastung bei der Bürokratie, sicher keinen Generalverdacht und unnötige Kontrollen

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