David Rutschmann am 02. Februar 2026
Leerstand statt Pop-up
Ein Kulturbistro wollte während der Winterpause die Räumlichkeiten der Gelateria di Berna im Matthäusquartier bespielen. Doch weil dort bereits einmal ein Pop-up mit Nutzungsänderung drin war, ist der Betrieb eines weiteren Pop-ups am selben Ort gesetzlich verboten.
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