Soll Basel-Stadt für Baselbieter Unispital-Patient*innen zahlen?
Heute haben die Patient*innen in Basel-Stadt und Baselland freie Spitalwahl. Ende 2025 wurde aber bekannt gegeben, dass es künftig «koordinierte» statt «gemeinsame» Spitallisten geben soll. Das würde bedeuten, dass die Land-Patient*innen die Mehrkosten für einen Besuch im Unispital (USB) künftig selbst zahlen oder eine Zusatzversicherung abschliessen müssen – denn die Kosten für einen Routineeingriff sind dort grösser als im Kantonsspital Baselland (KSB). Bislang trug der Kanton Baselland die jährlichen Mehrkosten von rund 8,5 Millionen Franken. SP-Landrat Urs Roth hat diese Woche einen dringlichen Vorstoss eingereicht, der fordert, dass Basel-Stadt einen Ausgleich in gleicher Höhe an Baselland zahlt – dann würde der Stadtkanton für die Baselbieter Patient*innen zahlen. Die Baselbieter Regierung müsste sich zumindest bei der städtischen für eine Lösung einsetzen, sagt Roth der BaZ – ansonsten wäre es die praktische Abschaffung der Patient*innenfreizügigkeit. Der Vorstoss wurde am Donnerstag als nicht dringlich eingestuft und wird deshalb zu einem späteren Zeitpunkt behandelt.
Leidtragenden sind die Patient:innen
Baselbieter:innen suchen das Universitätsspital Basel zum gleichen Tarif auf wie Baselstädter:innen. Die Bevölkerung des Kantons Basel-Landschaft beteiligt sich jedoch nicht an den gemeinwirtschaftlichen Leistungen (GWL) des USB, obwohl sie diese Leistungen ebenfalls in Anspruch nimmt.
Wenn von Ausgleichszahlungen zwischen den Kantonen die Rede ist, müsste der Kanton Basel-Landschaft dem Kanton Basel-Stadt rund 40 Prozent der gemeinwirtschaftlichen Leistungen vergüten. Was jedoch nicht sein kann, ist, dass die Steuerzahlenden des Kantons Basel-Stadt die Behandlung von Patient:innen aus dem Baselbiet mitfinanzieren.
Letztlich sind diese Diskussionen jedoch müssig, denn die Leidtragenden sind die Patient:innen. Umso dringlicher ist eine stärkere Zusammenarbeit zum Wohle der Gesundheitsversorgung in der Region.