2024-08-12 Frage des Tages Freigang-1

Unbegleiteten Freigang für schwere Straftäter*innen abschaffen?

Am Donnerstag wurde im Quartier Breite eine 75-jährige Frau getötet. Bereits vor zehn Jahren wurde in dem Mehrfamilienhaus am Nasenweg eine Frau umgebracht; damals tötete der Täter eine weitere Frau in einer nahe gelegenen Liegenschaft und verletzte einen Mann schwer. Der Täter, wegen einer psychischen Erkrankung nicht schuldfähig, wurde zu einer therapeutischen Massnahme in die geschlossene Psychiatrie in den Universitären Psychiatrischen Kliniken Basel-Stadt (UPK) eingewiesen. Der heute 32-Jährige gilt im aktuellen Fall als dringend tatverdächtig und wurde knapp einen Tag nach der Tat festgenommen – zur Tatzeit befand er sich auf einem unbegleiteten Freigang. Deshalb gibt es nun eine Diskussion über den Umgang mit schweren Straftäter*innen. So sagt etwa der SVP-Grossrat und pensionierte Polizist Felix Wehrli gegenüber Primenews, es brauche eine strengere Verwahrungspraxis. In der NZZ am Sonntag mahnt zudem der Psychiater Frank Urbaniok, mangelhafte psychiatrischen Gutachten seien eine Fehlerquelle für die Risikobeurteilung von Straftäter*innen.

1277 Stimmen
Valerie Wendenburg
Valerie Wendenburg
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Screenshot 2023-08-31 at 11-16-23 Mitglieder & Aufgabenverteilung
Lucas Gerig
Bürgerrat der Stadt Basel

Konzept der Schuldunfähigkeit überdenken

Was grundsätzlich einmal überdacht werden sollte, ist das Konzept der sogenannten Schuldunfähigkeit. Wer eine Straftat begeht, ob psychisch krank oder unter Drogen, etc. sollte gleich wie alle anderen Straftäter verurteilt werden. Anschliessend muss über zusätzliche Massnahmen beraten werden. Bei psychisch Kranken Verwahrung in speziellen Strafanstalten mit medizinischer Betreuung, bei Süchtigen Unterbringung in Entzugsabteilungen, bei sonstigen unter Alkohol- oder Drogenmissbrauch begangenen Taten sindneben dem Strafmass zusätzliche soziale Einsätze vorzusehen oder bei Sonderfällen wie gemeingefährlichen Personen eine anschliessende Verwahrung mit psychiatrischer Behandlung. Der Begriff der Unzurechnungsfähikeit ist letztlich eine Erfindung einer "überzivilisierten" Gesellschaft. Eine tatsächliche Schuldunfähigkeit würde ich nur Kindern bis 10 Jahren zugestehen. Dann sollte das Unrechtsbewusstsein ausgebildet sein, ansonsten ist von einer stärkeren psychischen Störung auszugehen...

Michaela
13. August 2024 um 08:53

Verantwortung

Ich finde, dieser Vorfall ist absolut tragisch. Vor allem für die betroffenen Familien. Jedoch ist dies ein Einzelfall. Es gibt viele Freigänge, die ohne Zwischenfall verlaufen. Wie kann eine Resozialisierung stattfinden, wenn es kein "Übungsfeld" gibt. Diese Freigänge jetzt zu verbieten wären aus meiner Sicht ein Schritt in die falsche Richtung. Ebenso wäre es für all die Personen, die Freigänge nutzen um ihr Leben nach den Strafvollzug zu meistern, nicht richtig, wenn diese abgeschafft werden. Ebenso wundert mich die Frage nach der Schuld und der Verantwortlichkeit. In keinem Beitrag habe ich gelesen, dass der Täter die Verantwortung für sein Handeln hat. Natürlich muss überprüft werden ob bei den Vollzugslockerungen alles richtig ablief. Doch ich bin ganz klar der Meinung, dass keine Person die die Lockerung guthiess die Schuld trägt sondern nur der Täter.

Ueli Keller
12. August 2024 um 12:49

Im etwa gleichen Alter wie die Frau, die in der Breite umgebracht worden ist, schlug ein mir zuvor unbekannter Mann mich vor drei Jahren auf unserer Sonntagswanderung im nahen Wald zwei Mal brutal zu Boden und bedrohte mich mehrmals mit dem Tode. Er war ausgerastet, weil meine Frau von ihm verlangt hatte, dass er seine drei Hunde an die Leine nimmt. Wir haben den Mann als gemeingefährlich erlebt und ihn deshalb bei der Polizei angezeigt. Weil es keine neutralen Zeugen gab, wurde er aber von der Staatsanwaltschaft BL nicht strafrechtlich belangt. Diese Erfahrung (verbunden auch noch mit Anwaltskosten von über CHF 5’000) hat uns mehr zu schaffen gemacht, als die Gewalttat an sich. Das Vertrauen in die Justiz war weg. Weil wir unsere Ruhe wollten, haben wir auf einen Gang zum Bundesgericht verzichtet. Nach wie vor setze ich - wie im ersten Kommentar, der von Bajour nicht publiziert worden ist - für die Sicherheit von uns allen auf eine friedvoll zukunftsfähige Gemeinschaftsbildung..

Daniel
12. August 2024 um 05:13

Kein Freigang

Solchen Tätern darf man unter keinen Umständen Freigang gewähren. Was muss noch passieren, damit die Gesetze so angepasst werden, dass so etwas nicht mehr möglich ist? Solche Leute gehören lebenslänglich verwahrt. Ohne wenn und aber. Viele solche Leute sind hochintelligent und verhalten sich so, dass die Gutachter meinen, dass der Täter geheilt ist. Aber in Wirklichkeit verhalten sich solche Leute nur clever. Sie wissen genau, wie sie sich verhalten müssen, damit sie unbeaufsichtigten Freigang erhalten. Leider ist das schon mehrmals passiert.

PBS
12. August 2024 um 06:46

Sicherheit

Es gibt keine 100% Sicherheit. Die Basler Forensik macht sehr gute Arbeit. Ein Risiko von Unberechenbarkeit bleibt immer.

Stephanie
12. August 2024 um 06:39

Krank

Niemand darf Opfer eines psychisch schwer kranken Menschens werden - aber der Kranke darf auch nicht zum Täter werden. Wie dies verhindert werden kann, ist Aufgabe der Fachleute, also der Klinik. Hier hat es nicht funktioniert - tragisch.

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