Zwei Personen sind identifiziert und schon gibts Probleme
Die Stawa hat ihren Online-Pranger angepasst, ohne darüber zu informieren. Das ist ein bisschen wie «Finde die zehn Fehler»-Spielen, ausser dass es kein Spiel ist.
Der Online-Pranger, mit dem die Basler Staatsanwaltschaft seit fast zwei Wochen nach mutmasslich straftätigen Teilnehmer*innen einer unbewilligten Demonstration fahndet, ist faktisch ein PDF-Dokument mit einer Tabelle. In 20 der 28 Zellen der Tabelle waren jeweils ein bis zwei Fotos einer der gesuchten Personen aufgeführt. Seit dem 2. Dezember sind zwei zusätzliche Zellen leer - die Personen, die darin gesucht wurden, seien identifiziert worden, wie Staatsanwaltschafts-Sprecher Peter Gill auf Anfrage bestätigt. Deshalb seien die Bilder auf der Stawa-Homepage gelöscht worden. Damit ende die Verantwortung der Staatsanwaltschaft, so sein Argument. «Es obliegt nicht der Stawa, wie unsere Medienmitteilungen von den Medien verwendet werden», schreibt er.
Bajour hat nachgehakt: Herr Gill, weshalb wurde nicht aktiv kommuniziert, dass die Fahndung nach diesen zwei Personen eingestellt worden ist? Peter Gill: «Die Öffentlichkeitsfahndung ist noch am Laufen, weshalb die Staatsanwaltschaft - wie übrigens auch bei anderen Ermittlungsmassnahmen - keine Zwischenergebnisse veröffentlicht.»
Auf den Websites der Medien und in Archiven, die die Fahndungsfotos veröffentlicht hatten, sind diese Fahndungsfotos weiterhin unverändert verfügbar. Weshalb sollten die betreffenden Fotos auch verschwinden ohne aktive Kommunikation der Staatsanwaltschaft? Die Verantwortlichen auf den Redaktionen müssten täglich "Finde den Unterschied" spielen zwischen alter und neuer Version des PDFs, denn die Dateien haben keine Versionsnummer und heissen sogar gleich, obwohl der Dateiname ein Datum enthält.
Bajour hat dem Datenschutzbeauftragten von Basel-Stadt geschrieben und will wissen, ob es entsprechende Empfehlungen zur Online-Fahndung gibt. Mit drei konkreten Fragen:
- Ist es korrekt, dass die Stawa die Verantwortung für die Veröffentlichung und die spätere Löschung [der Fotos] komplett an die Medien weitergibt?
- Ist es korrekt, dass die Stawa selbst die Überprüfung, ob die Fahndung nach Person X oder Y noch am Laufen ist, komplett an die Medien weitergibt, ohne etwa darüber zu informieren, dass einige Personen [in der Zwischenzeit] identifiziert werden konnten?
- Wie beurteilen Sie die Argumentation der Stawa, sich der Verantwortung über die Veröffentlichung zu entziehen? Ist das Verfassen einer Medienmitteilung der richtige Weg, wenn damit nicht eine Weiterverbreitung zumindest angestrebt wird?
Update folgt.