Lex UBS setzt sich durch

SVP, FDP und Die Mitte haben den Rentenplänen der Finanzbranche zugestimmt. Fragt sich, wie sie dies ihren Wähler*innen erklären wollen.

Lobbying gelungen – Alte ärmer: Lukas Gähwiler, Chef des Banken-Arbeitgeberverbands und neuer UBS-Vize.
Lobbying gelungen – Alte ärmer: Lukas Gähwiler, Chef des Banken-Arbeitgeberverbands und neuer UBS-Vize. (Bild: Keystone / Peter Schneider)

Dieser Artikel ist zuerst am 9. Dezember 2021 in Die Wochenzeitung WOZ erschienen. Die WOZ gehört wie Bajour zu den verlagsunabhängigen Medien der Schweiz.

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Die Versicherer und Banken haben sich durchgesetzt: Die Mitte, FDP und SVP haben letzte Woche im Nationalrat ihren Plänen zur Rentenreform weitgehend zugestimmt. Verlierer*innen des Plans wären die künftigen Rentner*innen. Nun ist der Ständerat an der Reihe.

Sozialminister Alain Berset (SP) warnte vergeblich, dass der Plan an der Urne scheitern werde, und bat den Rat, dem Vorschlag des Bundesrats zu folgen. Derweil hat seine FDP-Bundesratskollegin Karin Keller-Sutter persönlich bei ihrer Partei gegen diesen Vorschlag interveniert, wie mehrere Quellen der WOZ bestätigten.

Der Bundesrat folgt einem Kompromiss von Gewerkschaften und Arbeitgeberverband: Die Gewerkschaften sagten Ja zur Senkung des Umwandlungssatzes von 6,8 auf 6 Prozent. Für 100'000 Franken Gespartes gäbe es jährlich nur noch 6000 Franken Rente. Angesichts der Minuszinsen schwinden die lukrativen Anlagen. Um dies zu kompensieren, schluckten die Gewerkschaften zudem einen Ausbau der Berufsvorsorge – obwohl sie lieber die AHV stärken möchten: Der sogenannte Koordinationsabzug auf dem Lohn soll gesenkt werden. Je tiefer der Abzug, desto höher der versicherte Lohn, für den in die Kassen einbezahlt wird.

Trotz Kompromiss haben die Verbände einen eigenen Plan zugunsten allein ihrer Interessen vorgelegt, dem Die Mitte, FDP und SVP letzte Woche im Nationalrat weitgehend gefolgt sind.

Die Gewerkschaften können sich im Gegenzug freuen, dass dank tieferem Koordinationsabzug Leute mit niedrigen Löhnen und Teilzeitpensen – oft Frauen – besser versichert würden. Vor allem aber sieht der Kompromiss eine Abgabe von 0,5 Prozent auf den Löhnen vor, die als zusätzliche Leistung direkt den Rentner*innen weitergegeben würde.

Sparpflicht ab dem 20. Lebensjahr

Trotz Kompromiss haben der Pensionskassenverband, der Versicherungsverband sowie der Arbeitgeberverband der Banken einen eigenen Plan zugunsten allein ihrer Interessen vorgelegt, dem Die Mitte, FDP und SVP letzte Woche im Nationalrat nun also weitgehend gefolgt sind. Wie WOZ-Recherchen zeigen, haben die Verbände dafür stark lobbyiert (siehe WOZ Nr. 48/2021).

Zuvorderst Lukas Gähwiler, Chef des Banken-Arbeitgeberverbands, der eben zum neuen Vize der UBS gewählt wurde. Kurz vor der letztwöchigen Debatte hat er mit den anderen Verbänden die Nationalrät*innen per Brief nochmals «eindringlich» aufgerufen, für diese Lex UBS zu stimmen.

Geweibelt haben auch Interessenvertreter*innen in der Kommission selbst: Ruth Humbel (Mitte, AG), die für den Pensionskassenverband eine Parlamentsgruppe präsidiert; Regine Sauter (FDP, ZH), die als Geschäftsführerin der Zürcher Handelskammer den Zürcher Finanzplatz vertritt; und Thomas de Courten (SVP, BL), Verwaltungsrat der Pensionskasse Asga. Sie legten sich auch in der Nationalratsdebatte nochmals für den Plan der Finanzindustrie ins Zeug.

Selbst die Hälfte der Leute mit tiefem Einkommen würde trotz entrichteter Lohnabgabe keine Zusatzrente erhalten, darunter viele Gewerbler*innen.

Dieser will die geplante Lohnabgabe von 0,5 Prozent für die Zusatzrenten auf 0,15 Prozent drücken. Der Grund: Versicherungen und Banken verdienen mit der Verwaltung der Rentenersparnisse jedes Jahr 5,6 Milliarden Franken. An der Lohnabgabe, die wie bei der AHV direkt als Zusatzrente weitergegeben würde, würden sie jedoch nichts verdienen. Die Mitte, FDP und SVP wollen stattdessen die Beiträge an die Pensionskassen erhöhen, mit denen die Finanzbranche ihre Milliarden verdient: Nebst der Senkung des Koordinationsabzugs müsste neu bereits ab dem 20. Lebensjahr gespart werden.

Je tiefer die Zusatzrenten, desto mehr werden die Leute zudem in die 3. Säule zahlen, mit der die Finanzbranche jährlich nochmals mehrere Hundert Millionen Franken verdient. FDP und SVP wollten gar den maximalen Beitrag in die dritte Säule von rund 6900 auf 10'300 Franken erhöhen. Anders als noch in der Kommission half die Mitte-Partei diesmal Grünen, GLP und SP, dies zu verhindern.

Viele zahlen, ohne zu profitieren

Profitieren würden vom Plan der Versicherer und Banken auch Spitzenverdienende: Anders als der Bundesrat, mit dessen Vorschlag eine Abgabe auf Löhne bis 860'400 Franken erhoben würde, stimmten Die Mitte, FDP und SVP für eine Abgabe auf Löhne bis zu maximal 86'000 Franken. Gleichzeitig soll es viel weniger Zusatzrente geben: Es würden nur die ersten fünfzehn Jahrgänge nach Inkrafttreten der Reform profitieren. Alle, die zu diesem Zeitpunkt jünger als fünfzig wären, würden trotz entrichteter Lohnabgabe nie etwas dafür erhalten.

Zudem sollen selbst von den ersten fünfzehn Jahrgängen nur jene rund 35 bis 40 Prozent profitieren, die die Reform zu spüren bekämen. Für die Mehrheit ist dies nicht der Fall, weil sie genug überobligatorische Ersparnisse haben: Die Kassen nutzen die Erträge aus diesen überobligatorischen Ersparnissen der Versicherten, um ihnen den Umwandlungssatz von 6,8 Prozent auf deren obligatorischen Ersparnissen querzufinanzieren. Sinkt der Satz auf 6 Prozent, könnten die Kassen den Satz für das überobligatorisch Ersparte wieder so weit anheben, dass die Rente gleich bliebe.

Diese Leute bekämen die Reform selbst zwar nicht zu spüren, doch ihre Renten sind aufgrund dieser Querfinanzierung seit Jahren gesunken. Selbst die Hälfte der Leute mit tiefem Einkommen würde trotz entrichteter Lohnabgabe keine Zusatzrente erhalten, darunter viele Gewerbler*innen. Fragt sich, wie etwa die SVP diese Lex UBS ihrer Klientel erklären will.

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