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«Punktuell scheint bei der BaZ die Qualitätskontrolle nicht zu funktionieren»

Was denkt ein Chefredaktor, wenn einer seiner Journalisten zum neunten mal vom Presserat gerügt worden ist? Das hätten wir gerne BaZ-Chefredaktor Marcel Rohr gefragt. Er wollte kein Interview geben. Die Antworten hätten auch das Schweizer Branchenaufsichtsorgan interessiert.

11/19/21, 04:18 AM

Aktualisiert 11/19/21, 07:26 AM

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Marcel Rohr, der Chefredaktor der Basler Zeitung, fotografiert in Basel am Mittwoch, 31. Oktober 2018.

Unter Chefredaktor Marcel Rohr kassierte die BaZ bereits einige Presseratsrügen. Dazu Stellung nehmen wollte er nicht. (Foto: Keystone / Georgios Kefalas)

Schon wieder hat die BaZ eine Rüge vom Presserat kassiert. Schon wieder wegen eines Berichts von Redaktor Daniel Wahl. Dieses Mal gings um den Artikel mit dem Titel: «70 Prozent Migranten in den Spitalbetten», den die BaZ vor einem Jahr publizierte.

Bajour kritisierte den Artikel bereits damals: «Der Titel machte den Anschein, als handle es sich bei den 70 Prozent um einen Fakt. Tatsächlich handelt es sich dabei um eine Schätzung einer einzelnen Spital-Mitarbeiterin, die anonym bleiben will… »

Jetzt urteilte auch der Presserat. Mit eindeutigem Verdikt: «Die BaZ hat mit dem Titel (...) gegen die Ziffer 1 (Wahrheit) der Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten verstossen.» Sie habe unter anderem die Recherche im Titel zu sehr zugespitzt und ungenügend verifizierte Zahlen verwendet,  so dass eine «zu diesem Zeitpunkt falsche Tatsachenbehauptung entstanden ist». Die hohe gesellschaftliche Relevanz des Themas, die damit verbundenen Gefahren und Ängste und die Komplexität der Materie hätten besondere Sorgfalt verlangt.

«Die BaZ hat mit dem Titel (...) gegen Ziffer 1 (Wahrheit) (...) verstossen.»

Urteil des Presserats

Die BaZ-Behauptung war Wasser auf entsprechenden politische Mühlen. Die SVP hatte die unbelegten Zahlen postwendend ausgeschlachtet. SVP-Nationalrat Thomas Aeschi reichte aufgrund des Artikels eine Interpellation ein und spielte Schweizer*innen gegen Migrant*innen aus: Laut BaZ würden «viele Schweizer Spitalbetten durch Corona-Heimkehrer aus dem Balkan und durch Wirtschaftsmigranten aus Afrika und arabischen Ländern belegt», schrieb er und wollte vom Bundesrat wissen, wie das Infektions-Verhältnis zwischen Schweizer*innen und Ausländer*innen sei.

Einen Verstoss gegen das Diskriminierungsverbot sieht der Presserat im BaZ-Artikel allerdings nicht. Es sei im Hinblick auf allfällige Massnahmen «legitim, die Ansteckung von Personen mit Migrationshintergrund aufgrund deren Reisetätigkeit oder aufgrund bestehender Sprachbarrieren zu thematisieren».

Die BaZ hat das Presseratsurteil inzwischen am 17. November auf Seite 2 publiziert, wie es üblich ist. Und sie hatte den Titel bereits kurz nach Erscheinen des Artikels vor einem Jahr umformuliert. Er lautet nun: «Sind Migranten öfter wegen Corona im Spital? Das sagen Pflegende». Aber die mediale Empörung gegen die Ausländer*innen war bereits losgetreten und die Behauptung seither in den Köpfen.

«Wenn eine einzelne Redaktion so viele Rügen bekommt, deutet das auf ein Qualitätsproblem hin.»

Susan Boos, Präsidentin des Presserats

Jedes Medium macht Fehler. (Auch Bajour!) Doch bei der BaZ häufen sie sich.

Im Jahr 2021 waren es bereits 4 Rügen für die BaZ, 2 davon für Daniel Wahl. Im Jahr 2020 wurde die BaZ 3 mal gerügt, 2 mal wegen Berichten von Daniel Wahl. Insgesamt hat Wahl laut Presserat schon 9 mal den journalistischen Kodex verletzt. 1 mal in einem Artikel in der Basellandschaftlichen Zeitung, die anderen 8 male in der BaZ. 4 Beschwerden gegen ihn hat das Kontrollgremium abgewiesen, weil er dort sauber recherchiert hat.

Das ist nicht üblich. «Wenn eine einzelne Redaktion so viele Rügen bekommt, deutet das auf ein Qualitätsproblem hin», sagt Susan Boos. Sie ist Präsidentin des Presserats und Teil des Gremiums, welche die jüngste Beschwerde gegen die BaZ geprüft hat. Jede Rüge deutet auf einen handwerklichen Fehler hin. «Da muss sich der Chefredaktor doch Gedanken machen, wie er solche Fehler in der Zukunft verhindern kann», sagt Boos.

Ziel des Presserats sei es nicht, einzelne Journalist*innen an den Pranger zu stellen, sondern darüber zu diskutieren, wie eine Redaktion die journalistische Qualität der einzelnen Beiträge sicherstelle. «Punktuell scheint bei der BaZ die Qualitätskontrolle offenbar nicht zu funktionieren», sagt Boos.

Susan Boos und der Presserat

Susan Boos und der Presserat

Die Journalistin Susan Boos ist Präsidentin des Presserats. Dieser ist das brancheninterne Kontrollorgan. Menschen können sich an ihn wenden und sich über einzelne Berichte beschweren. Der Presserat kontrolliert dann, ob der*die Journalist*in im besagten Bericht die journalistischen Pflichten eingehalten hat.

Du kannst alle Rechten und Pflichten hier nachlesen

In der Regel ist es so: Jeder einzelne Artikel wird von mehreren Leuten in einer Redaktion gegengelesen. Dabei geht es nicht darum, Artikel zu verhindern, sondern so zu schreiben, dass die Pflichten eingehalten werden. Boos sagt an die Adresse der BaZ: «Ich als Chefredaktor der BaZ würde mich fragen, ob die regelmässig auftauchenden handwerklichen Fehler der Glaubwürdigkeit der ganzen Zeitung schaden.»

Tatsächlich sagte Marcel Rohr 2018, bevor er die Chefredaktion der BaZ übernahm, der TagesWoche: «Selbstverständlich ist es mein Ziel, solche Fälle (Presseratsrügen, Anm, der Red.) zu verhindern. Eine Zeitung hat verloren, wenn sie unglaubwürdig und langweilig ist. Ich stehe dafür ein, dass dies bei der BaZ nicht passiert.»

Gilt diese Aussage noch? Das hätten wir Rohr gerne gefragt. Doch er stand nicht für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. 

 Das wären unsere Fragen an ihn gewesen:

  • Marcel Rohr, BaZ-Journalist Daniel Wahl wurde bereits 9 mal vom Presserat gerügt, 5 mal unter deiner Führung, wenn ich richtig informiert bin. Das jüngste Mal am 12. November. Das ist wohl ein Rekord. Wie geht die BaZ damit um? 
  • 2018 fragte die TagesWoche dich, ob die BaZ unter dir weniger vom Presserat kritisiert werden soll als unter Markus Somm. Deine Antwort: «Selbstverständlich ist es mein Ziel, solche Fälle zu verhindern. Eine Zeitung hat verloren, wenn sie unglaubwürdig und langweilig ist. Ich stehe dafür ein, dass dies bei der BaZ nicht passiert.» Gilt diese Aussage noch? 
  • Falls ich es nicht übersehen habe: Warum hat die BaZ die Rüge noch nicht publiziert? (Mittlerweile hat die BaZ die Rüge auf Seite 2 publiziert)
  • Welche Konsequenzen hat eine Rüge des Presserats für den Autor? 
  • Im jüngsten Fall wurde Daniel Wahl unter anderem wegen «ungenügend belegter Tatsachenbehauptung» gerügt. Können sich BaZ-Leser*innen darauf verlassen, dass die Berichte in der Basler Zeitung der Wahrheit entsprechen?
  • Im Tamedia-Handbuch «Qualität in den Medien» steht, «das Bemühen um Objektivität, um Gültigkeit von Aussagen über die subjektive Wahrnehmung hinaus» sei wichtig. Gilt dieser Anspruch für die Tamedia-Zeitung BaZ nicht? 
  • Wie geht Tamedia mit den vielen Verstössen gegen die Rechte und Pflichten der Journalist*innen in der BaZ um?
  • Wie häufig darf ein Tamedia-Journalist gegen die Rechte und Pflichten der Journalist*innen verstossen? Gibt es eine Obergrenze?
  • Schaden die vielen Presseratsrügen dem Ruf derjenigen Tamedia-Journalist*innen und -zeitungen, die sich an die Qualitätsrichtlinien halten?
  • Wie stellt die Tamedia die Glaubwürdigkeit und das Einhalten der journalistischen Rechten und Pflichten in ihren Zeitungen sicher?  Wie sollen die Leser*innen sich darauf verlassen können, dass stimmt, was in ihrer Zeitung steht?
  • Glaubwürdigkeit ist das höchste Gut im Journalismus. Sind nicht gerade Branchenrichtlinien wie die des Presserats ein scharfes Schwert zur Abgrenzung und Unterscheidung gegen Fakenews? Worauf sonst soll man sich als Leser*in verlassen?
  • Wenn ein einzelner Journalist so oft unsorgfältig arbeitet, ohne dass es Konsequenzen hat, geraten nicht alle anderen Journalisti*innen in der Publikation mit unter Generalverdacht, trotz guter Arbeit? 
  • Wahls geahndete Geschichten sind oft von enorm hohem, emotionalem Wert und entsprechend Klickträchtig. Spielen wirtschaftliche Überlegungen eine Rolle, wenn sich der Autor laufend über die Spielregeln des Journalismus hinwegsetzt?

BaZ-Redaktor Daniel Wahl äussert sich, im Gegensatz zu seinem Chef. Offenbar nimmt sich Wahl die Rügen zu Herzen: «Ich nehme die Pflichten des Presserats ernst», sagt er am Telefon. Häufig spreche er seine Recherche mit dem Medienanwalt der BaZ ab, um sicherzugehen, dass er korrekt handle. Und in gewissen Fällen lasse er sich auch belehren, beispielsweise im Fall Nathalie. 

In einem Online-Artikel veröffentlichte die BaZ im Juni 2020 eine Tonaufnahmen eines 8-jährigen Mädchens, das von einem angeblichen Missbrauch berichtete. Der Presserat sprach von einem «krassen Verstoss gegen die Prinzipien journalistischer Ethik». Daniel Wahl sagt heute: «Ich würde die Audiodatei mit ihrer Stimme nicht mehr veröffentlichen.»

«Ich nehme die Pflichten des Presserats ernst.»

Daniel Wahl, Redaktor Basler Zeitung

Mit der jüngsten Rüge zum Artikel über die vermeintlichen «70 Prozent Migranten in den Spitalbetten» ist Wahl nicht einverstanden: «Die Zahl war belegt. Ich hatte mehr als eine Quelle, die mir den Prozentsatz bestätigte.» Ausserdem habe der Regierungsrat die Zahl aufs Prozent genau einen Tag später im Landratsprotokoll bestätigt. «Ich wusste es einfach schon vorher. Das habe ich dem Presserat gesagt. Aber ich kann ihm ja meine Quellen nicht offenlegen, aus Grund des Quellenschutzes.» Das Problem sei: «Es gibt beim Presserat keine Instanz, wo man Beschwerde gegen eine Rüge einreichen kann.»

Der Presserat selbst schreibt in seinen Erwägungen: «Dass mehrere Angehörige des Gesundheitspersonals sich bei den Medien gemeldet hätten, kann nicht als zweite Quelle dafür geltend gemacht werden, dass die 70 Prozent stimmen – genauso wenig der Umstand, dass das Universitätsspital diese Zahl nicht dementiert. Aus der Tatsache, dass sie nicht bestritten wird, kann nicht darauf geschlossen werden, dass die Zahl stimmt. Immerhin kommt im Artikel selbst mehrfach zur Sprache, dass offizielle Daten über Migrationshintergrund gar nicht erhoben würden.»

«Die Tamedia-Medien (...) legen Wert auf eine ausgewogene Berichterstattung und die Wahrung des Journalistenkodexes. Dies wird mittels täglichen Blattkritiken sowie dem jährlichen Qualitätsmonitoring sichergestellt.»

Nicole Bänninger, Sprecherin Tamedia

Und was sagt das Mutterhaus in Zürich zu alldem? Tamedia-Sprecherin Nicole Bänninger schreibt per Mail: «Die Tamedia-Medien sind einem professionellen und unabhängigen Journalismus verpflichtet und legen Wert auf eine ausgewogene Berichterstattung und die Wahrung des Journalistenkodexes. Dies wird mittels täglichen Blattkritiken sowie dem jährlichen Qualitätsmonitoring sichergestellt. Das gilt selbstverständlich auch für die Basler Zeitung. Presseratsrügen werden erst genommen und publiziert. Die aktuelle finden Sie in der heutigen Basler Zeitung (vom 17.11., Anm. der Red.) auf Seite 2.»

Eins muss aber zum Schluss noch gesagt sein: Auch wenn die BaZ immer wieder Fehler macht, sie publiziert selbstverständlich auch viele sauber recherchierte Artikel.

Die Presseratsrügen des Daniel Wahl

Wir publizieren hier die Feststellungen aus den Presseratsrügen.

Nr. 66/2021 Titel: «70 Prozent Migranten in den Spitalbetten»

Feststellungen

  1. Die Beschwerde wird grösstenteils gutgeheissen.
  2. Die «Basler Zeitung» hat mit Titel des Artikels «70 Prozent Migranten in den Spitalbetten» gegen die Ziffer 1 (Wahrheit) der «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten» verstossen, indem sie die Rechercheergebnisse derart zugespitzt hat, dass im Titel eine zu diesem Zeitpunkt falsche Tatsachenbehauptung entstanden ist.
  3. Die «Basler Zeitung» hat die Ziffer 3 der «Erklärung» in Bezug auf die Quellenbearbeitung verletzt, indem sie ungenügend verifizierte Zahlen verwandte und uneinheitliche Zahlen miteinander verglich, ohne auf die Unterschiede hinzuweisen.
  4. Darüber hinausgehend wird die Beschwerde abgewiesen.

Nr. 43/2021 Titel: «Das orchestrierte Kirchentheater des Kurators»

Feststellungen

  1. Der Presserat heisst die Beschwerde teilweise gut.
  2. Die «Basler Zeitung» hat mit dem Artikel «Das orchestrierte Kirchentheater des Kurators» vom 26. August 2020 die Ziffer 3 (Pflicht zur Anhörung bei schweren Vorwürfen) der «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten» verletzt.
  3. Nicht verletzt hat die BaZ mit dem Artikel die Ziffer 1 (Wahrheit) der «Erklärung».

Nr. 89/2020 Titel: «Harte Kritik an der Kesb»

Feststellungen

  1. Die Beschwerde wird teilweise gutgeheissen.
  2. Die «Basler Zeitung» hat mit dem Artikel «Harte Kritik an der Kesb» die Ziffer 1 (Wahrheitspflicht) und die Ziffer 3 (Unterschlagen von Informationen) der «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten» verletzt.
  3. Nicht verletzt ist Ziffer 4 (Interview; Recherchegespräche).

Nr. 88/2020 Titel:«Kein Strafverfahren gegen Chefärztin der Kinderpsychiatrie Baselland» 

Feststellungen

  1. Der Presserat heisst die Beschwerden in der Hauptsache gut.
  2. «bazonline» hat mit der Veröffentlichung der beiden Audiodateien zum Artikel «Kein Strafverfahren gegen Chefärztin der Kinderpsychiatrie Baselland» von Daniel Wahl am 6. Juni 2020 die Ziffer 7 (Schutz der Privatsphäre) der «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten» verletzt.
  3. Darüber hinausgehend werden die Beschwerden abgewiesen.
  4. Der Presserat empfiehlt der «Basler Zeitung» dringend, die Audios und die Bilder «Nathalies» von ihrer Website und von anderen zugänglichen Orten zu entfernen.

Nr. 69/2019 Titel: «’Gäll, hüt kömme sii mi nid go hole’»

Feststellungen

  1. Die Beschwerde gegen die «Basler Zeitung» wird mehrheitlich gutgeheissen.
  2. Die «Basler Zeitung» hat mit dem Artikel «’Gäll, hüt kömme sii mi nid go hole’» vom 30. März 2019 gegen die Ziffern 1 (Wahrheitsgebot), 3 (Quellenbearbeitung) und 5 (Berichtigungspflicht) der «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten» verstossen.
  3. Nicht verstossen hat die «Basler Zeitung» hingegen gegen Ziffer 2 (Trennung von Fakten und Kommentar) und Ziffer 5 unter dem Aspekt der Veröffentlichung von Online-Kommentaren.

Nr. 24/2015 Titel: «Auf Staatskosten mit Partnern nach Stockholm» / «Das Schwedenreisli des Hans-Peter Wessels»

Feststellungen

  1. Die Beschwerde wird grösstenteils gutgeheissen.
  2. Die «Basler Zeitung» hat mit den Artikeln «Auf Staatskosten mit Partnern nach Stockholm» und «Das Schwedenreisli des Hans-Peter Wessels» vom 18. Februar 2014, «Schwedentrip umstritten; Grossräte stellen Baudepartementsreise infrage» und «Schwedenreisli ein Fall für die GPK? Parlamentarier stellen Fragen zu den Plänen des Baudepartements – dieses dementiert» vom 19. Februar 2014 sowie «Nicht die erste Schwedenreise» und «Die Vorliebe der Basler Verwaltung für Schweden» vom 20. Februar 2014 Ziffer 1 (Wahrheitspflicht), Ziffer 3 (Quellenbearbeitung), Ziffer 5 (Berichtigung) sowie Ziffer 7 (Privatsphäre) der «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten» verletzt. Zwar besteht ein öffentliches Interesse daran, die Verwendung von Steuergeldern zu thematisieren. Die Kritik muss sich jedoch auf eine überprüfte, möglichst präzis benannte Quelle stützen.
  3. Darüber hinausgehend wird die Beschwerde abgewiesen. Die «Basler Zeitung» hat Ziffer 3 (unter dem Aspekt der Anhörung bei schweren Vorwürfen) nicht verletzt.

Nr. 35/2014: «Krumme Geschäfte mit ‹Regio Aktuell›» / «X.’s verzweifelter Kampf gegen die Justiz»

Feststellungen

  1. Die Beschwerde wird teilweise gutgeheissen.
  2. Die «Basler Zeitung» hat mit den Artikeln «Krumme Geschäfte mit ‹Regio Aktuell›» vom 26. November 2013 sowie «X.’s verzweifelter Kampf gegen die Justiz» vom 27. November 2013 Ziffer 1 der «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten» (Wahrheitspflicht) verletzt, indem sie dem Sprecher der Staatsanwaltschaft eine falsche Aussage in den Mund legte.
  3. Im Übrigen wird die Beschwerde abgewiesen. Die «Basler Zeitung» hat Ziffer 3 (Unterschlagen von Informationen) sowie Ziffer 5 (Berichtigung) der «Erklärung» nicht verletzt.

Nr. 31/2014 Titel: «Harsche Kritik am Umgang mit Christoph Egger»

Feststellungen

  1. Die Beschwerde wird teilweise gutgeheissen.
  2. Die «Basler Zeitung» und «BaZonline» haben mit dem Artikel «Harsche Kritik am Umgang mit Christoph Egger» vom 5. März 2014 Ziffer 7 (Privatsphäre) der «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten» verletzt, indem die drei Gutachter mit vollem Namen genannt wurden.
  3. Im Übrigen wird die Beschwerde abgewiesen. Die «Basler Zeitung» und «BaZonline» haben Ziffer 3 (Anhörung bei schweren Vorwürfen) der «Erklärung» nicht verletzt.

Nr. 23/2014 Titel:«Schweizer Mafia Kriminelle»

Feststellungen

  1. Die Beschwerde wird teilweise gutgeheissen.
  2. Die «Basler Zeitung» und «BaZonline» haben mit dem Artikel «Schweizer Mafia Kriminelle» Ziffer 7 (Privatsphäre) der «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten» verletzt, indem S. S. zu Unrecht auf dem abgebildeten Foto herausgehoben und identifizierbar wurde.
  3. Im Übrigen wird die Beschwerde abgewiesen. Die «Basler Zeitung» und «BaZonline» haben Ziffer 7 (unter dem Gesichtspunkt des Verbots sachlich nicht gerechtfertigter Anschuldigungen) sowie Ziffer 8 (Menschenwürde) der «Erklärung» nicht verletzt.

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