Was denkt ein Chefredaktor, wenn einer seiner Journalisten zum neunten mal vom Presserat gerügt worden ist? Das hätten wir gerne BaZ-Chefredaktor Marcel Rohr gefragt. Er wollte kein Interview geben. Die Antworten hätten auch das Schweizer Branchenaufsichtsorgan interessiert.
11/19/21, 04:18 AM
Aktualisiert 11/19/21, 07:26 AM
Unter Chefredaktor Marcel Rohr kassierte die BaZ bereits einige Presseratsrügen. Dazu Stellung nehmen wollte er nicht. (Foto: Keystone / Georgios Kefalas)
Schon wieder hat die BaZ eine Rüge vom Presserat kassiert. Schon wieder wegen eines Berichts von Redaktor Daniel Wahl. Dieses Mal gings um den Artikel mit dem Titel: «70 Prozent Migranten in den Spitalbetten», den die BaZ vor einem Jahr publizierte.
Bajour kritisierte den Artikel bereits damals: «Der Titel machte den Anschein, als handle es sich bei den 70 Prozent um einen Fakt. Tatsächlich handelt es sich dabei um eine Schätzung einer einzelnen Spital-Mitarbeiterin, die anonym bleiben will… »
Jetzt urteilte auch der Presserat. Mit eindeutigem Verdikt: «Die BaZ hat mit dem Titel (...) gegen die Ziffer 1 (Wahrheit) der Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten verstossen.» Sie habe unter anderem die Recherche im Titel zu sehr zugespitzt und ungenügend verifizierte Zahlen verwendet, so dass eine «zu diesem Zeitpunkt falsche Tatsachenbehauptung entstanden ist». Die hohe gesellschaftliche Relevanz des Themas, die damit verbundenen Gefahren und Ängste und die Komplexität der Materie hätten besondere Sorgfalt verlangt.
«Die BaZ hat mit dem Titel (...) gegen Ziffer 1 (Wahrheit) (...) verstossen.»
Urteil des Presserats
Die BaZ-Behauptung war Wasser auf entsprechenden politische Mühlen. Die SVP hatte die unbelegten Zahlen postwendend ausgeschlachtet. SVP-Nationalrat Thomas Aeschi reichte aufgrund des Artikels eine Interpellation ein und spielte Schweizer*innen gegen Migrant*innen aus: Laut BaZ würden «viele Schweizer Spitalbetten durch Corona-Heimkehrer aus dem Balkan und durch Wirtschaftsmigranten aus Afrika und arabischen Ländern belegt», schrieb er und wollte vom Bundesrat wissen, wie das Infektions-Verhältnis zwischen Schweizer*innen und Ausländer*innen sei.
Einen Verstoss gegen das Diskriminierungsverbot sieht der Presserat im BaZ-Artikel allerdings nicht. Es sei im Hinblick auf allfällige Massnahmen «legitim, die Ansteckung von Personen mit Migrationshintergrund aufgrund deren Reisetätigkeit oder aufgrund bestehender Sprachbarrieren zu thematisieren».
Die BaZ hat das Presseratsurteil inzwischen am 17. November auf Seite 2 publiziert, wie es üblich ist. Und sie hatte den Titel bereits kurz nach Erscheinen des Artikels vor einem Jahr umformuliert. Er lautet nun: «Sind Migranten öfter wegen Corona im Spital? Das sagen Pflegende». Aber die mediale Empörung gegen die Ausländer*innen war bereits losgetreten und die Behauptung seither in den Köpfen.
«Wenn eine einzelne Redaktion so viele Rügen bekommt, deutet das auf ein Qualitätsproblem hin.»
Susan Boos, Präsidentin des Presserats
Jedes Medium macht Fehler. (Auch Bajour!) Doch bei der BaZ häufen sie sich.
Im Jahr 2021 waren es bereits 4 Rügen für die BaZ, 2 davon für Daniel Wahl. Im Jahr 2020 wurde die BaZ 3 mal gerügt, 2 mal wegen Berichten von Daniel Wahl. Insgesamt hat Wahl laut Presserat schon 9 mal den journalistischen Kodex verletzt. 1 mal in einem Artikel in der Basellandschaftlichen Zeitung, die anderen 8 male in der BaZ. 4 Beschwerden gegen ihn hat das Kontrollgremium abgewiesen, weil er dort sauber recherchiert hat.
Das ist nicht üblich. «Wenn eine einzelne Redaktion so viele Rügen bekommt, deutet das auf ein Qualitätsproblem hin», sagt Susan Boos. Sie ist Präsidentin des Presserats und Teil des Gremiums, welche die jüngste Beschwerde gegen die BaZ geprüft hat. Jede Rüge deutet auf einen handwerklichen Fehler hin. «Da muss sich der Chefredaktor doch Gedanken machen, wie er solche Fehler in der Zukunft verhindern kann», sagt Boos.
Ziel des Presserats sei es nicht, einzelne Journalist*innen an den Pranger zu stellen, sondern darüber zu diskutieren, wie eine Redaktion die journalistische Qualität der einzelnen Beiträge sicherstelle. «Punktuell scheint bei der BaZ die Qualitätskontrolle offenbar nicht zu funktionieren», sagt Boos.
Die Journalistin Susan Boos ist Präsidentin des Presserats. Dieser ist das brancheninterne Kontrollorgan. Menschen können sich an ihn wenden und sich über einzelne Berichte beschweren. Der Presserat kontrolliert dann, ob der*die Journalist*in im besagten Bericht die journalistischen Pflichten eingehalten hat.
Du kannst alle Rechten und Pflichten hier nachlesen
In der Regel ist es so: Jeder einzelne Artikel wird von mehreren Leuten in einer Redaktion gegengelesen. Dabei geht es nicht darum, Artikel zu verhindern, sondern so zu schreiben, dass die Pflichten eingehalten werden. Boos sagt an die Adresse der BaZ: «Ich als Chefredaktor der BaZ würde mich fragen, ob die regelmässig auftauchenden handwerklichen Fehler der Glaubwürdigkeit der ganzen Zeitung schaden.»
Tatsächlich sagte Marcel Rohr 2018, bevor er die Chefredaktion der BaZ übernahm, der TagesWoche: «Selbstverständlich ist es mein Ziel, solche Fälle (Presseratsrügen, Anm, der Red.) zu verhindern. Eine Zeitung hat verloren, wenn sie unglaubwürdig und langweilig ist. Ich stehe dafür ein, dass dies bei der BaZ nicht passiert.»
Gilt diese Aussage noch? Das hätten wir Rohr gerne gefragt. Doch er stand nicht für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.
Das wären unsere Fragen an ihn gewesen:
BaZ-Redaktor Daniel Wahl äussert sich, im Gegensatz zu seinem Chef. Offenbar nimmt sich Wahl die Rügen zu Herzen: «Ich nehme die Pflichten des Presserats ernst», sagt er am Telefon. Häufig spreche er seine Recherche mit dem Medienanwalt der BaZ ab, um sicherzugehen, dass er korrekt handle. Und in gewissen Fällen lasse er sich auch belehren, beispielsweise im Fall Nathalie.
In einem Online-Artikel veröffentlichte die BaZ im Juni 2020 eine Tonaufnahmen eines 8-jährigen Mädchens, das von einem angeblichen Missbrauch berichtete. Der Presserat sprach von einem «krassen Verstoss gegen die Prinzipien journalistischer Ethik». Daniel Wahl sagt heute: «Ich würde die Audiodatei mit ihrer Stimme nicht mehr veröffentlichen.»
«Ich nehme die Pflichten des Presserats ernst.»
Daniel Wahl, Redaktor Basler Zeitung
Mit der jüngsten Rüge zum Artikel über die vermeintlichen «70 Prozent Migranten in den Spitalbetten» ist Wahl nicht einverstanden: «Die Zahl war belegt. Ich hatte mehr als eine Quelle, die mir den Prozentsatz bestätigte.» Ausserdem habe der Regierungsrat die Zahl aufs Prozent genau einen Tag später im Landratsprotokoll bestätigt. «Ich wusste es einfach schon vorher. Das habe ich dem Presserat gesagt. Aber ich kann ihm ja meine Quellen nicht offenlegen, aus Grund des Quellenschutzes.» Das Problem sei: «Es gibt beim Presserat keine Instanz, wo man Beschwerde gegen eine Rüge einreichen kann.»
Der Presserat selbst schreibt in seinen Erwägungen: «Dass mehrere Angehörige des Gesundheitspersonals sich bei den Medien gemeldet hätten, kann nicht als zweite Quelle dafür geltend gemacht werden, dass die 70 Prozent stimmen – genauso wenig der Umstand, dass das Universitätsspital diese Zahl nicht dementiert. Aus der Tatsache, dass sie nicht bestritten wird, kann nicht darauf geschlossen werden, dass die Zahl stimmt. Immerhin kommt im Artikel selbst mehrfach zur Sprache, dass offizielle Daten über Migrationshintergrund gar nicht erhoben würden.»
«Die Tamedia-Medien (...) legen Wert auf eine ausgewogene Berichterstattung und die Wahrung des Journalistenkodexes. Dies wird mittels täglichen Blattkritiken sowie dem jährlichen Qualitätsmonitoring sichergestellt.»
Nicole Bänninger, Sprecherin Tamedia
Und was sagt das Mutterhaus in Zürich zu alldem? Tamedia-Sprecherin Nicole Bänninger schreibt per Mail: «Die Tamedia-Medien sind einem professionellen und unabhängigen Journalismus verpflichtet und legen Wert auf eine ausgewogene Berichterstattung und die Wahrung des Journalistenkodexes. Dies wird mittels täglichen Blattkritiken sowie dem jährlichen Qualitätsmonitoring sichergestellt. Das gilt selbstverständlich auch für die Basler Zeitung. Presseratsrügen werden erst genommen und publiziert. Die aktuelle finden Sie in der heutigen Basler Zeitung (vom 17.11., Anm. der Red.) auf Seite 2.»
Eins muss aber zum Schluss noch gesagt sein: Auch wenn die BaZ immer wieder Fehler macht, sie publiziert selbstverständlich auch viele sauber recherchierte Artikel.
Wir publizieren hier die Feststellungen aus den Presseratsrügen.
Feststellungen
Feststellungen
Feststellungen
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