Entwicklung im Fall #BaselNazifrei

Die Staatsanwaltschaft folgt ihrer Ankündigung und veröffentlicht die Fotos von 20 Verdächtigen.

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Die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt hat am 28. November die unverpixelten Fotos von 20 gesuchten Personen veröffentlicht. Sie werden beschuldigt, im Umfeld der Demonstration #BaselNazifrei Delikte begangen zu haben. Wir verzichten darauf, die Fotos zu zeigen.

- Warum wir das nicht tun, und warum das Zeigen der Bilder problematisch sein kann, darüber schreiben wir hier.

- In welchem Kontext die Fahndung steht, und was es mit der Gegenreaktionen des «Grauen Blocks» auf sich hat, lest Ihr hier.

Auf die Frage, ob die Persönlichkeitsrechte der Verdächtigen nicht nachhaltig beschädigt werden, wenn Medien die Fotos der Staatsanwaltschaft weiterverbreiten, sagt Peter Gill, Sprecher der Stawa: «Darauf haben wir keinen Einfluss.»

Dass sich von 20 Personen niemand zu erkennen gibt, ist bemerkenswert

Gill sagte früher gegenüber Bajour, die Öffentlichkeitsfahndung sei in der Regel ein effizientes Mittel. Sieben Mal ist das Mittel in Basel bislang zum Einsatz gekommen, drei mal davon im Zusammenhang mit Gewalt unter Hooligans. Die gesuchten Personen meldeten sich in den häufigsten Fällen nach Veröffentlichung der verpixelten Fotos, also der Stufe 2 in der Empfehlung zur Öffentlichkeitsfahndung der Schweizerischen Staatsanwälte-Konferenz, selber, sagt Gill.

Mit der Veröffentlichung der 20 unverpixelten Fotos vom Donnerstag, den 28. November, wissen wir: Das ist in diesem Fall offenkundig anders. Seit der Veröffentlichung unkenntlicher Fotos durch die Stawa am 14. November ist die Liste der Verdächtigten bei 20 Personen geblieben. Dass einige der Verdächtigen gleich mit mehreren Fotos abgebildet sind, hat laut Gill nichts zu bedeuten. «Das sagt nichts über die Schwere der möglichen Delikte aus, sondern in diesen Fällen waren eben mehrere Fotos vorhanden.»

Dass sich von 20 Personen niemand der Staatsanwalt zu erkennen gegeben hat, ist bemerkenswert. Entweder haben die Gesuchten nichts vom Aufruf der Stawa mitbekommen. Oder sie scheren sich nicht darum. Das linksautonome Portal Barrikade.info hatte schon vor der Veröffentlichung der unkenntlichen Bilder dringend davon abgeraten, sich bei der Stawa zu melden und den Verdächtigten Handlungsvorschläge unterbreitet.

Machen sich Abnutzungserscheinungen des Online-Prangers bemerkbar?

Die Öffentlichkeitsfahndung wird in Basel zum ersten Mal im Kontext einer Demonstration eingesetzt. Der Fakt, dass sich bislang niemand meldete, wirft Fragen auf: Machen sich hier Abnutzungserscheinungen des Online-Prangers bemerkbar, schwindet also der Respekt vor dem Fahndungsinstrument? Oder liegt es am betroffenen Setting, also der Demonstration, die sich als schwer zu erfassendes Fahndungsgebiet entpuppt? Das muss sich erst zeigen. 

Wir beobachten den weiteren Verlauf der Ereignisse.

Noch ein Satz zum «Grauen Block»: Bei der Staatsanwaltschaft sind nach der Aktion vom Freitag, dem 22. November, knapp 50 Selbstdeklarationen eingegangen. Die vornehmlich älteren Personen hatten sich aus Solidarität mit den gesuchten Tatverdächtigen selbst als Teilnehmende der unbewilligten Demonstration identifiziert. Die Staatsanwaltschaft wird diese Selbstdeklarationen erst prüfen und dann über weitere Schritte entscheiden.

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