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Bruno Manser Fonds

Juristische Dampfwalze gegen Blasrohr

Dem Vorwurf des ökologischen Raubbaus begegnet der malaysische Taib-Clan mit allen juristischen Mitteln und hat dafür die renommierte Basler Kanzlei Vischer engagiert. Die Klagen drücken den Bruno Manser Fonds finanziell an die Wand.

06/24/22, 03:00 AM

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Bruno Manser Gleitschirm

Bruno Manser bei seinem Gleitschirmflug 1999. (Foto: Keystone / AP / Andy Wong)

«Taib + Penan», steht in grossen Buchstaben auf dem Gleitschirm, der 1999 über die Villa des malaysischen Chief Ministers in Kuching fliegt. Der Pilot des Gleitschirms: Bruno Manser. Mit seinem Protestflug macht er auf die Rodung des Regenwalds auf der Insel Borneo im malaysischen Bundesstaat Sarawak aufmerksam. Er will die Zerstörung des Lebensraums der dort beheimateten Penan stoppen. Und dafür müsste der Regierungschef von Sarawak, Abdul Taib Mahmud, handeln, findet Bruno Manser.

Bruno Manser

Wer war nochmal Bruno Manser?

In den 1980ern lebt der Basler Bruno Manser mehrere Jahre bei den Penan im Regenwald auf Borneo. Er setzt sich für ihre Rechte angesichts der drohenden Abholzung ihres Lebensraumes ein. Die Bilder vom Basler in Lendenschurz, mit Blasrohr und John-Lennon-Brille, gehen um die Welt – und Malaysia erklärt ihn zum «Staatsfeind». 

1991 befindet sich Manser wieder in der Schweiz und gründet hier den Bruno Manser Fonds, organisiert Protestaktionen, tritt in einen 60-tägigen Hungerstreik in Bern. 1999 erfolgt der Gleitschirmflug in Malaysia. Nach seiner Landung wird Manser festgenommen und des Landes verwiesen. 2000 reist er ein letztes Mal und trotz Verbot nach Borneo. Und verschwindet spurlos. 2005 wird er für tot erklärt. 

Mansers Gleitschirmflug  steht sinnbildlich für einen erbitterten Streit, der bis heute ausgefochten wird, auch auf Basler Boden. Manser selbst ist zwar für tot erklärt, doch heute trägt Lukas Straumann, Leiter des Bruno Manser Fonds, ihn aus. Auf der anderen Seite steht bis heute die Familie Taib, in Person der Tochter von Abdul Taib Mahmud, Jamilah Taib Murray, sowie ihrem Ehemann Sean Murray. 

Die Taibs sind der weitaus mächtigste und potenteste Clan Sarawaks. Die Taibs sehen sich gerne als Diplomat*innen und Botschafter*innen des Landes. Gerne wird auf die Stabilität des riesigen, zu Malaysia gehörenden Bundesstaats auf der Insel Borneo aufmerksam gemacht. Das Vermögen des Clans und obersten Tropenholzhändlers des Landes wird auf über 15 Milliarden Dollar geschätzt. Auf Vorwürfe, dass bei der Abholzerei nicht alles mit rechten Dingen zugehe oder gar eine «Timber-Mafia» am Werk sei, reagiert die Familie empfindlich. Seit Jahren.

Im Zentrum des Streits bis heute: das Milliardengeschäft mit dem abgeholzten Regenwald und der verlorene Lebensraum der Penan.

Blenden wir zurück.

«Hallo, mein Name ist Lukas. Ich arbeite für den Bruno Manser Fonds in der Schweiz. Wir sind eine NGO. Wir kämpfen gegen Korruption und unterstützen indigene Völker in Borneo dabei, den Regenwald zu erhalten, in dem sie leben.» So beginnt ein Video, das der Bruno Manser Fonds, kurz BMF, 2017 auf Youtube veröffentlicht. BMF-Geschäftsführer Lukas Straumann sitzt in einer Büroecke, hinter ihm Dutzende farbige Ordner und sein Buch, das 2014 unter dem Titel «Raubzug auf den Regenwald» erschienen ist. Zu diesem Zeitpunkt wirft die Basler NGO der Familie Taib schon seit Jahren vor, sie habe sich mit der Abholzung des Regenwalds bereichert und das Geld über einen Immobilienkonzern namens Sakto in Kanada reingewaschen. «Die Taib-Familie ist extrem mächtig, extrem reich und extrem korrupt», fährt Geschäftsführer Lukas Straumann im Video fort.

Die Korruptions- und Geldwäscherei-Vorwürfe hatte der Bruno Manser Fonds immer wieder öffentlich geäussert, zum Beispiel im Rahmen der «Stop Timber Corruption»-Kampagne, in der auch der BMF die Taib-Familie in einem Bericht von 2012 als «Taib Timber Mafia» bezeichnet. Auch Straumanns Buch von 2014 bläst ins gleiche Horn. 

Nebst den zahlreichen Publikationen versucht die NGO Druck auf juristischer Ebene auszuüben. 2017 verklagt der BMF in Kanada drei kanadische Banken und eine Revisionsfirma, mit dem Ziel, die Herausgabe von Finanzinformationen des Sakto-Konzerns zu erwirken. Ohne Erfolg. Der Ontario Superior Court of Justice lehnt das Anliegen der Basler NGO im Folgejahr ab.

Bruno Manser Fonds: «Wir kämpfen gegen Korruption»

Nach dem Versuch des Bruno Manser Fonds über ein kanadisches Gericht an Finanzinformationen von Sakto zu kommen, verschiebt sich die Auseinandersetzung in die Schweiz. 

Das Ehepaar Taib Murray geht auf verschiedenen Ebenen gegen den Bruno Manser Fonds vor. Nicht nur rechtlich. Auch die Reputation des BMF wird hinterfragt. Johanna Michel, die stellvertretende Geschäftsleiterin des Fonds führt aus: «Sie haben auch Briefe an einige unserer Gönner geschickt, uns bei der Stiftung ZEWO angeschwärzt, zwei PR-Agenturen engagiert und eine gegen uns gerichtete Website ins Leben gerufen.» 

Die schärfste Waffe der Taibs sind aber die juristischen Verfahren. Die damit verbundenen finanziellen Kosten bedrohen den Bruno Manser Fonds, der sich aus Spenden finanziert, in seiner Existenz. 2018 verklagen die Taibs den BMF in Basel – und dies gleich mehrfach (siehe Box). 

Was seit 2018 geschah**

  • August 2018:
    Beginn Zivilrechtsverfahren 1 (Massnahmeverfahren): Die Kläger*innen Jamilah Taib Murray, Sean Murray und ihre Firmen Sakto Development Corporation und Sakto Corporation reichen am Basler Zivilgericht ein Gesuch ein, das die vorsorgliche Löschung von 255 Publikationen des BMF wegen Persönlichkeitsverletzung verlangt. 
  • September 2018:
    Beginn Strafrechtsverfahren: Die Kläger*innen zeigen Verantwortliche des BMF unter anderem wegen Betrug, Veruntreuung und ungetreuer Geschäftsbesorgung an.
  • Februar 2019:
    Entscheid Zivilrechtsverfahren 1: Das Zivilgericht lehnt das Gesuch um vorsorgliche Löschung vom August 2018 ab.
    Weiterzug Zivilrechtsverfahren 1: Kläger legen Berufung ein beim Basler Appellationsgericht und beantragen die Aufhebung des Zivilgerichtsentscheids. 
  • Mai 2019:
    Ende Zivilrechtsverfahren 1: Das Appellationsgericht entscheidet, es bestehe keine Dringlichkeit zur Löschung der Artikel.
  • September 2019:
    Zivilrechtsverfahren 2: Die Kläger*innen reichen eine ordentliche Klage wegen Persönlichkeitsverletzung ein. Das Verfahren ist noch hängig.

Das Mandat übernimmt die renommierte Basler Anwaltskanzlei Vischer. Sie argumentiert, die NGO habe die Persönlichkeitsrechte ihrer Mandant*innen verletzt und zeigt den BMF des Weiteren wegen angeblicher Straftaten wie Betrug, Veruntreuung und ungetreue Geschäftsbesorgung an. Das Resultat: zwei Zivil- und ein Strafrechtsprozess. 

Im ersten Zivilprozess fordern Taib Murray, ihr Ehemann und zwei ihrer Sakto-Firmen die vorsorgliche und sofortige Löschung von rund 250 Publikationen des BMF wegen Persönlichkeitsverletzung. Das wird zuerst vom Zivilgericht und nach Weiterzug der Kläger*innen auch vom Appellationsgericht abgelehnt. Die Löschung der Publikationen – die teilweise seit 2009 öffentlich sind – wird von den Gerichten als nicht dringlich befunden. 

Darauf reichen Taib Murray und Konsorten eine ordentliche Klage wegen Persönlichkeitsverletzung ein. Jetzt geht es nicht mehr um die dringliche Löschung der Publikationen, sondern um die grundsätzliche Frage der Persönlichkeitsverletzung. Dieser zweite Zivilprozess ist, Stand heute, hängig. 

Bei der ebenfalls 2018 angestossenen Strafuntersuchung gibt es offenbar eine klare Tendenz: Im April 2022 kündigt die NGO an, die Basler Staatsanwaltschaft beabsichtige, diese Strafuntersuchung einzustellen. Die Stawa selbst nimmt dazu aber – wie zu allen hängigen Verfahren – nicht Stellung.

Vischer-Anwalt: «Der BMF attackiert unsere Klienten auf diversen Kanälen»

Vischer-Anwalt Thomas Weibel sagt, seine Klient*innen sehen die Schuld für den Rechtsstreit beim Bruno Manser Fonds: «Es waren die BMF-Verantwortlichen selber, die die Auseinandersetzung auf die juristische Ebene getragen haben», schreibt Weibel. «Sie haben in Kanada geklagt.»

Es sei ein Fakt, meint Weibel weiter, «dass die BMF-Verantwortlichen bereits vor rund zehn Jahren eine massive Kampagne gestartet haben. Seither attackiert der BMF unsere Klienten auf diversen Kanälen, mit dem Internet als zentralem Propagandamittel». 

Die Grössenordnung des Konflikts ist beeindruckend. Das sehen beide Seiten so – schieben sich aber gegenseitig die Verantwortung zu. «Die Kläger [der Familie Taib, Anm. d. R.] fordern u.a. eine Gewinnherausgabe im Streitwert von mindestens einer Million Franken sowie die Löschung von 250 Publikationen, die im Verlauf von mehr als neun Jahren veröffentlicht wurden – ohne dass wir je abgemahnt worden wären», sagt Johanna Michel im Namen des Bruno Manser Fonds. «Der Umfang [der Klage, Anm. d. R.] ist gewaltig – auch im Vergleich zu anderen Klagen gegen Schweizer NGOs.».

Weibel von der Vischer-Kanzlei betont: Der «enorme Umfang» der BMF-Kampagne sei «der einzige Grund für den Umfang der Klage».

Ein strategisches Druckmittel

Juristische Auseinandersetzungen zwischen Unternehmen und Nichtregierungsorganisationen kommen in der Schweiz häufig vor. Das geht aus einer im Mai veröffentlichten Untersuchung des Hilfswerks HEKS hervor. Insgesamt wurden dafür elf NGOs befragt, sechs von ihnen wurden seit 2016 verklagt, teilweise mehrfach. Das hat System, befindet die Untersuchung: «Vermehrt nutzen Unternehmen Klagen oder Klagedrohungen (sogenannte SLAPPs – Strategic Lawsuits against Public Participation, siehe Box) als strategisches Druckmittel gegen NGOs, um sie bei ihren Recherchen über menschenrechtsverletzende oder umweltverschmutzende Unternehmenstätigkeiten zu schwächen».

Der Bruno Manser Fonds wird in der Untersuchung des HEKS namentlich genannt als eines von drei Beispielen für Klagen und Klagedrohungen gegen Schweizer NGOs. Die anderen beiden sind Swissaid und Multiwatch. Wohlgemerkt benutzen die Verfasser*innen des Berichts keine expliziten Formulierungen wie: Akteur X und Y sind von SLAPP betroffen. Wohl auch, weil der Begriff in der Schweiz (noch) keine rechtliche Anwendung findet, im Gegensatz etwa zu den USA, Kanada oder Australien. Und weil keine der von HEKS dokumentierten Klagen und Klagedrohungen bisher gerichtlich entschieden wurde. 

Was sind SLAPPs?

Was sind SLAPPs?

Auf EU-Ebene gibt es seit April einen Gesetzesvorschlag, der den Gerichten eine einfachere Handhabe von potenziell missbräuchlichen Gerichtsverfahren ermöglichen soll. Die Koalition gegen SLAPPs in Europa (CASE), definiert SLAPP folgendermassen:

«SLAPPs werden von wohlhabenden und mächtigen Klägern eingesetzt und stellen einen Missbrauch des Rechtssystems und eine Bedrohung der Demokratie dar. Sie versuchen, öffentliche Wachhunde durch langwierige und teure Rechtsstreitigkeiten einzuschüchtern und zum Schweigen zu bringen, was die Ressourcen der Zielpersonen aufzehrt und kritische Stimmen verstummen lässt.»

Auch die Schweiz hat das Thema erkannt, legt den Fokus allerdings auf den medialen Kontext. Das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) schreibt auf Anfrage: «Die sogenannten SLAPP sind ein wichtiges Thema im Zusammenhang mit der Medienfreiheit. Das BAKOM ist daran, einen Nationalen Aktionsplan zur Sicherheit von Medienschaffenden vorzubereiten. Dabei wird geprüft, ob auch das Thema SLAPP darin behandelt wird.»

Bis die Schweiz entsprechende Gesetze formuliert, wird es noch dauern. Die gerichtliche Auseinandersetzung zwischen dem BMF und dem Ehepaar Taib Murray könnte aber einen Präzedenzfall schaffen.

Bruno Manser Fonds: «Wir haben für Rechtsmissbrauch argumentiert»

Die stellvertretende BMF-Geschäftsleiterin Michel findet jedenfalls deutliche Worte auf die Frage, ob sie im aktuellen Fall von SLAPP, also strategischer, kostspieliger Juristerei, die rein auf die geringen finanziellen Mittel der Gegenseite zielt, betroffen seien: «Ja, das haben wir auch im Zivilrechtsverfahren im Mai 2020 geltend gemacht, indem wir für Rechtsmissbrauch nach Artikel 2 ZGB argumentiert haben.» Dies geht auch aus einer Klageantwort des BMF von Mai 2020 hervor, die Bajour in Auszügen vorliegt. 

«Der finanzielle Druck spielt sicher eine grosse Rolle», ist Michel überzeugt. Kläger*innen würden sich vermutlich in solchen Fällen «häufig am längeren Hebel» fühlen und hoffen, «dass man aus finanziellen Gründen möglichst schnell klein beigibt», mutmasst sie. 

Vischer-Anwalt: «Dieser Fall hat nichts mit SLAPP zu tun»

Diese Darstellung lehnt die Gegenseite vehement ab. Das kanadisch-malaysische Ehepaar Taib Murray sieht sich als Opfer einer langjährigen «Rufmordkampagne», wie aus der eigens aufgeschalteten Website thefactsmatter.ca hervorgeht. Dort steht: «Eine NGO darf nicht über dem Gesetz stehen. Es ist Zeit für den BMF und Lukas Straumann, für ihre Worte und Taten Verantwortung zu übernehmen. (…) Es ist Zeit für sie, in der Schweiz vor Gericht Rechenschaft abzulegen. Es ist Zeit für sie, ihre widerrechtlichen Aktivitäten zu stoppen.» 

Vischer-Anwalt Weibel erläutert, von SLAPP spreche man, «wenn eine Klage bezweckt, Personen oder Organisationen daran zu hindern, wahre Informationen zu veröffentlichen». Er betont: «Dieser Fall hat nichts mit SLAPP zu tun. Er erfüllt nachweislich kein einziges der Kriterien für SLAPP.» Die Anschuldigungen des BMF seien unwahr und unbewiesen. «Dass sich Betroffene mit rechtlichen Schritten schützen, wenn der Verletzer nicht dazu bereit ist, seine Kampagne einzustellen, ist ihr gutes Recht.»

Ob es sich in diesem Fall um SLAPP handelt oder nicht, wird sich weisen müssen. Augenfällig ist, dass die Klient*innen von Vischer im noch hängigen Zivilprozess nicht nur Schadenersatz fordern, sondern auch eine Gewinnherausgabe von einer Million Franken. Bei mutmasslichen Persönlichkeitsverletzungen haben Betroffene die Möglichkeit, neben Schadenersatz und/oder Genugtuung eine Gewinnherausgabe zu fordern – zum Beispiel den Gewinn, der mit einer streitbaren Publikation erwirtschaftet wurde. 

Dieses juristische Mittel ist sehr aufwändig und wird in der Schweiz daher selten gewählt. Nennenswert sind vor allem zwei Fälle: Der erste war 2007 zwischen dem Vater der Tennisspielerin Patty Schnyder und Ringier (Sonntagsblick), dort ging es um zwei Publikationen. Der zweite läuft aktuell, zwischen der Journalistin Jolanda Spiess-Hegglin, die auch mal für Bajour tätig war, und ebenfalls Ringier (Blick). Die beanstandeten Publikationen hier: fünf. 

Lukas Straumann & Johanna Michel (u.a.) 2018

Lukas Straumann (links) und Johanna Michel (neben ihm) 2018. (Foto: Keystone / Peter Schneider)

Im Fall gegen den BMF geht es um 255 mutmasslich persönlichkeitsverletzende Publikationen. Bajour wollte wissen, weshalb die Familie Taib zu diesem Mittel gegriffen hat und schickte folgende Fragen per Email an Anwalt Weibel: 

  • Mit der ordentlichen Zivilklage fordern die Kläger*innen keinen Schadenersatz. Wieso nicht?
  • Wieso wird eine Gewinnabschöpfung geltend gemacht? Die Reputation der bereits sehr vermögenden Kläger*innen lässt sich ja mit der geforderten Urteilspublikation und einer Löschung der Artikel, jedoch nicht mit der Gewinnabschöpfung wiederherstellen. 
  • Wie soll der BMF mit den möglicherweise persönlichkeitsverletzenden Äusserungen einen Gewinn erzielt haben? Und in diesem Zusammenhang: Wie kommen Sie auf einen Betrag von 1 Mio. CHF?
  • Droht mit der Forderung der Gewinnabschöpfung nicht die Gefahr, dass die Zivilklage überladen wird? Die Klage dürfte aufgrund der enormen Anzahl der beanstandeten Artikel bereits von massivem Umfang sein.

Thomas Weibel von der Kanzlei Vischer antwortete darauf wie folgt: «Es ist eine Tatsache, dass der materielle wie immaterielle Schaden, den eine Rufmordkampagne wie jene des BMF gegen unsere Mandanten bewirkt, enorm ist. Sämtliche Fragen rund um die Höhe der Gewinnabschöpfung oder auch mögliche Schadenersatzforderungen liegen nun aber zur Beurteilung beim zuständigen Gericht.» Sie würden dessen Entscheid nicht vorgreifen wollen und könnten sich daher zum laufenden Verfahren nicht im Detail äussern, schliesst Weibel.

Ausgang offen

Unabhängig davon, wer den Rechtsstreit am Ende gewinnt, stellt sich die Frage, wie Anwaltskanzleien mit potenziellen SLAPP-Fällen umgehen. Michel findet, das könne potenziell rufschädigend sein für eine Kanzlei. 

Dass Vischer die Kläger*innen gegen den BMF in Basel vertritt, gibt jedenfalls zu reden: Im Basler Regionaljournal räumte Anwalt Weibel 2018 ein, man habe deswegen einige Briefe und Mails erhalten. Die Handelszeitung bezeichnet die Konstellation als «pikant». Und auf Twitter kommentierte ein User kürzlich: «Bin ich der Einzige mit einem schalen Geschmack im Mund beim Gedanken, dass die Basler Anwaltsbude VISCHER das Mandat gegen den Basler #BrunoManserFonds überhaupt angenommen hat?» Bajour liegt ein Dokument vor, das darauf schliessen lässt, dass das Mandat der Familie Taib gegen den Bruno Manser Fonds mindestens einer weiteren Basler Anwaltskanzlei vergeblich angeboten wurde. 

Bajour wollte von der Kanzlei Vischer wissen, aufgrund welcher Kriterien sie sich für die Annahme von Aufträgen wie denjenigen von Taib Murray entscheiden würde und ob die Kanzlei eine Strategie zum Umgang mit möglichen SLAPP-Klagen verfolge. Vischer liess diese Fragen jedoch unbeantwortet.

Zum jetzigen Zeitpunkt ist offen, wie die Geschichte endet. Aber so viel steht fest: Nach all den Jahren wird der Ausgang dieser Auseinandersetzung mit allgemeiner Spannung erwartet. Und eine Niederlage dürfte folgenreich sein – für beide Konfliktparteien.

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**Quellen:

  • Zivilrechtsverfahren 1: Entscheid des Appellationsgerichts vom 13. Mai 2019 (von BMF veröffentlicht)
  • Strafrechtsverfahren: Klageantwort BMF (Bajour in Auszügen zur Verfügung gestellt)
  • Zivilrechtsverfahren 2: Der Beginn des Verfahrens dokumentiert Website der Kläger thefactsmatter.ca (mit genauem Datum) und der neue Bericht zu SLAPPs von HEKS (mit Jahreszahl 2019).
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