Booking: Gegenwind auch aus Basel
Hotels aus ganz Europa machen Druck auf Booking.com. Bis Ende Juli können sich Hotelbetriebe an einer Sammelklage gegen die Buchungsplattform beteiligen. Dabei ist auch ein Basler Hotel.
Wer für die Ferien auf Hotelsuche ist, kommt beim Googeln kaum an der Buchungsplattform Booking.com vorbei. Für die Hotels ist das Fluch und Segen – Booking gibt ihnen Sichtbarkeit. Diese ist aber auch an vertragliche Konditionen geknüpft. Konditionen, die Hotels Jahre lang «geknebelt» haben, liesse sich in den Worten des Mitte-Ständerats Pirmin Bischof festhalten.
Denn lange versprach Booking, die günstigsten Hotelpreise anbieten zu können. Dahinter steckt eine Klausel, in der die Plattform den Hotels, simpel ausgedrückt, vorschreibt, dass diese nirgends günstiger sein dürfen als bei Booking. Also beispielsweise auch nicht auf der eigenen Website. Gleichzeitig müssen Hotels auf der Plattform aber auch Gebühren für erfolgte Buchungen abdrücken.
Nun machen Hotels in Europa ihrem Unmut über diese «Knebelverträge» in einer Sammelklage Luft. Organisiert von einer extra dafür gegründeten niederländischen Stiftung können sich europäische Hotels bis Ende August dieser Klage anschliessen. Auch das Basler Hotel Krafft gehört zu den Kläger*innen.
«Wir möchten uns nun für die Branche mit einsetzen.»Jonas Gass, Krafft-Gruppe
Der Europäische Gerichtshof befand die im Fokus stehende «Bestpreisklausel» (auch: «Paritätsklausel») 2024 für wettbewerbswidrig und in der Schweiz darf sie in Verträgen von Online-Buchungsplattformen wie Booking mit den Hotels seit 2022 nicht mehr angewendet werden. Und trotzdem: Europaweit haben sich gemäss dem Schweizer Verband Hotellerie Suisse 10’000 Betriebe der Klage angeschlossen, davon 500 aus der Schweiz.
Ziel ist einerseits, eine finanzielle Entschädigung zu erwirken, andererseits geht es wohl auch darum, ein Zeichen gegen die aus der Sicht der Hotellerie einseitige Preisbestimmung durch Booking zu setzen. Das spiegelt sich auch in der Argumentation von Jonas Gass. Er ist operativer Geschäftsführer der Krafft-Gruppe und schreibt auf Anfrage von Bajour: «Die Tatsache, dass per 1. Dezember 2022 anerkannt wurde, dass die Paritätsklausel missbräuchlich war und diese per Gesetz verboten wurde, spricht schon für sich.»
Unabhängig von der Klage und der «Bestpreisklausel» werden Buchungsplattformen wie booking.com oft als Fluch und Segen zugleich bezeichnet: Einerseits verhelfen sie den Hotels zu Sichtbarkeit, andererseits bleiben hohe Kommissionsgebühren, die Hotels zuweilen auf den Preis obendrauf schlagen. Grund genug, zu diskutieren:
Seit 2004 sei die Paritätsklausel «Grundlage für eine intransparente und sehr einseitig bestimmte Zusammenarbeit» gewesen, erklärt er. Jetzt sei die Zusammenarbeit mit Booking «eine, wie man sie sich vorstellt» – auf Augenhöhe und mit eigens gesetzten Preisen. Weil dies vor dem Urteil 2022 aber nicht der Fall gewesen sei, wolle man sich «für die Branche mit einsetzen». Was sich die Krafft Gruppe im Erfolgsfall monetär aus der Klage auf Schadenersatz erhofft, sagt Gass nicht.
Dass es hier durchaus um substanzielle Beiträge geht, zeigt aber das Beispiel eines Zürcher Hotels: Das kleine Boutiquehotel Platzhirsch (16 Zimmer) hat den Tagesanzeiger in seine Bücher blicken lassen. Würde es 30 Prozent der Kommissionen zurückfordern, die es in den letzten 15 Jahren an Booking bezahlt hat, käme es auf einen Betrag von «wohl etwa 50’000 Franken».
«Das Interesse ist allgemein sehr gross – es trifft einen Nerv bei unseren Mitgliedern.»Magdalena Glausen, Hotellerie Suisse
Wie viele weitere Betriebe aus Basel sich der Klage angeschlossen haben, gibt der Branchenverband Hotellerie Suisse erst nach Ablauf der Sammelfrist bekannt. Diese war ursprünglich für Ende Juli angesagt, wurde nun jedoch bis Ende August verlängert. «Das Interesse ist allgemein sehr gross – es trifft einen Nerv bei unseren Mitgliedern», sagt Magdalena Glausen von Hotellerie Suisse.
Das ist aber offenbar nicht überall so. Gemäss einer Schätzung in der österreichischen Tageszeitung «Der Standard» entspricht die Zahl von 10’000 Betrieben etwa 1,25 Prozent «von geschätzt 800’000 Unterkünften auf dem Kontinent, wenn man alles bis zur kleinsten Zimmervermietung einrechnet».
Man könnte deshalb schlussfolgern, dass wohl auch die an der Klage teilnehmenden Hotels in Basel in der Minderheit sind. Offizielle Zahlen dazu gibt es erst Ende August. Klar ist jedenfalls schon heute, dass neben der Krafft-Gruppe andere bekannte Exponenten nicht klagen: Sowohl das Trois Rois als auch die Wyniger Gruppe, zu der z. B. das Hotel Teufelhof gehört, sagen auf Anfrage, sie würden sich nicht beteiligen. Teufelhof-Chef Raphael Wyniger schreibt, man konzentriere sich «auf die Bereitstellung eines schönen Gästeerlebnisses und somit das Tagesgeschäft zur Gewinnung von Stammgästen».