Caffè Urgese

Bundesparlamentarische Zechprellerei

Das Bundesparlament hat entschieden, dass es künftig eine Betreuungszulage geben soll. Wo das Geld dafür herkommen soll, müssen die Kantone schauen. Ein föderalistischer Sündenfall.

Bundeshaus
National- und Ständerat haben sich darauf verständigt, dass es Betreuungszulage geben soll. (Bild: Parlamentsdienste Bern)

Wer arbeitet und gleichzeitig Kinder hat, kennt das Thema nur zu gut: Wie soll die Kinderbetreuung organisiert werden? Die familienergänzende Kinderbetreuung ist denn auch seit vielen Jahren Gegenstand vieler politischer Diskussionen. In Basel-Stadt hat das zu einem deutlichen Ausbau des Kita-Angebots geführt.

Auch auf Bundesebene wird seit Jahren um das Thema gerungen. Ein befristetes Impulsprogramm, mit welchem der Bund den Ausbau der Tagesbetreuung unterstützt hat, wurde mehrfach verlängert. Nun soll eine permanente Lösung her. Anfang Dezember haben National- und Ständerat sich darauf verständigt, dass es künftig eine sogenannte Betreuungszulage geben soll. Erwerbstätige Eltern sollen monatlich mindestens 100 Franken pro Kind und Kita-Wochentag erhalten. Wer also beispielsweise sein Kind an drei Tagen pro Woche in die Kita schickt, soll 300 Franken pro Monat erhalten.

Kantone müssen sich um Finanzierung kümmern

An diesem Beschluss gibt es zwei Aspekte, die vehement zu kritisieren sind. Erstens die Finanzierung. Wie diese Betreuungszulage finanziert werden soll, müssen nämlich die Kantone entscheiden. Der Bund zahlt nichts an diese Betreuungszulage. Das Bundesparlament beschliesst also eine zusätzliche Leistung, ohne sich um deren Finanzierung zu kümmern. Das ist bundesparlamentarische Zechprellerei!

Zur Person

Luca Urgese, Jg. 1986, politisiert seit 2014 für die FDP im Grossen Rat. Von 2016 bis 2021 war er Parteipräsident. Im März kandidierte Urgese für den Regierungsrat, unterlag jedoch Mustafa Atici. In seiner Kolumne «Caffè Urgese» schaut er mit der bürgerlichen Brille auf Basel. Er äussert sich als Politiker und nicht als Mitarbeiter der HKBB.

Ausbaden müssen das die Kantone. Sie werden uns alle mit zusätzlichen Lohnabzügen belasten müssen, um das finanzieren zu können. Nun sagt unsere Bundesverfassung eigentlich, dass das Gemeinwesen, das die Kosten einer staatlichen Leistung trägt, über diese Leistung bestimmen kann (Art. 43a Abs. 3 BV). Diese Regel macht absolut Sinn, denn wie das Beispiel der Betreuungszulage zeigt, ist die Verlockung, Leistungen zu beschliessen für die man nicht selber aufkommen muss, einfach zu gross. Leider tritt das Bundesparlament diese Regel mit Füssen.

Bund ist nicht für Kinderbetreuung zuständig

Zweitens mischt sich der Bund, indem er sich mit der familienergänzenden Kinderbetreuung befasst, in eine Aufgabe ein, für die er nicht zuständig ist. Unser föderalistischer Bundesstaat ist so aufgebaut, dass der Bund nur für diejenigen Aufgaben zuständig ist, die ihm die Verfassung ausdrücklich zuweist (Art. 3 und Art. 42 Abs. 1 BV). Für alle anderen Aufgaben sind die Kantone zuständig. Der Bund soll nur die Aufgaben übernehmen, welche die Kraft der Kantone übersteigen oder einer einheitlichen Regelung bedürfen (Art. 43a Abs. 1 BV)

Übersteigt die Kinderbetreuung die Kraft der Kantone? Offensichtlich nicht, denn die Kantone haben diese so geregelt, wie sie es für richtig halten. Wenn, dann scheitert ein Ausbau der Kinderbetreuung am politischen Willen. Bedarf die Kinderbetreuung einer einheitlichen Regelung? Nein, denn die Bedürfnisse der Bevölkerung unterscheiden sich stark. Die Ansprüche der Bevölkerung an die Kinderbetreuung sind im urbanen Stadtkanton Basel-Stadt viel grösser als im nahen Kanton Solothurn, wo ein Ausbau erst im September mit deutlichen 65 Prozent abgelehnt wurde.

Bundesparlament schwächt Verfassung und Rechtsstaat

Nun übersteuert der Bund also diesen politischen Willen der kantonalen Stimmberechtigten. Und das in einem Bereich, für den er gar nicht zuständig ist. Auch hier ignoriert das Bundesparlament aus politischen Motiven wichtige verfassungsmässige Grundsätze. Das schwächt sowohl die Bundesverfassung als auch den Rechtsstaat als Ganzes.

Mir geht es hier nicht darum, ob ein Ausbau der familienergänzenden Kinderbetreuung sinnvoll ist oder nicht. Das ist eine politische Frage, die man unterschiedlich beurteilen und entscheiden kann. So wie wir das bei uns im Kanton gemacht haben. Es geht mir darum, wer das entscheiden und wer das finanzieren soll. Und ob wir die Regeln, die wir uns selbst mit der Bundesverfassung gegeben haben, einhalten sollen.

«Indem der Bund schleichend und oft auch ohne Aufgabenzuweisung immer mehr Kompetenzen an sich reisst, demontiert er Stück für Stück unsere föderalistische Grundordnung.»

Die Schweiz ist ein föderalistischer Bundesstaat, in dem die Kantone viel Macht haben. Und das ist gut so. Denn der Föderalismus hat, das zeigt uns die Wissenschaft, viele Vorteile: Er sorgt für mehr Bürgernähe, eine effiziente Aufgabenerfüllung bei gleichzeitig hoher Qualität und fördert politische Innovationsfähigkeit.

Mehr Zentralismus ist kein Erfolgsmodell

Indem der Bund schleichend und oft auch ohne Aufgabenzuweisung immer mehr Kompetenzen an sich reisst, demontiert er Stück für Stück unsere föderalistische Grundordnung. Dass mehr Zentralismus aber kein Erfolgsmodell ist, kann beobachten, wer über die Landesgrenze schaut und sieht, wie sich die Bürgerinnen und Bürger geistig immer weiter von der politischen Zentrale entfernen. Es ist eine grosse Qualität unseres Landes und stärkt das Vertrauen in unsere Demokratie, dass wir so Vieles auf kantonaler oder sogar kommunaler Ebene selbst entscheiden können.

Ich bin sicher, einige Leserinnen und Leser werden nun den Standpunkt vertreten, man solle das nicht so eng sehen, schliesslich sei doch der Ausbau der familienergänzenden Kinderbetreuung eine gute Sache. Der Zweck soll also die Mittel heiligen. Wer so denkt, sei gewarnt: Üblicherweise sind in der Schweiz nicht die urbanen Kantone in der Mehrheit. Der Bund versucht auch bei anderen Themen, beispielsweise bei den Mindestlöhnen oder bei Tempo 30, kantonale Entscheide zu übersteuern. Wir tun also gut daran, gemeinsam die Zuständigkeit der Kantone (und der Gemeinden) zu verteidigen.

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