Die Justiz-, Sicherheits- und Sportkommission des Grossen Rates begrüsst das neue kantonales Gleichstellungsgesetz. Neben der Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern soll es neu auch sexuelle Orientierung, Nichtbinarität, Intergeschlechtichkeit und Transidentität umfassen. Einen dritten Geschlechtseintrag gibt es aber noch nicht, darüber kann nur auf Bundesebene entschieden werden. Betroffene Personen können zwar ihr eingetragenes Geschlecht und ihren Namen zu ändern. Weiterhin sind aber nur das männliche oder das weibliche Geschlecht im Personenstandsregister anerkannt. Nonbinäre Personen haben bisher keine Möglichkeit, einen dritten Geschlechtseintrag vorzunehmen.
Geht es den Staat etwas an, welches Geschlecht ich habe?
Die Justiz-, Sicherheits- und Sportkommission des Grossen Rates begrüsst das neue kantonales Gleichstellungsgesetz. Die Gleichstellung von Frauen und Männern und neu auch LGBTIQ-Menschen soll auf diese Weise gefördert werden. Einen dritten Geschlechtseintrag gibt es aber noch nicht, darüber kann nur auf Bundesebene entschieden werden. Betroffene Personen können zwar ihr eingetragenes Geschlecht und ihren Namen zu ändern. Weiterhin sind aber nur das männliche oder das weibliche Geschlecht im Personenstandsregister anerkannt. Nonbinäre Personen haben bisher keine Möglichkeit, einen dritten Geschlechtseintrag vorzunehmen.