Die Basler Regierung hat einen Brief nach Bern geschickt, wie sie gegenüber der BaZ bestätigt. Darin fordert sie, die Arbeitsbestimmungen für Asylsuchende zu lockern. Denn wer weniger als drei Monate in der Schweiz lebt und noch keinen Asylbescheid hat – oder wer bereits den Abschiebeentscheid erhalten hat –, darf nach geltendem Recht nicht arbeiten gehen. Diese Perspektivlosigkeit erhöht den Anreiz, zum Beispiel durch Drogendealen Geld zu verdienen. Laut Auskunft der Kantonspolizei Basel-Stadt sind die meisten Personen, die im Kleinbasel beim Drogenhandeln aufgegriffen werden, entweder asylsuchend oder Tourist*innen. Aktuell warten laut dem Sozialdeperatement in Basel rund 90 Personen auf ihren Asylbescheid (Stand: Juni 2023).
Arbeit für alle Asylsuchenden: Holen wir so die Dealer*innen von der Strasse?
Die Basler Regierung hat einen Brief nach Bern geschickt, in dem sie laut Informationen der BaZ fordert, die Arbeitsbestimmungen für Asylsuchende zu lockern. Denn wer weniger als drei Monate in der Schweiz lebt und noch keinen Asylbescheid hat – oder wer bereits den Abschiebeentscheid erhalten hat –, darf nach geltendem Recht nicht arbeiten gehen. Diese Perspektivlosigkeit erhöht den Anreiz, zum Beispiel durch Drogendealen Geld zu verdienen. Laut Auskunft der Kantonspolizei Basel-Stadt sind die meisten Personen, die im Kleinbasel beim Drogenhandeln aufgegriffen werden, entweder asylsuchend oder Tourist*innen. Aktuell warten laut dem Amt für Asylwesen in Basel rund 90 Personen auf ihren Asylbescheid (Stand: Juni 2023).