«Gilt die Zweimeter-Abstandsregel auf dem Bau nicht?» Q&A für Selbständige und Gewerbe

Die Basler Regierung hat zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen ein Massnahmenpaket beschlossen. Was davon geht an Selbständige und Gewerbe? Wir liefern laufend Antworten auf eure Fragen.

Mein Beitrag (3)

Gilt die Zweimeter-Abstandsregel auf dem Bau nicht?

Doch. Der Bundesrat schreibt den Bauleiter*innen vor, die Hygienemassnahmen wie beispielsweise die Zweimeter-Abstansregel einzuhalten. Auch dürfen sich nicht mehr als fünf Personen im Pausenraum befinden. Die Basler Behörden führen regelmässig Baustellenkontrollen durch.

Wie komme ich jetzt an Geld?

Die Basler Kantonalbank vergibt ab 25. März Kredite, der Kanton bürgt davor und zwar bis zu Beträgen von 50 Millionen Franken.

Was ist mit Zinsen?

Die Voraussetzungen für die Kreditgewährungen und die Kreditkonditionen richten sich grundsätzlich nach den Bestimmungen der jeweiligen Bank, schreibt die Basler Regierung. Es wird jedoch erwartet, dass die beteiligten Banken aufgrund der Bürgschaft des Kantons auf einen Risikozuschlag verzichten und den Kredit zu günstigen Konditionen anbieten.

Ich bin nicht bei der Kantonalbank.

Die Regierung ist mit anderen Banken in der Region im Gespräch und informiert, sobald andere sich angeschlossen haben.

Ich warte lieber mal ab, wie sich das mit dem Corona entwickelt.

Okay. Aber sei dir bewusst: Anträge an die Basler Kantonalbank sind voraussichtlich nur vom 25. März 2020 bis 31. Juli 2020 möglich.

Ich kann dieses Jahr meine Steuern nicht bezahlen – was soll ich tun?

Der Bundesrat hat versprochen, Firmen Luft zu verschaffen: Es müssen nicht alle Steuern genau jetzt bezahlt werden. Ausserdem können die von der Krise betroffenen Unternehmen ein vorübergehender, zinsloser Zahlungsaufschub für die Beiträge an die Sozialversicherungen (AHV/IV/EO/ALV) gewährt werden.

Was geschieht, wenn sich Läden nicht an die Hygienevorschriften halten?

Die Kantone werden angewiesen, in den Lebensmittelläden und Betrieben die Hygienevorschriften durchzusetzen. Jene Lebensmittelläden und Betriebe, die sich nicht daran halten, werden geschlossen.

Was ist mit meiner Geschäftsmiete? Muss ich die weiterhin bezahlen?

Unternehmen, die in einem Gebäude im Besitz des Kantons Basel-Stadt sind, müssen fünf Wochen lang keine Miete zahlen. Ausserdem erlässt der Kanton Boulevardrestaurants oder Marktständen die Allmendgebühren.

Ich führe eine Kita und bekomme im Moment kein Geld von den Eltern.

Der Kanton Basel-Stadt arbeitet an einer Lösung. Das Ziel: «Die Kitas sollen die ausfallenden Elternbeiträge abzüglich Entschädigungen Dritter, beispielsweise für Kurzarbeit, und abzüglich Minderaufwand für Sachkosten, die nicht anfallen, vollumfänglich für die Dauer der ausserordentlichen Lage erhalten».

Ich bin Kulturschaffende*r – habe ich auch Anspruch auf Soforthilfe?

Ja. Kulturschaffende können nicht rückzahlbare Nothilfen zur Deckung der unmittelbaren Lebenshaltungskosten beanspruchen. Du kannst bei den Kantonen eine Entschädigung für den finanziellen Schaden bekommen, der mit der Absage und der Verschiebung von Veranstaltungen oder mit Betriebsschliessungen verbunden ist.

Ich bin befristet angestellt. Habe ich auch Anspruch auf Kurzarbeit?

Ja. Neu haben auch befristet Angestellte und temporär Arbeitende Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung. Auch Lehrlinge sollen unterstützt werden. Das Verfahren wird vereinfacht.

Weitere Tipps für Unternehmer*innen und Selbstständige findest du im Massnahmenplan von Unternehmer und FDP-Politiker Marc Bourgeois.

Hast du Fragen, die hier nicht beantwortet werden? Stell sie unter: [email protected]

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