Neuer Gegenvorschlag stimmt zuversichtlich
Am Freitag hat die Bau- und Raumplanungskommission einen breit abgestützten Gegenvorschlag zur Initiative «Basel baut Zukunft» präsentiert. Kommt dieser so durch den Grossen Rat, dürften sich die Initiant*innen zurückziehen.
Mit allgemeiner Zufriedenheit und ein bisschen Stolz präsentierte am Freitagvormittag die Bau- und Raumplanungskommission (BRK) des Grossen Rates ihren Gegenvorschlag zur Initiative «Basel baut Zukunft». Michael Hug, LDP-Grossrat und Präsident der BRK eröffnete die Pressekonferenz mit den Worten: «Wir haben heute die Freude, Ihnen mitteilen zu können, dass wir einen breit abgestützten Kompromiss gefunden haben in der Sache Basel baut Zukunft.»
Damit ist im Wesentlichen alles gesagt: Nach einem nun bald vierjährigen Prozess, an dessen Anfang die Initiative steht, scheinen nach heftigen Reaktionen und intensiven Diskussionen nun die Wogen geglättet.
Bereits nach der Präsentation des Gegenvorschlags des Regierungsrats im Juni 2023 zeigten sich Initiant*innen und Investor*innen mehr oder weniger verhalten optimistisch. Es sei aber noch zu früh, mit diesem Gegenvorschlag den grossen Deal zu behaupten, sagte damals Regierungspräsident Beat Jans. Er sei überzeugt, «dass wir mit diesem Vorschlag einen grossen Schritt für Basel gemacht haben». Nun hoffe er, «dass der Grosse Rat darauf aufbauend eine Vorlage zimmert, die auch die letzten Details noch so klären kann, dass beide Seiten einverstanden sind.» Und so ist es gekommen – Stand jetzt.
Ende Juni 2023 präsentierte der Regierungsrat seinen Gegenvorschlag zur Initiative «Basel baut Zukunft». Er sei überzeugt, «dass wir mit diesem Vorschlag einen grossen Schritt für Basel gemacht haben», sagte der damalige Regierungspräsident Beat Jans.
Der Gegenvorschlag im Überblick
Schon der regierungsrätliche Gegenvorschlag sah einen geringeren Anteil von preisgünstigem Wohnraum auf Transformtionsarealen vor, als das die Initiative verlangte: Ein Drittel (statt 50 Prozent) aller neu gebauten Wohnungen auf diesen Arealen soll laut Gesetz in Kostenmiete vermietet werden. Ausserdem sollte das nur für grosse Areale ab 15’000 Quadratmetern gelten. Letzteres sei der grösste «Zankapfel» gewesen, sagt Hug jetzt.
Neu gilt der Kompromiss: Der Gegenvorschlag der BRK hält an dieser Grenze fest, «aber nicht bedingungslos», so Hug. Für Areale, die kleiner als 15’000 Quadratmeter sind, will die BRK eine rechtliche Grundlage schaffen, die bereits jetzt «der gängigen Praxis» entspreche: Neu soll im Bau- und Raumplanungsgesetz festgeschrieben sein, dass der Grosse Rat bei solchen Arealen Mindestquoten für gemeinnützigen Wohnbau festlegen kann, bis der Anteil gemeinnütziger Wohnungen im Kanton 25 Prozent beträgt.
Damit Investor*innen grosse Areale nicht «scheibchenweise» entwickeln und so die Quadratmetergrenze umgehen können, spricht die Vorlage der BRK ausserdem nun präzisiert von «Planungsperimeter» statt von «Grundstücksfläche» von über 15’000 Quadratmeter.
Weitere Anpassungen betreffen: … die Mehrwertabgabe: Investor*innen von günstigen Wohnungen sollen künftig nur noch 20 statt wie heute 40 Prozent Mehrwertabgabe an den Kanton zahlen müssen. «Das gibt allen neutralen Bauträgern eine grössere Planungs- und Rechtssicherheit», erklärt SP-Grossrat René Brigger. «Und es senkt den Mietzinsfranken eindeutig.»
… die Kontrolle der preisgünstigen Wohnungen:
Diese sollen sicherstellen, dass die Vorschriften eingehalten werden, der Regierungsrat wollte sie auf 30 Jahre beschränken, die BRK fordert keine zeitliche Beschränkung.
… die genaue Lage der Wohnungen auf der Stufe Bebauungsplan: Es sei nicht in allen Fällen möglich, bereits auf der Stufe von Bebauungsplänen die Lage des preisgünstig zu vermietenden Wohnraumes exakt zu benennen. Deshalb sieht die BRK von so einer Präzisierung auf dieser Stufe ab.
… die Bauträgerschaftsneutralität:
Neu soll es keine Rolle spielen, wer den gemeinnützigen Wohnraum bauen will. Auch Investor*innen ausserhalb des gemeinnützigen Baugewerbes sollen gemäss dem Vorschlag der BRK unter die skizzierten Regeln fallen. «Alle, die bauen möchten, können sich daran beteiligen», sagt Mitte-Grossrätin Andrea Knellwolf an der Pressekonferenz.
Nächste Station: Grosser Rat
Die allgemeine Zufriedenheit mündet in René Briggers Schlussvotum. «Nicht nur ein Kompromiss», sei das, «nicht nur den kleinsten gemeinsame Nenner» habe man gefunden, findet er. Sondern: Eine «Win-Win-Situation für den preisgünstigen Wohnbau in Basel». Seiner Ansicht nach sei somit Planungs- und Rechtssicherheit gegeben für die grossen Areale. «CMS und Klybeckinvestoren können meines Erachtens loslegen», sagt Brigger.
Dass die Kommission den Gegenvorschlag einstimmig verabschiedet hat, stimmt Hug zuversichtlich auf die kommende Grossratsdebatte im Mai. Er hofft, dass der Kompromiss «mit deutlichen Zeichen» und ohne Änderungsanträge durchs Parlament kommt.
Sollte das so geschehen und anschliessend niemand das Referendum ergreifen, ziehen die Initiant*innen ihre Initiative wohl zurück. So signalisiert es zumindest am heutigen Tag Christoph Moerikofer, Mediensprecher des Komitees. In diesem Szenario stehe einem Rückzug der Initiative nichts im Weg. So sieht es auch Ivo Balmer. Zu Bajour sagt er, es liege jetzt an «anderen Akteur*innen» sich klar zu diesem Kompromiss zu positionieren.
Rhystadt, eine der Investor*innen auf dem Klybeckareal, schreibt auf Anfrage, sie nehme «positiv zur Kenntnis, dass die zuständige Kommission ihre Beratungen abgeschlossen hat.» Inhaltlich habe man «offenbar einen akzeptablen Kompromiss gefunden». Rhystadt pocht wiederholt darauf, dass «die Initianten ihr Versprechen halten und die Initiative zurückziehen». Im Detail müsse man den Bericht mit Blick auf die Pläne auf dem Klybeck-Areal noch anschauen. Anfang Mai werde Rhystadt «konkret Stellung beziehen».
Auch die Christoph Merian Stiftung will den Gegenvorschlag nun im Detail prüfen. Sie freue sich über den «ausgewogenen und mehrheitsfähigen Vorschlag», der «die Transformation auf dem Dreispitz nicht verhindert», schreibt sie auf Anfrage.
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