Die Wohnschutzgesetzgebung in Basel polarisiert. Sie ist dazu gedacht, dass Vermieter*innen nach einer Renovation oder Sanierung den Mietzins nicht stark erhöhen können, wodurch Mieter*innen verdrängt werden könnten. Seit Inkrafttreten des Gesetztes vor zwei Jahren herrscht Skepsis über dessen Umsetzung: Medienberichte zeichneten das Bild von fairen Vermieter*innen, die nicht mehr sanieren würden, weil es sich mit der neuen Gesetzgebung nicht mehr lohnt. Auch aus dem Gewerbe hiess es, dass es viel weniger Aufträge für Sanierungen gebe. Die Möglichkeit, dass ein Sanierungsstau durch den Wohnschutz entstehen könnte, verunsicherte auch einige linke Kräfte, die hinter vorgehaltener Hand sagen, dass die Erreichung der Klimaziele nicht erreicht werden können, wenn es keine ökologischen Sanierungen gebe. Bürgerliche Politiker*innen wollten nun mit fünf Vorstössen den Wohnschutz anpassen: So sollten Ausnahmen für kleine Renovationen, für energetische Sanierungen und zum Teil bei Stockwerkeigentum gemacht werden. Zudem sollen künftig weder Mieter*innen-, Hauseigentümer*innen- oder weitere Interessensverbände in der Wohnschutzkommission Einsitz nehmen dürfen. Diese Anpassungen wurde von der bürgerlichen Mehrheit samt GLP trotz linkem Widerstand an die Regierung überwiesen, die innert eines Jahres Vorlagen dazu ausarbeiten muss.

Ist es richtig, den Wohnschutz zu schwächen?

Die Wohnschutzgesetzgebung in Basel polarisiert. Sie ist dazu gedacht, dass Vermieter*innen nach einer Renovation oder Sanierung den Mietzins nicht stark erhöhen können, wodurch Mieter*innen verdrängt werden könnten. Seit Inkrafttreten des Gesetztes vor zwei Jahren herrscht Skepsis über dessen Umsetzung: Medienberichte zeichneten das Bild von fairen Vermieter*innen, die nicht mehr sanieren würden, weil es sich mit der neuen Gesetzgebung nicht mehr lohnt. Auch aus dem Gewerbe hiess es, dass es viel weniger Aufträge für Sanierungen gebe. Die Möglichkeit, dass ein Sanierungsstau durch den Wohnschutz entstehen könnte, verunsicherte auch einige linke Kräfte, die hinter vorgehaltener Hand sagen, dass die Erreichung der Klimaziele nicht erreicht werden können, wenn es keine ökologischen Sanierungen gebe. Bürgerliche Politiker*innen wollten nun mit fünf Vorstössen den Wohnschutz anpassen: So sollten Ausnahmen für kleine Renovationen, für energetische Sanierungen und zum Teil bei Stockwerkeigentum gemacht werden. Zudem sollen künftig weder Mieter*innen-, Hauseigentümer*innen- oder weitere Interessensverbände in der Wohnschutzkommission Einsitz nehmen dürfen. Diese Anpassungen wurde von der bürgerlichen Mehrheit samt GLP trotz linkem Widerstand an die Regierung überwiesen, die innert eines Jahres Vorlagen dazu ausarbeiten muss.

832 Stimmen
Michelle Isler
Michelle Isler
Moderation
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Pat Steiner
14. Juni 2024 um 13:30

Stockwerkeigentümer und Hausbesitzer mit bis zu 3 Wohnungen gehören gleich behandelt!

Die "Schwächung" bezüglich Stockwerkeigentümern finde ich gut. Alle Wohnungen, die vor Einführung des Wohnschutz bereits StWE waren, sollten davon ausgenommen werden. Aktuell ist es für uns als bestehende StWE-Eigentümer sehr problematisch. Das Gesetz sagt, ausgenommen seien "Fälle von nur ein bis drei Wohnungen". Wir haben in unserem "Fall" eine Whg. im StWE, die wir vermieten. Eigentlich alles gut, könnte man meinen. Leider falsch! Die Verordnung (und die WS-Kommission) sagt eben – aus meiner Sicht gesetzeswidrig – ausgenommen seien nur "Liegenschaften mit drei und weniger gemieteten Wohnungen". Wir haben 5 StWE-Wohnungen im Haus mit verschiedenen StWE-Eigentümern. Ob jetzt unsere einzelne Wohnung unter Schutz steht, hängt aktuell davon ab, ob die anderen Eigentümer ihre Wohnungen vermieten oder nicht! Darum bitte den Wohnschutz im StWE abschaffen – oder zumindest eben wie im Gesetz vorgesehen jeweils den einzelnen Eigentümer (und nicht das Haus als Ganzes) als "Fall" betrachten.

Mitleser
14. Juni 2024 um 10:26

Befürchtung

Ich bin dafür, dass der Wohnschutz gelockert wird. Ich befürchte, dass seitens Eigentümer nicht mehr in den Wohnraum investiert wird. Daher werden die Wohnungen mit der Zeit verlottern und das Gewerbe wird Schaden erleiden. Wohin mit den HandwerkerInnen und mit den Gewerbetreibenden wenn nicht mehr (oder viel weniger) renoviert wird? Ausserdem wünschen sich viele Mieter eine schöne Wohnung mit zeitgemässen Annehmlichkeiten. Im Übrigen, zur Erinnerung: Liegenschaftseigentümer (ausser Vorsorgestiftungen) bezahlen auf Nettoerträge aus Vermietungen Steuern und auf den Wert der Liegenschaften Vermögenssteuern. Die Steuern auf Immobilien werden immer am Ort der gelegenen Immobilie erhoben (auch bei Kapitalgesellschaften). Somit verbleiben die entsprechenden Steuereinnhamen im Kanton Basel-Stadt. Das heisst bei den vermeintlich unanständigen Abzockergewinne der Vermieter verbleibt ein Teil davon beim Staat.

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Beatrice Isler-Schmid
13. Juni 2024 um 18:25

Justierung

Es ist nicht eine Schwächung, sondern eine Justierung.

Es ist zwingend, dass über den Gartenhag geschaut und erkannt wird, was für einen Dominoeffekt ausgelöst worden ist. Bis hin zu Firmen, die keine Aufträge mehr haben. Als Hausbesitzerin weiss ich nur zu gut, was ein Haus für Unkosten generiert. Daneben sparen wir auf die energetische Sanierung und sind mit unseren Mieten weit unter dem üblichen in unserer Strasse. Darauf sind wir stolz, weil wir wollen, dass Familien bezahlbaren Wohnraum bekommen.

Aber es wird schwierig, denn die Auflagen nehmen zu, nehmen zu, nehmen zu... Und alle neuen Auflagen kosten mehr und mehr und mehr. Die Abgaben steigen seit Jahren, man wird geschröpft als Hausbesitzende. Und der Handwerkertarif für Reparaturen etc. ist derselbe, ob jetzt Kleinbasel, Gundeli oder Bruderholz.

In diesem Sinne: eine Justierung tut Not.

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Christian Mueller
Aktivist

Gesetz funktioniert offensichtlich

Dass weniger saniert wird, ist eine logische Folge des Gesetzes und es ist gut: Offensichtlich sind und waren viele Sanierungen gar nicht nötig, also reine Renditesanierungen. Viele Immobilienspekulanten halten sich nun zurück. Sie 'sponsern' wohl lieber die Parteien von GLP bis ganz rechts, damit die wieder uns MieterInnen abzocken können. Was ich auch nicht verstehe: Warum sind in der ganzen Schweiz die Sanierungen zurück gegeangen, nicht nur in Basel? In Baselland wird sogar noch weniger saniert als in Basel, ohne Wohnschutzgesetz. Die gestiegenen Zinsen haben grössere Auswirkungen als das Wohnschutzgesetz. Was bereits einige Erfolge feiern konnte. Ich weiss schon, die überdurchschnittlich vielen ImmobilieneigentümerInnen im Grossen Rat schützen ihre leichte Einkommensquelle mit hoher Rendite.

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Patrick Bossard
dipl. Elektro-Installateur

Geht gar nicht

Das Volk hat abgestimmt. Bei der Umsetzung gibt es sicher Verbesserungsmöglichkeiten. Das ausgerechnet die Bürgerlichen das nicht akzeptieren wollen, geht gar nicht. Ich habe immer mehr den Eindruck, hier geht es um andere Interessen, als jene der Mehrheit des Volkes. Schade :-(

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Oliver Bolliger
Grossrat BastA! / Sozialarbeiter

Ein Affront gegenüber der Abstimmung vom 10. Juni 2018

Sechs Jahre nach der deutlichen Annahme aller vier Initiativen für mehr Wohnschutz und ein Recht auf Wohnen (4xJA - 10.06.2018) durch die Stimmbevölkerung in Basel, hat die bürgerliche Machtdemonstration an der Nachtsitzung im Grossen Rat den Wohnschutz massiv angegriffen und aufgeweicht. Dies ist ein Affront gegenüber den Mieter + Mieterinnen dieser Stadt und dies aus rein ideologischen Gründen. Der Wohnschutz hat erst angefangen Wirkung zu erzeugen. Unnötige Rendite-Sanierungen und Leerkündigungen haben abgenommen und ältere Liegenschaften mit bezahlbarem Wohnraum sind vermehrt auf dem Markt gekommen und konnten durch gemeinnützige Stiftungen und Genossenschaften erworben werden, die sanft sanieren und so die Mieten bezahlbar halten. Auch wenn einige Details noch nicht ganz rund liefen, war das grosse Jammern der bürgerlichen Parteien konstruiert. Die hohen Zinsen bei der Finanzbeschaffung sind viel entscheidender, ob gebaut bzw. saniert wird. Das Wohnen zu schützen bleibt Aufgabe.

Ueli Keller
13. Juni 2024 um 18:25

Ein Streit ohne Lösungen?

Eine Politik, die existenzielle Grundbedürfnisse wie beispielsweise das Wohnen von Links über die Mitte bis nach Rechts zu einem Streitobjekt macht, bei dem es vor allem und nur noch darum geht zu gewinnen, und kaum mehr um innert nützlicher Frist vernünftig realisierbare Lösungen für alle, scheint ihre Berechtigung verwirkt zu haben.

Stephan Luethi
Früher: Lehrer

Ein bezahlbares Dach über dem Kopf….

…ist für mich ein Grundrecht in einer sozial gerechten Welt! Ein verantwortungsvoller Hauseigentümer darf mit den Mietzinseinnahmen die direkt anfallenden Kosten decken können. Darüber hinaus einen Fonds äufnen, für mittelfristige Erhaltungsinvestitionen. Dazu eine Entschädigung für den Arbeitsaufwand ist in Ordnung. Aber darüber hinaus Gewinne ins eigene Portemonnaie schaufeln, widerspricht meiner Auffassung vom sozialverträglichen Umgang mit Hauseigentum.

3T2A1556
Patrick Vögelin
Vorstand BastA

Nein

Mit dieser Verwässerung missachtet man ein Volkswillen und fördert die Verdrängung

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