Online-Pranger gegen Rechtsextreme: Geht das zu weit?
Linksautonome Aktivist*innen der Antifa machen regelmässig die persönlichen Daten von Rechtsextremen öffentlich. Zuletzt wurden von Name, Adresse, Handynummer, Social-Media-Accounts sowie Arbeitgeber*innen von drei Mitgliedern der rechtsextremen Jugendorganisation Junge Tat aus der Region Basel publik gemacht. Das ist eine klare Verletzung des Persönlichkeitsrechts, die Betroffenen könnten sich also auf zivilrechtlichem Wege wehren. Die Antifa-Aktivist*innen begründen diese «Outings» damit, dass «niemand unwissentlich mit organisierten Neonazis in Vereinen aktiv, zur Schule gehen oder arbeiten muss». Der Soziologe und Gewaltforscher Dirk Baier sagt dazu in der Basler Zeitung, dass dieses öffentliche Labeln dazu führen kann, dass sich die gebrandmarkten Personen durch mögliche Abmahnungen oder dem Abwenden von Familie und Freund*innen noch weiter in die Szene zurückziehen und radikalisieren. Hans Stutz, Beobachter der rechtsextremen Szene in der Schweiz und Luzerner Grünen-Politiker, sagt hingegen zu Bajour, dass sich gemäss seiner Erfahrung Personen auf die «Outings» am Online-Pranger oft der stille Rückzug aus der Szene erfolgt.
Veröffentlichung kann zu Rückzug führen
Die Junge Tat betreibt eine sehr aktivistische Informationspolitik und veröffentlicht häufig auch unverpixelte Bilder ihrer Aktivistinnen und Aktivisten. Soziale Medien sind Öffentlichkeitsplattformen – wer dort Bilder veröffentlicht, muss sich bewusst sein, dass diese für alle zugänglich sind und dass darauf reagiert wird. Meine Erfahrung ist, dass die Veröffentlichung der Namen von Rechtsextremen oft der stille Rückzug aus der Szene folgte. Das Bekanntmachen von Privatadressen und von Telefonnummern sind No-Go-Grenzüberschreitungen.
Wer politisch aktiv ist, soll das unter seinem Klarnamen tun
Veröffentlichung von Namen sind ok, Privatadressen und Telfonnummern gehen niemand was an. Eine rechtsextreme Gesinnung kann für die Mitmenschen gefährlich werden, daher ist es gut zu wissen, mit wem man im Verein etc. ist. Gerade bei Jugendorganisationen ist Vorsicht geboten.
Fragwürdige Kopie des Rechtsextremismus
Doxxing ist aus meiner Sicht auch im antifaschistischen Kontext inakzeptabel. Das Veröffentlichen persönlicher Daten, wie Handynummern und Adressen, ist eine Form von Einschüchterung und überschreitet demokratische Grenzen, unabhängig davon, gegen wen sie sich richtet. Eigene Sichtbarkeit und Transparenz sind, im Gegensatz zu Vermummung und Anonymität, zentral für Glaubwürdigkeit im politischen Diskurs – ein positives Beispiel dafür ist die Klimabewegung.
Wo Extreme sich begegnen.
Anprangern verhärtet Fronten statt Frieden zu schaffen. Extreme unterscheiden sich in der Gesinnung, nicht in der Verblendung. Wer öffentlich blossstellt, übernimmt oft genau die Methoden, die er bekämpfen will.
Die Einseitigkeit gibt zu denken...
Wenn die Antifa-Aktivisten beim Outing der Gegenseite selber mit eigenen Namen, Adresse und Handnummer auftreten würden, könnte man dies (fast) noch gelten lassen... Dies wäre totale Transparenz und Gleichstellung. An Absurdität oder eigener Blindheit hingegen grenzt jedoch die Begründung für das Outing anderer: «Wer Hass und Ausgrenzung unterstützt, darf nicht geschützt werden.» Was anderes machen die Antifa-Leute genau im selben Moment mit ihrer Aktion? Der Satz trifft punktgenau auch auf sie zu... Einmal mehr bewahrheitet sich das alte Sprichwort: «les extrêmes se touchent»
Anonymität ist kein Garant für Meinungsfreiheit – im Gegenteil
Unabhängig von der politischen Ausrichtung stellt sich die Frage: Wem oder was nutzt die Anonymität (im Netz) und wem oder was schadet sie? Ich vertrete die These, dass es in einem funktionierenden Rechtsstaat, der die Meinungsfreiheit schützt, weder eine Notwendigkeit noch eine Rechtfertigung für Anonymität gibt. Wer sein Recht auf Meinungsäusserung in Anspruch nehmen möchte, der sollte auch zu seinen Aussagen stehen müssen. Rechte sollten in der Regel mit Pflichten verbunden sein. Plattformen aller Art sollten ihre Kommentarfunktion nur für eindeutig identifizierte Nutzer freischalten (dürfen), die dann auch mit vollem Namen angezeigt werden. Anonymität schafft keine Meinungsfreiheit. Im Gegenteil, wo es Meinungsfreiheit noch gibt, führt Anonymität zur Untergrabung echter Meinungsfreiheit mittels Schüren von Hass und Angst.
Keine falsche Diskretion, bitte!
Bloss der Name eines Rechtsradikalen zu veröffentlichen, kann zu Verwechslungen mit gleichnamigen Personen führen, die somit in den Verdacht des Rechtsradikalismus kommen. Um eine Person eindeutig zu identifizieren, braucht es mindestens eine zweite Koordinate, sei es ein Bild, oder die Adresse oder eine Telefonnummer. Und was es bedeuten kann, wenn Rechtsradikale sich in Vereine einschleichen, oder noch schlimmer, sich bei der Monopolgewalt (Armee oder Polizei) bewerben, so sieht man das am besten bei der US-Einwanderungsbehörde ICE. Verschiedene Rechtsradikale können zwar aktenkundig sein, aber je nach Rekrutierungsbedarf wird dies gerne übersehen. In diesem Sinn ist die komplette Veröffentlichung der Daten einer Person, die eindeutig als rechtsradikal erkannt wird, durchaus legitim. Alles andere ist Vernebelung und potentiell gefährlich. Es geht nicht darum, diese Personen an den Pranger zu stellen, sondern um öffentliche Sicherheit und Transparenz.