Seit vergangener Woche ist ein Villa am St.-Johanns-Ring besetzt. Bajour hatte die Besetzer*innen, denen die Räumung droht, vergangene Woche beim Pizzaplausch besucht. Sie wollen mit der Besetzung des Gebäudes, das der Stiftung Augenspital gehört aber dessen Nutzerin das Universitätsspital Basel ist, auf den ungenutzten und gleichzeitig dringend benötigten Wohnraum aufmerksam machen. Auch andernorts in Basel stehen seit vielen Jahren Häuser leer, zum Beispiel im Gellert. In Basel stehen 1,1 Prozent der Wohnungen leer (ab unter 1,5 Prozent gilt offiziell Wohnungsnot). Die bz berichtet derweil von akuter Apartmentitis, unter der Basel leide: Denn die für Expats gedachten Apartements kommen nicht überall gut an und stehen oftmals ebenfalls leer.

2024-03-19 Frage des Tages Besetzung-1

Sollen Häuser leerstehen dürfen?

Seit vergangener Woche ist ein Haus am St.-Johanns-Ring besetzt. Bajour hat die Besetzer*innen, denen die Räumung droht, beim Pizzaplausch besucht. Sie wollen mit der Besetzung in einem leerstehenden Gebäude des Universitätsspitals auf den leerstehenden Wohnraum aufmerksam machen. In Basel stehen 1,1 Prozent der Wohnungen leer (ab unter 1,5 Prozent gilt offiziell Wohnungsnot). Die bz berichtet derweil über den Apartment-Wohnraum in der Stadt. Die für Expat gedachten Apartments kommen demnach auch nicht überall gut an und stehen dann leer.

1023 Stimmen
Franziska Zambach
Franziska Zambach
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Mike Wunderlin
19. März 2024 um 06:34

Ja dürfen sie, aber es muss kosten

Ich denke es gibt immer Gründe warum eine Liegenschaft leer steht. Natürlich auch der Profit. Ich finde das System Belgien noch recht Interessant. Eine Leerstehende Liegenschaft oder unbebautes Bauland (Bodenspekulationen) kostet eine Art "Leerstehsteuer". Mit entsprechendem Steuersatz, würden wahrscheinlich mehr Liegenschaftsbesitzer eine Zwischennutzung begünstigen. Und die Einnahmen könnten wiederum in staatlichen Wohnungsbau investiert werden.

Staatlicher Zwang finde ich bei Privat (bzw. Bankeigentum ;-) eher fraglich.

Ueli Keller
18. März 2024 um 17:16

Das Potenzial des „unsichtbaren Wohnraums“

Daniel Fuhrhop teilt mit seiner Dissertation Ergebnisse seiner Forschung insbesondere in Sachen Wohnungsbau mit (Link: https://www.daniel-fuhrhop.de/de/buecher/der-unsichtbare-wohnraum/). Er zeigt auf, wie mit dem Potenzial des „unsichtbaren Wohnraums“ sowohl zusätzliche Wohnflächen gewonnen und die Gemeinschaftsbildung gefördert, als auch weitere Schäden für das Klima vermieden werden können.

Zwei Fakten ragen heraus: Der Wohnungsneubau eines Jahres in Deutschland schadet dem Klima beinahe genauso wie der jährliche Betrieb sämtlicher Altbauwohnungen. Entsprechend wichtig sind klimafreundliche Alternativen für dringend gesuchten Wohnraum, und hier zeigt seine Arbeit ein bisher unbeachtetes Potenzial: Der „unsichtbare Wohnraum“ ungenutzter Zimmer oder Einliegerwohnungen, oft ehemalige Kinderzimmer, kann in Deutschland pro Jahr 100'000 Wohnungen liefern, wenn man die dafür nötigen Kümmererstrukturen aufbaut.

Wie wär's damit - anstatt immer noch mehr zu bauen - auch in der Schweiz gern?

JJ
19. März 2024 um 07:20

Minimalster Leerstand

In Basel stehen offensichtlich extrem wenige Liegenschaften leer. Die grosse Nachfrage ist der Hauptgrund dafür, der Markt spielt zum Glück recht gut und führt zu minimalen Übergangszeiten. Ausnahmen hängen oft mit ungeklärten Erbschaftssituationen oder mit jahrelang offenen Gerichtsverfahren zusammen. Diese verursachen den Eigentümern schon genug Schaden, eine zusätzliche Leerstandssteuer würde kaum etwas beschleunigen.

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Christian Mueller
Aktivist

Eigentum verpflichtet

Leider gibt es in Basel viele Wohnhäuser, die leider leer stehen, obwohl viele Menschen dringend auf Wohnraum angewiesen sind. Wohneigentum verpflichtet. Weigert sich ein Besitzer den Wohnraum in Stand zu setzen oder zu öffnen, sollte er dazu gezwungen werden. Es gibt im Mietrecht genügend Richtlinien und Tabellen, die aussagen, wie viel dafür verlangt werden kann. Im Extremfall soll der Staat ein Vorkaufsrecht erhalten, um die untätigen Besitzenden von ihrer Last zu erlösen.

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Beatrice Isler-Schmid
19. März 2024 um 09:23

Es kommt auf die Situation an

Es gibt in dieser Frage kein Ja und kein Nein.

Eigentlich müssten alle Hausbesitzenden ihre Wohnungen möglichst subito vermieten nach einem Mieterwechsel. Eine leere Wohnung ist ja auch ein Kostenfaktor. Es gibt jedoch Faktoren, die zu einem Leerstand führen können: Erbstreitigkeiten und vieles mehr.

Fazit: jede Situation muss für sich angeschaut und beurteilt werden. Man kann nicht alle Situationen über einen Leist ziehen. Sollte jedoch ein Leerstand über Monate sein, müssten schlaue Zwischennutzungen gemacht werden. Zwischennutzungen, die dann unkompliziert und ohne Schaden zu verursachen wieder aufgehoben werden können.

Liliane Ziegler
19. März 2024 um 12:01

Wohnraum als reine Kapitalanlage

Die tatsache, dass wohnungen/häuser zwecks kapitalanlage erworben und dann jahrelang ungenutzt und leer bleiben ist sicher ein grosses problem. Dies sollte nicht erlaubt sein.

Mütze Kopie 2
Mathis Reichel
Pensioniert, Musiker, Tänzer

Conventillos

In Buenos Aires nannte man sie „Conventillos“, die Armenviertel rund um die Stadt, dort entstand der Tango. Heute nennt man sie „Villas“, und sie befinden sich immer noch in der „Orilla“, im Gürtel. Ich habe mal an einen Rundgang mit Surprise teilgenommen, dort erfährt man einiges über eine Parallelgesellschaft, von der man im Normalfall wenig mitbekommt, einem Frauenhaus, einer Männerschlafstelle, irgendwo bekommt man was zu essen, viel Einsamkeit, Trostlosigkeit, Würdelosigkeit. „Die Würde des Menschen ist antastbar“ schrieb Gudrun Ensslin. So kam mir die Idee eines „Luxusgürtels“: statt nur leerstehende Häuser zu füllen ginge es um die Erstellung von Armenhäusern, die aus dem Allernötigsten bestehen, Würde, Zimmer, Heizung, Wasser, Kochstelle, Hygienische Anlagen, Sozialarbeiter. In den Nächsten 10 Jahren werden wir eine immer grösser werdende Nachfrage nach sehr billigem Wohnraum haben, geht doch die Schere auseinander. Gouverner c´est prévoir.

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