Covid-19-Gesetz: Für Basel-Stadt geht es um viel
Ein Nein am 13. Juni würde das Gesundheitswesen empfindlich treffen. Ein schrecklicher Unfall. Basel baut ein Forschungszentrum für Kinder- und Jugendgesundheit. Kantonspolizei, Migrationsamt und Kesb gehen gegen Bettler*innen vor und Impf-Beamt*innen standen wegen einer SMS-Panne im Shitstorm. Deine News des Tages.
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- [[[--ticker-anchor-5]]] Regierung betont die Wichtigkeit des Covid-19-Gesetzes.
- [[[--ticker-anchor-4]]] Ein Forschungszentrum gleich bei Uni- und Kinderspital.
- [[[--ticker-anchor-3]]] 52 Bettler*innen kontrolliert; 19 blieben «hängen».
- [[[--ticker-anchor-2]]] Der Presserat befasste sich mit der «BaZ». Wieder einmal.
- [[[--ticker-anchor-1]]] Lieferengpässe beim Impfstoff schlugen bis auf Warte-SMS durch
- [[[--ticker-anchor-0]]] Und plötzlich kommen sie, die Warte-SMS.
- Zudem sei hier auf diese Geschichte hingewiesen: Das Bajour-Immobilien-Tool «Wem gehört Basel» hat drei weitere Massenkündigungen aufgespürt.
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17:40 Uhr Basel-Stadt begrüsst das Covid-19-Gesetz schon alleine wegen des Gesundheitspersonals |
«Das Covid-19-Gesetz bildet die Grundlage, damit die Reisefreiheit der Grenzgängerinnen und Grenzgänger sowie der Einwohnerinnen und Einwohner, die eine besondere Bindung zum Grenzgebiet haben, bestmöglich gewährleistet wird», das schreibt die Basler Regierung in einer Stellungnahme zum entsprechenden Bundesgesetz, über das die Schweizer Stimmbevölkerung am 13. Juni abstimmt. Das Gesetz stellt praktisch sämtliche bisher vom Bundesrat erlassenen Massnahmen im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Corona-Pandemie auf ein solides rechtliches Fundament. Entsprechend sind auch alle Parteien dafür. Mit Ausnahme der SVP. Und der «Freunden der Verfassung», die das Referendum ergriffen hatten. Aus ihrer Sicht erhält die Exekutive zu viel Macht. Doch zurück zur Basler Regierung. Diese hat vor allem das Gesundheitswesen im Auge, das ohne Grenzgänger*innen gröbere Probleme bekommen würde: «Besonders betroffen ist der Kanton Basel-Stadt auch in Bezug auf die Reisefreiheit der Grenzgängerinnen und Grenzgänger.» Im Gesundheits- und Sozialwesen des Kantons Basel-Stadt betrage der Anteil der Grenzgängerinnen und Grenzgänger 15 Prozent. Dieser hohe Anteil werde nur vom Kanton Tessin (17 Prozent) übertroffen. Zudem ist Basel-Stadt, wie die anderen Kantone auch, darauf angewiesen, dass die «gesetzliche Grundlage für die Auszahlung der Finanzhilfen (u.a. Ausweitung der Kurzarbeitsentschädigung, Entschädigung bei Erwerbsausfall, Härtefallhilfen für Restaurants, Hotels etc.) bestehen bleibt». Die Formulierung neuer Programme und Gesetze würde viel Zeit in Anspruch nehmen und Auszahlungen verzögern, denn die kantonale Vollzugsgesetzgebung etwa bei den Härtefallmassnahmen basiere heute auf dem Covid-19-Gesetz. Ein Nein an der Urne hätte negative Auswirkungen auf die betroffenen Unternehmen und die Arbeitnehmer*innen, warnt die Regierung. Derzeit stehen die Zeichen auf Annahme des Gesetzes, wie eine Umfrage von Tamedia zeigt. |
17:30 Uhr Aus dem 4. Stock auf einen Balkon gefallen |
Heute Nachmittag um circa 13.30 Uhr wurde in einer Liegenschaft an der Steinenvorstadt eine schwer verletzte Frau aufgefunden. Die bisherigen Ermittlungen der Kriminalpolizei ergaben, dass sich die Frau auf einem Balkon der Liegenschaft aufgehalten hatte, welcher sich auf der Seite Steinenbachgässlein befindet. In der Folge überstieg sie das Geländer des Balkons im 4. Stock und stürzte dabei auf einen darunter liegenden Balkon. Dabei wurde sie schwer verletzt, wie die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt mitteilte. Durch Dritte wurde die Polizei alarmiert. Kurze Zeit später war die Berufsfeuerwehr der Rettung Basel-Stadt vor Ort und konnte die Frau bergen. Sie wurde durch den Notarzt und die Sanität der Rettung Basel-Stadt in die Notfallstation eingewiesen. Die jüngere Frau konnte bis anhin nicht abschliessend identifiziert werden. Offensichtlich war sie dort nicht wohnhaft. Weshalb sie das Geländer des Balkons überstiegen hatte, ist noch nicht geklärt und Gegenstand der Ermittlungen der Kriminalpolizei. Personen, die sachdienliche Hinweise geben können, werden gebeten, sich mit der Kriminalpolizei der Staatsanwaltschaft, Tel. 061 267 71 11, oder mit der nächsten Polizeiwache in Verbindung zu setzen. |
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16:40 Uhr 9 Millionen für ein neues Forschungszentrum |
In unmittelbarer Nachbarschaft zu den beiden Universitätsspitälern UKBB und USB sowie dem Life-Sciences-Campus Schällemätteli erstellt der Kanton einen Neubau zugunsten der Forschung im Bereich Kindermedizin. Einziehen wird das Botnar Research Centre for Child Health (BRCCH), welches sich zurzeit im Aufbau befindet. 9 Millionen Franken lässt sich Basel-Stadt den Bau kosten, der ein reiner Bürobau für rund hundert Forscher*innen sein wird. Er wird an «die Nutzerin und ihre Trägerhochschulen» vermietet, dort ein Forschungszentrum für Kinder- und Jugendgesundheit betreiben werden. Weichen muss das derzeit zwischengenutzte Gebäude an der Spitalstrasse 23. Die Baulinie wird etwas anders verlaufen, weil Platz für eine allfällige künftige Tramlinie Platz gelassen werden muss, wie Barbara Neidhart, Sprecherin von Immobilien Basel-Stadt, auf Anfrage erklärt. Nun aber findet erst einmal anonymen Projektwettbewerb für ein Generalplanerteam statt. Das Verfahren ist offen, seine Schwerpunkte liegen gemäss Medienmitteilung auf dem Aufzeigen von Lösungen für die städtebaulich anspruchsvolle und sensible Gebäudeecke. Es werden innovative Lösungen für ein CO2-emissionsarmes und nachhaltiges Gebäude mit einer hohen Nutzungsflexibilität gesucht. Das BRCCH, ein im Jahr 2019 gegründetes Forschungszentrum mit Sitz in Basel, will sich in den kommenden Jahren zu einem führenden anwendungsorientierten Forschungsinstitut für Kinder- und Jugendgesundheit entwickeln. Es wird durch Beiträge der in Basel beheimateten philanthropischen Fondation Botnar finanziert und von der Universität Basel sowie der ETH Zürich getragen. |
Das Gebäude (rechte) Ecke Spitalstrasse/Schanzenstrasse – von «The Lab» zwischengenutzt - soll einem Neubau weichen.
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14:50 Uhr 17 Bettler*innen werden weggewiesen |
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52 Bettler*innen wurden in der Nacht auf Dienstag von der Kantonspolizei, dem Migrationsamt und der Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) kontrolliert. in 19 Fällen erliess das Amt «ausländerrechtliche Massnahmen». Konkret wurden:
Bei allen kontrollierten Personen handelt es sich um rumänische Staatsangehörige im Alter von 17 bis 65 Jahren. Der Einsatz dauert rund 5,5 Stunden, wie das Justiz- und Sicherheitsdepartement mitteilte. |
[[[--ticker-author-1]]]) Andrea meint 🤔 Jetzt rächt sich für einige Bettler*innen, was andere erwartet hatten: das Übernachten in der Notschlafstelle. Um während kalten Nächten dort schlafen zu dürfen, mussten die Rumän*innen ihre Personalien angeben. Diese nutzen nun die Behörden, um die Bettler*innen wegzuweisen. Kein Wunder, dass viele Bettler*innen es von Anfang vorzogen, draussen in der Kälte zu bleiben. Denn die warme Stube war nur auf Zeit: Daheim in Rumänien wartet einmal mehr, die Kälte. Klar, so ist das Gesetz. Und auch klar: Viele Basler*innen nerven sich über aufdringliche Bettler*innen. Die Stimmung ist aufgeheizt. Aber Repression alleine ist der falsche Weg: Was es jetzt endlich braucht, ist ein richtiger Dialog mit den Bettler*innen. Aufdringlich betteln geht nicht, Kinder auf die Strasse, geht ebenfalls nicht. Und die Basler Bevölkerung muss sich damit abfinden: Armut ist Realität. Wir werden in den nächsten Jahren immer wieder damit konfrontiert werden. Und wer jetzt sagt: Papperlapapp Dialog, alles naives Gschpürschmifühlschmi! Stimmt nicht. In Graz klappt das gut. |
Mehr zum Thema: Hier findest Du alles, was Bajour über die Basler Betteltragödie geschrieben hat |
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12.45 Uhr «BaZ» knapp nicht gerügt - ausnahmsweise |
Die «Basler Zeitung» ist praktisch Dauerkundin beim Schweizer Presserat. Mit keinem anderen Medium müssen sich die Hüter*innen der Erklärung der Rechte und Pflichten der Journalist*innen häufiger befassen. Oft setzt es eine Rüge, manchmal kommt das Blatt auch davon. So wie im Fall Heidi Mück. Deren Beschwerde wurde «knapp abgewiesen». Mück, damals im Wahlkampf um einen Regierungsratssitz, hatte die Verletzung der Wahrheitspflicht des Journalistenkodex moniert. Die Beschwerdeführerin warf der «BaZ» vor, sie habe ihr in einem Bericht vom Oktober 2020 zu Unrecht eine nähere Affiliation zur BDS (Boykott, Desinvestition und Sanktionen gegen Israel) unterstellt. Die Zeitung bestritt das und wies darauf hin, sie habe im Onlineartikel verschiedene Belege eingearbeitet, welche ihre Darstellungen belegen würden. Zudem habe sie sämtliche Argumente Mücks berücksichtigt. Der Presserat vertritt die Auffassung, dass die Beschwerdeführerin zwar als Person der Öffentlichkeit und als Politikerin damit rechnen muss, dass in der Vergangenheit Liegendes erneut aufgegriffen wird. Dennoch messe der Artikel der «Basler Zeitung» Vergangenem sehr grosse Relevanz zu und gehe mit der Zuschreibung einer «tieferen Affiliation» Mücks zur BDS an die Grenze des Zulässigen. Deshalb erachtet der Presserat das Wahrheitsgebot als nur knapp nicht verletzt. Die BDS kritisiert die israelische Palästina-Politik und steht selbst immer wieder wegen antisemitischer Positionen in der Kritik. Wer es genau wissen will: Hier der Wikipedia-Eintrag. Die ganze Stellungnahme des Presserates gibt es hier. |
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11:50 Uhr Warte-SMS hätten später versandt werden sollen |
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Alle 21 Tage sollte alle registrierten, auf einen Termin wartenden Impfwilligen per SMS versichert werden, dass sie auf der Warteliste stünden (siehe Meldung unten). Nachdem dies der Kanton auf Twitter bestätigt hatte, meldeten sich sehr viele Twitter*innen, die kein solches SMS erhalten hatten. Nun stellt sich heraus: So hätte es allen gehen sollen. Anne Tschudin, Sprecherin des Gesundheitsdepartementes, nimmt per Mail wie folgt Stellung: «Unsere zwischenzeitlichen Abklärungen haben folgendes ergeben: Es war geplant, dass ein Warte-SMS alle 21 Tage verschickt wird. Da gleichzeitig die Lieferengpässe eintraten und eine Prognose zum Erteilen neuer Impftermine lange schwierig war, sollte dieser Rhythmus verlängert werden. Das hat nicht geklappt und es hat offenbar eine Minderheit ein Warte-SMS erhalten.» Man benützte die gleiche Software-Lösung wie Baselland und einige weitere Kantone. Schwierigkeiten seien auch in anderen Kantonen aufgetreten. «Die Funktion des SMS-Versandes ist ein Diskussionsthema. In Form von Warte-SMS funktioniert er nicht reibungslos.» Man sei nun in engem Kontakt mit dem Software-Hersteller, um dies für Basel-Stadt zu verbessern. In Basel-Stadt liegt die No-Show-Quote, also der Anteil jener, die einen Termin erhalten haben, aber nicht erscheinen, bei hohen 10 Prozent. Gibt es da einen Zusammenhang mit der verwendeten Software? Tschudin antwortet kurz und knapp: «Einen Zusammenhang mit den No-Shows ist nicht ersichtlich. Diese Personen haben ja ein SMS mit einem Termin erhalten.» |
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10:00 Uhr Erst hagelt es Kritik, jetzt SMS |
Gestern Abend brandete auf Twitter ein regelrechter Shitstorm auf, nachdem der Kanton Basel-Stadt darauf hingewiesen hatte, dass alle registrierten Impfwilligen bis zum Erhalt der Termine alle 21 Tage ein Warte-SMS erhalten. Damit die Menschen Gewähr haben, nicht vergessen gegangen zu sein (und nicht alle zwei Tage nachfragen). Praktisch im Minutentakt meldeten sich in der Folge Twitter*innen, welche noch nie ein solches SMS erhalten haben, beziehungsweise vielleicht einmal, dann aber nie mehr. Kurz vor 22 Uhr reagierte der Kanton und versprach, der Sache auf den Grund zu gehen. |
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Heute morgen geschahen zwei Dinge:
Und so wurde aus dem Shitstorm in minutenschnelle eine Loblawine. Aber es gibt noch offene Fragen, deren Beantwortung an dieser Stelle erfolgen schnellstmöglich erfolgen wird. |