Gerichtsverhandlungen sind wieder öffentlich
Die Rückkehr zur normalen Lage per 1. April hat Auswirkungen für die Basler Gerichte: Gerichtsverhandlungen sind ab heute wieder offen für Besucher*innen.
Die Öffentlichkeit war durch die Corona-Massnahmen des Bundesrats seit dem 16. März 2020 aus den Basler Gerichtssälen ausgeschlossen – nur akkreditierte Journalist*innen durften weiterhin den Prozessen beiwohnen. Die Rückkehr zur Normalität kam in Raten: Per 1. Januar 2022 durfte die Öffentlichkeit wieder in beschränktem Umfang Gerichtsverhandlungen besuchen. Ab dem 1. April fällt auch diese Einschränkung weg. In anderen Kantonen war der Zutritt zu den Gerichten auch während der Pandemie möglich, wie die bz berichtete, es herrschte Zertifikatspflicht. Dass Basel dies anders handhabte, sorgte zwischenzeitlich für Kritik: So sagte der Anwalt und SP-Grossrat Christian von Wartburg zur bz: «Die nicht am Verfahren beteiligte Öffentlichkeit soll eine Kontrolle der Justiz ermöglichen». Er halte die länger andauernde Einschränkung für Besucher*innen für «problematisch».
Der Ausschluss der Öffentlichkeit war ein Novum an Basler Gerichten: Es sei zuvor noch nie vorgekommen, dass die Öffentlichkeit für eine längere Periode von Gerichtsverhandlungen ausgeschlossen war und nur Medienschaffende, sowie Vertrauenspersonen der Angeklagten den Prozessen beiwohnen konnten, sagt Patrick Suter, Sprecher des Strafgerichts Basel-Stadt, auf Anfrage.
«Die Öffentlichkeit von Gerichtsverhandlungen ist wichtig, zumal so die Transparenz der Justiz sichergestellt wird»Patrick Suter, Sprecher des Basler Strafgerichts
Der Sonderweg der Basler Gerichte hat nun ein Ende. Patrick Suter, Strafgerichts-Sprecher sagt: «Die Öffentlichkeit von Gerichtsverhandlungen ist wichtig, zumal so die Transparenz der Justiz sichergestellt wird.»
Der Grundsatz der Öffentlichkeit sei überdies in verschiedenen Gesetzesordnungen, wie zum Beispiel Artikel 69 der Strafprozessordnung oder Artikel 54 der Zivilprozessordnung festgeschrieben, ergänzt Barbara Noser, Sprecherin des Appellationsgerichts.
Auch am Appellationsgericht gelte wieder die normale Lage, sagt Noser, allerdings sei dort die Besucher*innenzahl aufgrund der kleinen Säle grundsätzlich eingeschränkt. «Eine Voranmeldung für Besuche an Verhandlungen am Appellationsgericht ist darum erforderlich, unabhängig von der Pandemie.»
Die Verhandlungstermine am Strafgericht und am Appellationsgerichts sind auf der jeweiligen Homepage einsehbar.