Kinderhüte organisieren? Ja, aber…
Schulen und Kinderkrippen wurden geschlossen, damit die Übertragungskette unterbrochen wird. Deshalb sollen soziale Kontakte möglichst reduziert werden. Irgendwie muss man die Kinderbetreuung aber organisieren, Eltern helfen dabei Eltern. Wie macht man das am sichersten? Die Zürcher Journalistin Seraina Kobler wollte helfen und hat spontan die wichtigsten Regeln recherchiert. Wir von Bajour dürfen die Tipps auch teilen, sie werden laufend aktualisiert.
Wichtig ist, dass die Kinder auch zuhause alle empfohlenen Hygienemassnahmen weiterhin gut beachten. Sie sollten derzeit keinen Kontakt zu älteren Menschen und solchen mit Vorerkrankungen pflegen.
Die Notfallbetreuung in den Schulen ist für Menschen mit «systemkritischen» Berufen wie dem Gesundheitspersonal eingerichtet worden.
Für Kinder bedeuten neue Bezugspersonen und Gruppen meist Stress. Daher sollen kleine und langfristige Kontaktketten mit vertrauten Personen gebildet werden.
Ihr Kind bleibt zuhause? Dann ist es wichtig, dass es die Zeit möglichst nicht in einer Gruppe mit anderen Kindern verbringt.
Am besten im eigenen Haus oder in der Siedlung einander aushelfen. Gruppen ausdünnen. Sich vorher absprechen und dann die gleichen Kontakte pflegen. Konstellationen konstant halten.
Die Anzahl Kinder pro Raum sollte möglichst klein sein. Gut lüften. So viel Zeit wie möglich im Freien wird empfohlen.
Kinder mit Fieber und Husten bleiben zu Hause. Sie sollten nicht von einer zu grossen Anzahl wechselnder Personen betreut werden.
Wenn du für andere Leute Besorgungen machst, helfen dir diese Vorsichtsmassnahmen weiter, #gärngschee
Weitere Tipps findest du in unserem Q&A zu #gärngschee
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Update:
Braucht man eine Bewilligung, wenn man eine private Kinderbetreuung aufzieht?
Es stimmt, dass man eine Bewilligung braucht, wenn man eine Kita gründen will. Wenn sich aber in der jetzigen Situation Eltern zusammenschliessen und sich zum Beispiel tageweise mit dem Hüten abwechseln, ist das aber kein Problem, sagt das Basler Erziehungsdepartement. Es zählen auch hier die Richtlinien des Bundes: Versammlung bis maximal 5 Personen.