Frühlingsferien in Basel: Was gilt?

Anders als in anderen Jahren fällt Ostern zwar nicht ins Wasser, dennoch ist alles etwas anders. Der Wetterbericht zeigt Sonne, so weit das Auge reicht. Doch dürfen wir diese jetzt überhaupt geniessen? Bajour hat beim Basler Kantonsarzt nachgefragt.

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Auch wenn es umständlicher ist, an Setzlinge zu kommen: Gartenarbeit im Schrebergarten bleibt erlaubt. (Foto: Bilddatenbank BS)

War es vor einigen Tagen noch gespenstisch still draussen, breitet sich mit den beginnenden Ferien langsam aber sich der Frühling draussen aus. Die abflachende Corona-Kurve verbreitet Hoffnung, der Bundesrat hat eine Lockerung der Massnahmen zum Ende des Monats hin in Aussicht gestellt. Wenn diese bis dahin sorgfältig befolgt werden. Die Versuchung ist gross, sich der heiteren Stimmung hinzugeben.

Dennoch ist es entscheidend für den weiteren Pandemie-Verlauf, wie wir uns in den kommenden Tagen verhalten. Wie kann man die Sicherheitsmassnahmen umsetzen – und trotzdem zu etwas Erholung kommen? Wir haben dem Basler Kantonsarzt Thomas Steffen Fragen aus unserer Community gestellt.

Ich habe einen Schrebergarten, darf ich mich dort aufhalten?

Wenn die Gruppe nicht grösser als fünf Personen ist: Ja.

Draussen scheint die Sonne, darf ich meinen Kindern raus?

Sie dürfen mit den Kindern raus. Frische Luft tut gut und ist wichtig. Bewegung tut gut und ist wichtig. Beim Aufenthalt oder dem Spaziergang im öffentlichen Raum gelten einfach weiterhin die Verhaltens- und Hygieneregeln: Abstand bewahren, nach dem nach Hause kommen sofort die Hände gründlich waschen. Mindestens 30 Sekunden, das ist etwa so lange wie zweimal «Happy Birthday» singen.

«Bewegung tut gut und ist wichtig.»

von Thomas Steffen, Kantonsarzt Basel-Stadt
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Auch wenn die sommerlichen Temperaturen nach draussen locken: Abstand halten ist noch immer das Gebot der Stunde.
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Was müssen wir beachten, wenn Kinder gemeinsam spielen?  

Am besten sind es Kinder, die sich kennen und in den letzten Tagen schon Kontakt hatten. Und sie müssen gesund sein und keine Krankheitssymptome aufweisen. Besondere Regeln gelten für Kinder mit allfälligen chronischen oder schweren Erkrankungen.

Wie ist die Situation etwa bei Patchworkfamilien? Ist es sinnvoll, wenn die Kinder im Moment hin- und hergehen und so die Kontakte verdoppeln?

Wenn die Kinder und die Elternteile respektive die anderen Bewohner*innen der Patchworksituation gesund sind, sehen wir keinen Grund, über die Ostertage das Besuchsrecht zu unterbinden. Bei Aufenthalten im öffentlichen Raum weisen wir wiederum auf die Verhaltensregeln hin. (Sie wissen, was nun kommt: nicht mehr als fünf Personen in einer Gruppe, ansonsten Gruppe aufteilen, Hygieneregeln beachten).

Wir haben Zugang zu einem abgelegenen Ferienhaus auf dem Land. Dürfen wir dort ein paar Tage verbringen?  

Nein, wir empfehlen dies ausdrücklich nicht. Die Verhaltensregel lautet, über die Ostertage zuhause zu bleiben und nicht in andere Regionen der Schweiz zu fahren, so schwer uns dies fallen mag.

Wie komme ich zu genügend Bewegung? 

Wir haben zu dem Thema eine eigene Website ins Leben gerufen. Dort gibt es verschiedenste Angebote wie Bollywood Fitness, Tai Chi oder Ostersport-Bingo. 



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