2025-04-02 Frage des Tages Bewilligungspflicht-1

Bewilligungspflicht für Demos abschaffen?

Im vergangenen Jahr gab es 326 Demonstrationen, Standkundgebungen und Mahnwachen in Basel – so viele wie noch nie. Die meisten waren bewilligt: Grundsätzlich muss man eine Demonstration im Vorfeld bei der Kantonspolizei anmelden und diese muss sie genehmigen. Die meisten Gesuche werden bewilligt, doch die Polizei kann über die Demoroute und den genauen Zeitpunkt entscheiden. Diese Bewilligungspflicht sorgt immer wieder für Kritik. Die bz berichtet über eine neue Gruppierung namens «Recht auf Protest», die nun unter anderem die Abschaffung der Bewilligungspflicht fordert. Die Gruppe bezeichnet diese als «völkerrechts- und verfassungswidrig», da damit das Recht auf freie Meinungsäusserung eingeschränkt werde. Der Regierungsrat hat die Frist zum Einreichen des Bewilligungsgesuchs auf eine Forderung der Basta-Grossrätin Heidi Mück hin gerade erst  auf zwei statt drei Wochen vor der Demonstration heruntergesetzt. In der BaZ wird in einem Pro- und Contra über die Forderung der Abschaffung diskutiert.

1163 Stimmen
Michelle Isler
Michelle Isler
Moderation
Top antworten
Marcus Denoth
02. April 2025 um 11:17

Was das in der Konsequenz heisst

Man stelle sich vor: Keine Bewilligungen mehr nötig. Erster Mai. Der Feiertag der Linken. Und die SVP ruft zu einer patriotischen Kundgebung am Ersten Mai für mehr Aufrüstung auf dem Marktplatz auf. Man muss sie gewähren lassen, da keine Bewilligung nötig ist. Oder Frauentag / Frauenstreik...Evangelikale rufen auf zu einem "Marsch fürs Läbe" mit Kundgebung auf dem Kasernenareal oder Barfüsserplatz auf. Alles möglich, da keine Bewilligung mehr erforderlich. Wollen das die (linken) Befürworterinnen einer Abschaffung der Bewilligungspflicht wirklich riskieren? Ich denke kaum.

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Sacha Lüthi
LDP (1. Nachrückender KB), Polizist

Konstruktive Vorgespräche machen Sinn

Die "Bewilligungspflicht" hat nicht zum Sinn allfällige Grundrechte der KundgebungsteilnehmerInnen zu beschneiden. Es dient jedoch dem Stadt- und Ressourcenmanagement, welches nun mal in einer Stadt aus verschiedenen Interessengruppen (z.B. Gewerbe) besteht. Welche ebenfalls Grundrechte haben. Man trifft sich also im Vorfeld und bespricht in Einbezug der Gegebenheiten eine Route und die Rahmenbedingungen. Welche von beiden Seiten Kompromisse erfordert. Leider habe ich bei vielen Demos das Gefühl, dass es mehr darum geht, für die Interessengruppe einen "Event" zu bieten, welche man dann auf der Homepage, Clubzeitung usw. als Leistungsausweis präsentiert, als das es wirklich um die Sache geht. Wäre es nicht sinnvoller, auf kreative Art (auch laut) mit einer Standkundgebung und z.B. Infoständen auf das Problem aufmerksam zu machen, als ständig den ÖV lahmzulegen ? Es würden sich wohl mehr Sympathien gewinnen lassen. Aber ein Bitzeli "rebellisch" zu sein ist halt scho no cool.

Daniel
02. April 2025 um 08:42

Bewilligung bei Benutzung der Allmend sebstverständlich

Bei nahezu allen Arten der Benutzung der Allmend ist eine Bewilligung erforderlich. Wieso sollte das bei Demonstrationen anders sein? Es muss einen Interessenausgleich geben, zwischen denen, die demonstrieren wollen und denen, welche die den öffentlichen Raum für andere Zwecke brauchen oder nutzen wollen. Ohne Bewilligung würde es keine Möglichkeit geben, diese Balance zu halten. Es kann darum nicht nur die Interessen von Demonstrierenden geachtet werden, weil alle gleiches Anrecht auf die Stadt haben sollten.

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Christoph Hochuli
Grossrat EVP

Bewilligung für Organisation der Polizei notwendig

Die Grundrechte der Meinungs- und der Versammlungsfreiheit gewährleisten die Durchführung von Kundgebungen und Demonstrationen. Dieser Anspruch auf die Allmend gilt allerdings nur bedingt, weil es vielfältige andere Interessen an der Benützung der Allmend gibt und die öffentliche Sicherheit und Ordnung geschützt werden müssen. Die Polizei nimmt bei jedem Gesuch eine umfassende Abwägung aller involvierter Interessen vor und schätzt das Risiko ein, dass Gewalt oder Sachbeschädigungen vorkommen könnten. Aufgrund dieser Güterabwägung bewilligt sie den Anlass, macht allenfalls gewisse Auflagen oder bewilligt den Anlass nicht. Die allermeisten Gesuche werden in Basel-Stadt bewilligt. Demos, die zu einem aktuellen Ereignis Stellung nehmen, sind auch bei einer Unterschreitung der Eingabefrist möglich. In diesem Fall ist die Veranstaltung dennoch der Polizei zu melden. Diese organisiert dann ggf. kurzfristig ein Ordnungsdienst-Aufgebot und bietet die Mitarbeitenden für den Einsatz auf.

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Martin Friedlin
02. April 2025 um 08:08

Es ist eigentlich ganz einfach.

Die Stadt ist für alle da, es macht deshalb Sinn, wenn man die verschiedenen Anliegen und Interessen koordiniert und abwägt. Mir persönlich gehen die unzähligen Demos an den Wochenenden gehörig auf die Nerven, trotzdem bin ich dafür, dass jede/r für seine Anliegen einstehen soll. Jemand muss aber dafür sorgen, dass wir alle aneinander vorbeikommen. Ich sehe das Problem hier ehrlich gesagt überhaupt nicht.

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Andrea Strahm
Grossrätin Die Mitte, Fraktionspräsidentin

Bewilligung nur Ordnungscharakter

Das Demonstrationsrecht geniesst eh Vorrang, die Bewilligungspflicht ist nur nötig, damit die notwendigen organisatorischen Massnahmen ergriffen werden können. Etwa wenn sich Demos in die Quere kommen könnten etc. Das macht auch Sinn. Deshalb: Demos sollen bewilligunspflichtig bleiben.

Norbert
02. April 2025 um 04:25

Bewilligen?

Bewilligung ist wenig demokratisch. Wie kann ein Grundrecht zusätzlich noch bewilligt werden müssen? Anmelden macht Sinn, damit sich Involvierte entsprechend einrichten können.

Denis Sorie
Denis Sorie
01. April 2025 um 22:20

Versammlungsfreiheit statt Bewilligungspflicht

Die Behörden des Kantons Basel-Stadt greifen mit ihrer Bewilligungspraxis in die Meinungs- und Versammlungsfreiheit ein: Die Einschränkungen reichen dabei von der grundsätzlichen Festlegung von Ort und Zeitpunkt des Protests durch die Kantonspolizei über eine Bewilligungspraxis, die Massenkundgebungen an Wochenende und durch die Innenstadt schwer zulässt, bis hin zu pauschalen Kundgebungsverboten. Daher: Die aktuelle Bewilligungspraxis garantiert keine verhältnismässige Inanspruchnahme der Grundrechte der Meinungs- und Versammlungsfreiheit. Dass öffentliche Versammlungen zur Meinungsäusserung einer Bewilligung durch eine Staatsgewalt bedingen, widerspricht zudem dem Grundgedanken des Rechts auf Protest und bedarf eines institutionellen Umdenkens. Daher sollte m. E. die Pflicht, eine Bewilligung für die Inanspruchnahme des Rechts auf Protest einzuholen, aufgehoben werden.

Ueli Keller
02. April 2025 um 05:01

Neben der ordnungspolitischen, interessiert mich die sachpolitische Frage, warum es so viel Protest gibt und so viele Demos braucht, damit die Bevölkerung ihre Bedürfnisse zum Ausdruck bringen kann? Ob es wohl zutreffen mag, dass die normale Politik in einer Demokratiefalle steckt, wo sie vielen Bedürfnissen kaum oder nicht mehr entsprechen kann?

Hanspi2
02. April 2025 um 06:48

Demokratische Grundrechte müssen verteidigt werden

Es ist schlicht nicht wahr, was da zur Problemlosigkeit bei Bewilligung von Kundgebungen erzählt wird. Niemand kann übersehen, dass demokratische Rechte, weltweit aber auch in der Schweiz, unter massivem politischem Druck stehen. Man denke an Student:innen die gemassregelt werden, weil sie von der Meinungsäusserungsfreiheit Gebrauch machen oder an Journalisten, die von der Polizei verhaftet werden. Die Anmeldung einer Kundgebung kann der Koordination mit objektiven behördlichen Anliegen dienen, eine Bewilligung muss erbettelt werden und kann abgelehnt oder mit unerfüllbaren Bedingungen negiert werden. Da liegt der Unterschied. Bei Demonstrationen gegen den Völkermord in Gaza und die Komplizenschaft von Parlamenten und Regierungen (UNRWA, militärische Kooperation etc.) sind die polizeilichen Auflagen besonders restriktiv. Deshalb finden diese mittlerweile ohne Bewilligung und unangemeldet statt.

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