Blume2000

Blumen vor dem Laden – Bewilligung fehlt noch

Seit letzter Woche ist der deutsche Blumendiscounter Blume2000 am Marktplatz vertreten und präsentiert sein Angebot auch vor dem Geschäft. Eine Bewilligung für die Allmendnutzung steht allerdings noch aus.

Blume2000
Die Blumen vor dem neuen Geschäft werden bisher von den Behörden nur geduldet. (Bild: Valerie Wendenburg)

Wer über den Marktplatz läuft oder mit der Tram dort vorbeifährt, der sieht das grosse und bunte Angebot an Blumen vor dem neuen Geschäft Blume2000. Der deutsche Discounter hat seine erste internationale Filiale am 8. Januar in Basel an der Ecke Hutgasse eröffnet und zieht vor allem Kund*innen an, die Blumen vergleichsweise günstig erwerben möchten. 

Andere, nahegelegene Blumengeschäfte in der Innenstadt beobachten die Entwicklung teilweise mit Sorge. Serge van Egmond, Florist und Inhaber von Blumen Dufour, sagte zu Bajour, ihm sei vor allem wichtig, dass die Spielregeln eingehalten würden, auch im Hinblick auf die Allmendnutzung. 

Geoportal
Im Geoportal ist ersichtlich, dass bisher keine Bewilligung vorliegt. (Bild: Geoportal Basel-Stadt)

Wie Recherchen von Bajour ergeben haben, hat Blume2000 bislang noch keine Bewilligung für die Allmendnutzung erhalten. Daniel Hofer, Co-Leiter Kommunikation vom Bau- und Verkehrsdepartement, kann aus Datenschutzgründen keine Auskunft zu Kontrollen einzelner Betriebe machen. Er verweist auf die allgemeingültige Praxis: «Wenn wir unbewilligte Verkaufsflächen auf Allmend feststellen, fordern wir die Verantwortlichen dazu auf, ein entsprechendes Gesuch für die kommerzielle Nutzung des öffentlichen Raums zeitnah nachzureichen.» 

Direkte Konsequenzen gibt es nicht, denn in der Regel werde bis dahin die Nutzung weiterhin geduldet. Ernst wird es offenbar erst, wenn Nutzungen nicht bewilligungsfähig sind. Dann müssten sie geräumt werden, wie Hofer sagt.

Ob Blume2000 bereits von den kantonalen Behörden kontrolliert worden ist, ist unklar. Jedoch muss der deutsche Discounter jetzt aktiv werden und eine entsprechende Bewilligung beantragen, wenn er seine Ware weiterhin vor dem Geschäft präsentieren will. 

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