Unflexible Regeln

Leerstand statt Pop-up

Ein Kulturbistro wollte während der Winterpause die Räumlichkeiten der Gelateria di Berna im Matthäusquartier bespielen. Doch weil dort bereits einmal ein Pop-up mit Nutzungsänderung drin war, ist der Betrieb eines weiteren Pop-ups am selben Ort gesetzlich verboten.

Gelateria di Berna Kulturbistro
Die vier Freundinnen hatten schon alles geplant – dann machte ihnen eine Regelung des Bau- und Gastgewerbeinspektorats einen Strich durch die Rechnung. (Bild: Annalou Baumann)

Auf den Punkt: 

  • Vier Freundinnen wollten in der Winterpause die Räumlichkeiten der Gelateria di Berna im Matthäus mit einem Kulturbistro bespielen.

  • Die Gastgewerbebehörde verweigerte die Bewilligung, weil in den gleichen Räumen bereits schon einmal ein Pop-up errichtet wurde. 

  • In Basel sind Provisorien für bis zu sechs Monate nur einmal pro Parzelle erlaubt – ansonsten braucht es ein ordentliches Baugesuch.

Glace im Winter spaltet die Gemüter. Fakt ist: Die wenigsten haben bei Temperaturen rund um den Nullpunkt Lust, an etwas Gefrorenem zu schlecken. Entsprechend lohnt sich für Gelaterias der Betrieb in den Wintermonaten nicht sonderlich. Das führt dazu, dass die Räumlichkeiten über einen längeren Zeitraum leer stehen – ein Anblick, der in der Tristesse der Wintermonate nicht gerade erbaulich ist. 

Die Gelateria di Berna, die in Basel im Matthäus und im Gundeli Glace verkauft, wollte die Winterpause nicht ungenutzt lassen. An der Offenburgerstrasse im Kleinbasel ist im Winter 2024/25 erstmals für drei Monate ein Pop-up eingezogen: das Gewürzgurken-Lokal «Pickles». 

Eigentlich sollte auch in diesem Winter wieder ein Pop-up in die Gelateria einziehen. Vier Freundinnen hatten das «Kulturbistro» geplant. Mit dem Konzept sollte eine Lücke für junge Menschen in WGs ohne Wohnzimmer geschlossen werden: Im Sommer kann man sich draussen treffen, doch im Winter wird der Platz zuhause schnell eng. Das «Kulturbistro» sollte ein «erweitertes Wohnzimmer» sein – mit Brunch, Yoga, Strick-Partys und Panini-Plausch. 

«Wir hatten schon alles geplant», erzählt Lucia Pra Levis, eine der vier Beteiligten. «Die Möbel waren gekauft, sogar schon die Getränke für die Eröffnungsparty.» Auch mit den Behörden vom Bau- und Gastgewerbeinspektorat (BGI) hatten sie intensiven Kontakt – zunächst sah alles gut aus. Doch erst eine Woche vor der geplanten Eröffnung kam die Mitteilung, dass das Gesuch für das «Kulturbistro» so nicht erteilt werden könnte.

«Pickles» waren noch erlaubt

Das Problem: Die Gelateria di Berna ist eigentlich ein Take-away-Betrieb und hat nur eine Bewilligung für «Wirten im Bagatellbereich» für maximal zehn Plätze im Aussenbereich – aber nicht für innen. Wie auch schon «Pickles» im Vorjahr wollte aber auch das «Kulturbistro» Essensangebote im Innenraum anbieten. 

Der Verkauf von Pickles in den Innenräumen der Gelateria war damals erlaubt, obwohl die Örtlichkeiten eigentlich keine Bewilligung gab. Das liegt daran, dass «Pickles» sich für drei Monate als Provisorium beim BGI angemeldet hatte. Provisorien geniessen eine gewisse Flexibilität, was die Nutzung der Räumlichkeiten anbelangt – und können ohne grosse Bewilligungsverfahren niederschwellig und schnell errichtet werden. Man muss es einfach  beim BGI melden.

Doch genau das hatte das «Kulturbistro» auch gemacht. Die Krux ist ein simples Wörtchen in den «Ausführungsbestimmungen zur Bau- und Planungsverordnung»: Dort heisst es auch explizit, dass nur die einmalige Errichtung von Provisorien erlaubt ist – sie dürfen nicht kürzer als zwei Wochen und nicht länger als sechs Monate betrieben werden. Das bedeutet: Wenn an einem Ort einmal ein Pop-up aufgemacht hat, ist diese Parzelle für weitere Pop-ups gesperrt.

«Es liegt in der Natur von Provisorien, dass sie vorübergehend sind.»
Nicole Ryf, Mediensprecherin Bau- und Verkehrsdepartement

Warum gibt es diese Präzisierung, dass es nur einmal ein Pop-up geben darf?

«Es liegt in der Natur von Provisorien, dass sie vorübergehend sind», erklärt Nicole Ryf, Mediensprecherin des Bau- und Verkehrsdepartements (BVD). «Gäbe es an einem Ort über eine längere Zeit wechselnde Angebote, wäre es kein Provisorium mehr, sondern eine dauerhafte Einrichtung mit wechselndem Angebot.» Und dafür brauche es eben eine ordentliche Bewilligung mit allem Drum und Dran – also Publikation des Vorhabens und der Möglichkeit von Anwohner*innen, Einsprachen einzureichen.

Doch es gibt ja durchaus Örtlichkeiten in Basel, die ein wechselndes Pop-up-Angebot haben: In der SBB-Passerelle beispielsweise oder in der Markthalle. Der Unterschied dort ist laut BVD-Medienstelle, dass der Verwendungszweck in der Lokalität schon vorher der gleiche war – wenn ein Mode-Pop-up auf ein anderes folgt oder statt Falafel Bowls verkauft werden. Dann ist es auch möglich, dass das Angebot und die Betreiber*innen wechseln. Diese brauchen dann trotzdem noch eine Betriebsbewilligung. Wenn der Zweck der gleiche bleibt, gibt es also kein Problem.

So flexibel, wie die Gelateria ihre Räumlichkeiten in Basel für wechselnde Untermieter*innen mit wechselnden Konzepten zur Verfügung stellen wollte, lässt es das Basler Gesetz allerdings nicht zu – weil es dafür die Zweckänderung als Restaurationsbetrieb bräuchte.

Luisa Pra Levis
«Ich verstehe nicht, dass man uns nicht schon früher gesagt hat, dass wir nichts machen dürfen.»
Luisa Pra Levis

Im Schreiben, das die vier Freundinnen erhielten, wurde ihnen die Möglichkeit gegeben, das Gesuch selbst zurückzuziehen – andernfalls hätte das BGI dieses kostenpflichtig abweisen müssen. Also zogen sie das Gesuch eben wieder zurück.

Luisa Pra Levis findet das sehr schade. «Wir hatten ja schon länger Kontakt mit den Behörden und die Situation genau dargelegt. Ich verstehe nicht, dass man uns nicht schon früher gesagt hat, dass wir nichts machen dürfen, wenn es vorher bereits schon mal ein Pop-up am gleichen Ort gab.»

So unvermittelt, wie die Absage kam, konnten die Freundinnen auch keine neue Location auftreiben – entsprechend mussten sie das Projekt vorerst auf Eis legen. Alle geplanten Workshops und Kurse mussten wieder abgesagt, die Möbel verkauft werden. «Grosse Einbussen haben wir aber nicht. Wir sind alle in anderen Berufen selbstständig und können anderweitig Geld verdienen», erklärt Pra Levis. «Es wäre ein Herzensprojekt gewesen.»

Und auch die Gelateria di Berna traf es unvermittelt – die geplante Untermiete fiel weg. «Sie waren sehr kulant und haben uns ermöglicht, aus dem Untermietvertrag auszusteigen», sagt Pra Levis. Doch die Räume stehen jetzt halt bis März leer. Die Gelateria di Berna will sich auf Anfrage nicht zu der Thematik äussern.

Pra Levis derweil schliesst nicht aus, dass sie ihr Kulturbistro in Zukunft doch noch umsetzen könnten: «Die Kontakte sind jetzt geknüpft, wir könnten das Konzept mit den gleichen Ressourcen copy paste an einem anderen Ort umsetzen.» Nur ein anderes Pop-up darf dann eben nicht bereits an jenem Ort gewesen sein.

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David Rutschmann

Das ist David (er/ihm):

Von Waldshut (Deutschland) den Rhein runter nach Basel treiben lassen. Used to be Journalismus-Student (ZHAW Winterthur) und Dauer-Praktikant (Lokalzeitungen am Hochrhein, taz in Berlin, Wissenschaftsmagazin higgs). Besonderes Augenmerk auf Klimapolitik, Wohnpolitik, Demopolitik und Politikpolitik. Way too many Anglizismen.

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