Corona: Was du jetzt in Basel beachten musst
Neue Massnahmen - so ein Puff? Nicht mit uns. Hier erfährst du, was aktuell in Basel gilt.
😷 Maske
Bisher: Grundsätzlich muss in allen öffentlich zugänglichen Räumen eine Maske getragen werden. Dazu gehören auch Museen, Theater und Kinos, aber auch Gotteshäuser, Sport und Fitnesszentren. Eine vollständige Liste findest du hier.
Neu: Auch in Aussenräumen, in belebten Fussgängerzonen und wo der nötige Abstand nicht eingehalten werden kann. Die Polizei kann gegen Personen, die gegen die Maskenvorschriften verstossen, Anzeige erstatten. Auch Bussen seien möglich.
🍸 Restaurants, Clubs, Bars
Bisher: Für alle Betriebe gilt eine Sperrstunde von 23:00 bis 6:00 morgens. Wenn der Abstand zwischen den einzelnen Gästen nicht eingehalten werden kann, gilt ein Maximum von 100 Personen gleichzeitig. Von allen Gästen müssen ausserdem die Kontaktdaten erfasst und mittels Identitätskarte überprüft werden. Im Eingangsbereich und auf den sanitären Anlagen müssen Masken getragen werden. An deinem Sitzplatz darfst du die Maske ausziehen. Konsumieren kannst du nur sitzend.
Neu: Alle Diskotheken und Tanzlokale werden geschlossen. In Restaurants ist die Personenanzahl pro Tisch auf vier beschränkt.
🎉 Veranstaltungen
Bisher: Grundsätzlich müssen für alle Veranstaltungen Schutzkonzepte erstellt werden. Wenn die Abstandsregeln bei Veranstaltungen über 100 Personen nicht eingehalten werden können, müssen Sektoren à 100 Personen erstellt und sämtliche Kontaktdaten erhoben werden. Auch Grossveranstaltungen mit über 1000 Personen sind damit erlaubt, es gilt hier aber zusätzlich noch eine Sitzplatzpflicht. Demonstrationen sind von den Regeln ausgenommen, es gilt jedoch für alle Beteiligten eine Maskenpflicht. Auch private Feiern werden beschränkt auf 15 Personen. Bei mehr Gästen gilt eine Maskenpflicht, Kontaktdaten müssen erhoben werden und es darf nur sitzend konsumiert werden
Neu: Öffentliche Veranstaltungen werden beschränkt auf 50 Personen (Helfer*innen etc. nicht mitgezählt), einzige Ausnahme sind politische Veranstaltungen mit Schutzkonzepten. Private Veranstaltungen, die nicht in öffentlich zugänglichen Orten (zum Beispiel zuhause) stattfinden, werden auf 10 Personen beschränkt. Spontane Versammlungen in öffentlich zugänglichen Räumen sind auf 15 Personen beschränkt.
👩🏽🏫 Schulen
Bisher: Auf sämtlichen Arealen der obligatorischen Schule muss eine Maske getragen werden. Ausgenommen von der Regelung sind Primarschüler*innen und Kindergartenkinder. Auch bei der ausserschulischen Nutzung von Schularealen, beispielsweise durch Sportvereine oder Fasnachtscliquen, müssen Masken getragen werden.
Neu: Universitäten und höhere Fachschulen müssen vollständig auf Home-Unterricht umstellen.
🚃 ÖV
Bisher: Im gesamten öffentlichen Verkehr muss Maske getragen werden, auch an den Haltestellen und im Bahnhof musst du deine Maske immer tragen.
⌨️ Arbeitsplatz
Bisher: Für alle Betriebe und Einrichtungen müssen Schutzkonzepte erstellt werden. Der Bundesrat empfiehlt, wo möglich Homeoffice zu machen.
✈️ Reisen ins Ausland
Bisher: Wer aus einem Risikogebiet einreist, muss 10 Tage in Quarantäne. Ausnahmen gibt es bei den Grenzregionen. Eine detaillierte Liste findest du hier.
Neu: Länder, deren Inzidenz um mindestens 60 höher ist als die Inzidenz der Schweiz, kommen auf die Risikoliste. Ausserdem müssen auch Menschen, die aus geschäftlichen oder medizinischen Gründen reisen, in jedem Fall in Quarantäne (bisher mussten sie nur in Quarantäne, wenn sie länger als fünf Tage im Ausland geblieben sind).
Grenzverkehr
Neu in Deutschland: In Deutschland gilt seit Donnerstag, 29.10. ein Lockdown light. Alles ist geschlossen, abgesehen von Schulen und Geschäften. Die Grenzen bleiben aber weiterhin offen, und Personen aus Grenzkantonen der Schweiz dürfen die Grenze ohne Quarantänepflicht überqueren.
Neu in Frankreich: Auch in Frankreich gelten seit Donnerstag strengere Regeln als in der Schweiz. Es gibt einen «Teil-lockdown», wie das SRF Regionaljournal am Freitag, 30.10. berichtete. Es gilt eine Ausgangssperre, man dürfe nur noch mit einer Bewilligung unterwegs sein. Was der Lockdown light in Frankreich für Schweizer*innen bedeutet, sei beim EDA noch nicht bekannt, wie Nau am Freitag schreibt. Die Informationen sollen jedoch in Kürze von der französischen Regierung kommuniziert werden.
🎾 Sport und Kultur
Neu: Kontaktsportarten sind verboten. Bis 15 Personen ist Sport in Innen erlaubt, es müssen aber Masken getragen und Abstand gehalten werden. Wenn der Innenraum genug gross ist, muss keine Maske getragen werden. Auch nicht in Aussenräumen, wenn der Abstand eingehalten werden kann. Profisportler*innen und Kinder bis 16 Jahre sind ausgenommen. Chöre dürfen nicht mehr proben, auch hier sind aber professionelle Chöre ausgenommen.
Schnelltests in Apotheken
Neu: Ab Montag sollen in vielen Apotheken in der Schweiz Schnelltests zur Verügung stehen, die die Testzentren entlasten sollen, so steht es in der Medienmitteilung von pharmaSuisse vom 28.10. In den beiden Basel gilt das jedoch nicht, wie es in der Medienmitteilung der Apotheken beider Basel steht. Das liegt daran, dass noch keine festgelegten Voraussetzungen durch die kantonalen Behörden kommuniziert wurden. Sobald die Basler Apotheken die Bewilligung erhalten, werden wir euch informieren.