Juhui! Die Fasnacht 2022 findet statt

Der Regierungsrat hat entschieden: Fasnacht heisst dieses Jahr drei Tage Gässle. Was genau ist erlaubt und was nicht? Ein Überblick.

Nicht-Fasnacht
Ein Formation, die uns während der zwei Jahre Nicht-Fasnacht begleitet hat und hoffentlich ein für alle Mal Ändstraich gemacht hat. (Bild: Keystone SDA)
  • Morgestraich: Die Lichter werden für einen eingeschränkten Morgestraich pünktlich gelöscht.
  • Beizen dürfen von Montag bis Mittwoch von 05 bis 01 Uhr offen haben. Es gelten die Covid-Vorschriften gemäss Bundesgesetz. Die Behörden wollen ein Bändelisystem wie am Vogel Gryff aufziehen.
  • Cliquenkeller dürfen gleich lang öffnen wie Beizen, sind aber nur für Mitglieder zugänglich.
  • Schnitzelbängge können in Innenräumen mit Schutzkonzept auftreten.
  • Die Laternenausstellung findet auf dem Münsterplatz statt. Es gilt ein Schutzkonzept.
  • Guggenkonzerte: Spontane Platzkonzerte von Guggen sind während den drei Tagen erlaubt. Die grossen Guggenkonzerte am Fasnachtsdiensttag auf dem Barfüsserplatz und Markplatz, sowie der Sternenmarsch sind abgesagt. Einzig die Organisator*innen des Clara-Monschter könnten mit Sicherheitskonzept etwas auf die Beine stellen. Das sei aber noch nicht Spruchreif, so Comité-Obfrau Pia Inderbitzin.
  • Der Cortège ist definitiv gestrichen. Besonders für Wagen und Chaisen ist das traurig. Für diese «grössere Kiste» reicht die Zeit nicht mehr. Unser Praktikant Alex findet das gut: Endlich mal drei Tage lang Narrenfreiheit, schreibt er im Kommentar. Und du? Bist du froh oder traurig wegen des abgesagten Cortège? Schreib Alex: [email protected]
  • Nachtdrämmli und Extrafahrten vor dem Morgestraich gibt es keine. Aber der Verkehr wird wie immer umgeleitet.
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