Juhui! Die Fasnacht 2022 findet statt
Der Regierungsrat hat entschieden: Fasnacht heisst dieses Jahr drei Tage Gässle. Was genau ist erlaubt und was nicht? Ein Überblick.
- Morgestraich: Die Lichter werden für einen eingeschränkten Morgestraich pünktlich gelöscht.
- Beizen dürfen von Montag bis Mittwoch von 05 bis 01 Uhr offen haben. Es gelten die Covid-Vorschriften gemäss Bundesgesetz. Die Behörden wollen ein Bändelisystem wie am Vogel Gryff aufziehen.
- Cliquenkeller dürfen gleich lang öffnen wie Beizen, sind aber nur für Mitglieder zugänglich.
- Schnitzelbängge können in Innenräumen mit Schutzkonzept auftreten.
- Die Laternenausstellung findet auf dem Münsterplatz statt. Es gilt ein Schutzkonzept.
- Guggenkonzerte: Spontane Platzkonzerte von Guggen sind während den drei Tagen erlaubt. Die grossen Guggenkonzerte am Fasnachtsdiensttag auf dem Barfüsserplatz und Markplatz, sowie der Sternenmarsch sind abgesagt. Einzig die Organisator*innen des Clara-Monschter könnten mit Sicherheitskonzept etwas auf die Beine stellen. Das sei aber noch nicht Spruchreif, so Comité-Obfrau Pia Inderbitzin.
- Der Cortège ist definitiv gestrichen. Besonders für Wagen und Chaisen ist das traurig. Für diese «grössere Kiste» reicht die Zeit nicht mehr. Unser Praktikant Alex findet das gut: Endlich mal drei Tage lang Narrenfreiheit, schreibt er im Kommentar. Und du? Bist du froh oder traurig wegen des abgesagten Cortège? Schreib Alex: [email protected]
- Nachtdrämmli und Extrafahrten vor dem Morgestraich gibt es keine. Aber der Verkehr wird wie immer umgeleitet.