Die Mieter*innen wehren sich
Die Ankündigung einer happigen Mietzinserhöhung für ihre Bootsliegeplätze am Yachthafen akzeptieren die Mieter*innen nicht. Sie bezeichnen die Erhöhung als unangemessen und nicht gerechtfertigt.
Die nächste Runde im Fall Yachthafen: Nachdem Bajour im März über eine Betreibung der Regioport AG, Firmenumstrukturierungen und in der Folge verunsicherte Bootsanleger*innen berichtete, erhielten einige von ihnen eine kurzfristige Mietzinserhöhung. Das lassen sie nicht auf sich sitzen.
Die Regioport AG betreibt den Yachthafen beim Dreiländereck mit 56 Bootsanlegeplätzen. Die vermeintliche Boots-Idylle wird derzeit überschattet von verschiedenen Entwicklungen, wie Bajour-Recherchen gezeigt haben. Dazu gehört ein laufendes Verfahren mit den Schweizerischen Rheinhäfen, Personalwechsel, eine Betreibung gegen die Regioport AG im sechsstelligen Bereich – und jüngst die Ankündigung einer kurzfristigen Mietzinserhöhung. Die Böötler*innen sollten demnach ab 1. April mehr als das Doppelte ihrer jetzigen Miete bezahlen.
Bis Ende März haben fast alle Mieter*innen ein solches Schreiben mit einer Mietzinserhöhung erhalten, das berichten Bajour gut informierte Quellen. Diese sagen ebenfalls: So nicht! Nach Eingang des Regioport-Briefs haben sie ihrerseits dazu Stellung genommen, mit einem eingeschriebenen Brief pro Mieter*in zuhanden des Regioports.
Einhaltung der Kündigungsfrist
«Die Erhöhung ist unangemessen und nicht gerechtfertigt», steht in einem der Briefe, der Bajour vorliegt. Angeführt werden drei Gründe: Erstens sehe der Mietvertrag eine Kündigungsfrist von sechs Monaten vor. Falls dieser nicht gekündigt werde, verlängere sich der Vertrag jeweils um ein weiteres Jahr.
Zweitens: Als einseitige Vertragsanpassung müsse die Erhöhung unter Einhaltung eben dieser Kündigungsfrist erfolgen. Dies sei im vorliegenden Fall allerdings nicht geschehen, erhielten die Böötler*innen die Ankündigung der Mietzinserhöhung doch nur knapp zwei Wochen vor dem angesetzten Erhöhungsdatum.
Und drittens entspreche das Schreiben des Regioports nicht den Formvorschriften, die im Mietvertrag vereinbart worden seien. Konkret: Der Brief der Regioport AG war nicht unterzeichnet – hätte dies gemäss Mietvertrag aber sein müssen. Das Schreiben sei deshalb unwirksam, argumentieren die Mieter*innen. Bajour liegen mehrere solche Briefe vor. Sie alle sind nicht unterzeichnet.
Regioport AG schweigt
Bajour hat dem Unternehmen die Gelegenheit gegeben, zum Schreiben der Mieter*innen Stellung zu nehmen – und so auch denkbare Missverständnisse aufzuklären. Auf mehrmaliges Nachfragen hat die Regioport AG bis Redaktionsschluss allerdings nicht reagiert. Auch weiterführende Fragen blieben somit unbeantwortet. Unter anderem wollte Bajour von der Regioport AG wissen, ob es Mieter*innen gibt, die die Erhöhung akzeptieren oder ob der Yachthafen auf die Beschwerde eingeht und die Erhöhung auf einen späteren Termin verschiebt. Bis dato haben auch die Mieter*innen, mit denen Bajour gesprochen hat, keine Antwort der Regioport AG auf ihre Stellungnahmen erhalten.
Wie Bajour bereits berichtete, haben manche Mieter*innen genug. Einer von ihnen ist Hans Peter Bruppacher, der mit Kollegen ein kleineres Boot am Regioport hat. Ende März sagte Bruppacher zu Bajour, sie müssten neu 6’750 statt 2’700 Franken für den Bootsliegeplatz bezahlen. «Das ist uns viel zu teuer. Wir werden kündigen.» Ist er ein Einzelfall? Wie viele Bootsbesitzer*innen sind zum gleichen Schluss gekommen und haben seither gekündigt? Auch diese Fragen lässt die Regioport AG unbeantwortet.
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