Motoren-Verbot am Fasnachtszystig: Eine gute Sache?
Ab der Fasnacht 2026 gilt am Fasnachtszyschtig – also an der Kinderfasnacht – ein Motoren-Verbot: Im gesamten Fasnachtsperimeter dürfen keine motorisierten Fahrzeuge mehr unterwegs sein. Das Verbot gilt auch für elektrisch angetriebene Bikes, Roller oder Trottinette. Die Kantonspolizei begründet den Entscheid mit Sicherheitsbedenken angesichts der stetig wachsenden Besucher*innenzahlen und der unübersichtlichen Situation am Dienstag. Ein solches Verbot wurde bereits letztes Jahr an der Delegiertenversammlung der Wagen-IG durch zwei Vertreter der Kantonspolizei thematisiert. Festlegen wollten sich die Behörden damals aber noch nicht. Einige Wagencliquen berichteten der bz von der Sorge, dass durch ein Verbot die Motivation beim Nachwuchs geschmälert würde. Der Wage-IG-Präsident, Roger Borgeaud, äusserte zudem Bedenken bei sehr schweren Wagen, die von Hand gezogen werden. Gerade bei abschüssigen Stellen wie in der Freien Strasse könne das gefährlich werden. Die Wage-IG zeigt grundsätzlich aber Verständnis für den Entscheid und ist, wie das Fasnachts-Comité, der Meinung, dass dies eine Chance sein kann, kreative Ideen zu erarbeiten, um die Kinder weiterhin für die Wagenfasnacht zu begeistern.