Persönliche Laptops für Schüler*innen ab der 5. Klasse?


Schüler*innen in Basel erhalten ab der 5. Klasse für den Unterricht einen persönlichen Laptop, den sie mit nach Hause nehmen können. In der Schule sind die Regeln klar: Die Lehrer*innen entscheiden, wie oft und wie lange digitale Geräte eingesetzt werden. Zuhause sieht die Situation aber anders aus. Hier liegt die Verantwortung allein bei den Erziehungsberechtigten, die über die Nutzungsbedingungen informiert werden. Derzeit können auf den Laptops alle kostenlosen Apps wie Instagram, TikTok oder auch Messengerdienste über den Microsoft Store heruntergeladen werden. WhatsApp wird laut Kanton für schulische Zwecke nicht empfohlen, überprüft werden die Geräte aber nicht. Dass in digitalen Chats grundsätzlich ein Risiko für Mobbing und Ausgrenzung besteht, räumt Sandra Eichenberger, Sprecherin des Basler Erziehungsdepartements, ein. Die Nutzung des Stores werde aktuell auf Anregungen von Eltern und Lehrkräften überprüft. In der Gruppe von Gärngschee wird auch befürchtet, dass bildungsferne oder nicht technikaffine Eltern teilweise überfordert sind, wenn sie die Handhabung der Geräte zuhause kontrollieren müssen. Eltern äussern die Sorge, dass Kinder durch die digitalen Geräte abgelenkt werden und Konflikte zu Hause entstehen. Was denkst du?

444 Stimmen
Michelle Isler
Michelle Isler
Moderation
Top antworten
till
Till Kleisli
19. September 2024 um 07:54

Beides

Natürlich ist es eine Chance und ein Risiko. Aber wenn die Schule die nötigen Fähigkeiten für das (Berufs-)Leben vermitteln soll, müssen dort auch digitale Kompetenzen vermittelt werden. Dazu gehört u.a. der Umgang mit KI (die eh schon verwendet wird!) und dass im digitalen Raum die gleichen sozialen Regeln gelten wie sonst. Mobbing und Ausgrenzung sind nicht spezifische Probleme von digitalen Chats.

Mitte BL
Pascal Ryf
Geschäftsleiter Fit4School

Könnte das Geld nicht zielführender eingesetzt werden?

Grundsätzlich gäbe es drei Varianten für den Umgang mit Laptops:

1. Bring Your Own Device: Das ist in der obligatorischen Schule schwierig, da alle die gleichen Bildungschancen im Sinne der Chancengerechtigkeit haben sollen. Wer es sich nicht leisten kann, hätte dann kein Gerät. Zudem hätten alle Kinder ein anderes Gerät. In der Grundschule fällt diese Möglichkeit deshalb weg. 

2. Variante ED: Im Sinne der Chancengerechtigkeit ist das die beste und gerechteste Lösung. Alle Kinder haben das gleiche Gerät und die gleichen Programme. Die Verantwortung für das Herunterladen von Programmen müsste dann aber beim Kanton liegen, der die Geräte abgibt.

3. Keine Geräte: Studien haben gezeigt, dass Informationen, die handschriftlich festgehalten werden, deutlich besser im Gedächtnis verankert werden als solche, die über eine digitale Tastatur eingegeben werden. Meiner Meinung nach müsste wieder vermehrt von Hand geschrieben werden, denn das spielt bei der Entwicklung sprachlicher Kompetenzen eine entscheidende Rolle. Deshalb die Frage: Könnte das Geld nicht zielführender für die Vermittlung von Grundkompetenzen eingesetzt werden, statt alle Schüler*innen kostenintensiv mit Geräten auszustatten?

Claudia
19. September 2024 um 04:59

Chance mit Begleitung

Ich finde, es ist eine Chance. Es sollte aber von der Schule begleitet sein. Etwa das man das Thema social Media im Unterricht bespricht.

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