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Bettlerei

Basler Polizei knöpft Roma-Bettler*innen ihr Geld ab

Mit der Begründung «bandenmässiges Betteln« beschlagnahmt die Basler Polizei Roma-Almosen – und stellt dafür unvollständige und nicht nachvollziehbare Quittungen aus.

08/05/20, 12:38 PM

Aktualisiert 08/11/20, 01:06 PM

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Nicht nur erbetteltes Geld, sondern auch eine «Kaution» wird eingezogen. Bei manchen polizeilichen Quittungen fehlt das Datum. (Foto: Roland Schmid)

Nicht nur erbetteltes Geld, sondern auch eine «Kaution» wird eingezogen. Bei manchen polizeilichen Quittungen fehlt das Datum. (Foto: Roland Schmid) (Foto: Roland Schmid)

Seit dem 1. Juli 2020 ist es in Basel erlaubt, um Geld zu betteln, sofern die Bettelei nicht «bandenmässig» erfolgt. Was einfach klingt, erhitzt in Basel seit kurzer Zeit vor allem die bürgerlichen Gemüter.

Nachzuweisen, ob ein Mensch, der bettelt, organisiert handelt und Teil einer Bande ist, ist nicht so einfach. Das bestätigt Polizeisprecher Toprak Yerguz: «Da nur noch das bandenmässige Betteln verboten ist, sind die Anforderungen an die gerichtsverwertbaren Nachweise hoch: Nach einem Anfangsverdacht ist jeder Einzelfall genau zu prüfen, was in der Praxis – etwa mit Blick auf die Aussagebereitschaft der Betroffenen – sehr komplex und aufwendig ist.»

Der Basler SVP ist das alles viel zu kompliziert. Die Partei kritisierte in einer Medienmitteilung vom 21. Juli 2020 insbesondere, dass es für die Polizei praktisch unmöglich sei festzustellen, ob es sich bei den bettelnden Menschen um eine organisierte Bande handle, oder nicht. SVP-Grossrat Joël Thüring hat nun sogar einen Vorstoss eingereicht, um das Bettelverbot wieder einzuführen.

Für Basler Polizei ist der Fall klar: «Bandenmässiges Betteln»

Diese Differenzierungs-Probleme scheint die Basler Polizei in der Praxis nicht zu haben – wie vorliegende Belege und Gespräche, die Bajour mit einer derzeit in Basel lebenden rumänischen Roma-Familie geführt hat, ergaben.

«Hier, sie haben uns unser Geld weggenommen», sagt Bettler Ludovic und hält uns einen gelben Zettel entgegen. 40 Schweizer Franken sind auf dem Beleg angegeben. Die Begründung: Bandenmässiges Betteln. «Wisst ihr warum? Wir verstehen es nämlich nicht», sagt er.

«Wir sind keine Bande. Wir sind eine Familie, das ist alles.»

Ludovic, Bettler

Ludovic lebt mit seiner Familie in Basel auf der Strasse. «Wir sind keine Bande», sagt er. «Wir sind eine Familie, das ist alles. Warum sollten wir für jemand anderen auf der Strasse leben und nach Geld betteln, warum sollten wir uns das antun? Das macht doch keinen Sinn», sagt Ludovic. Seine Familie, das sind sein 20-jähriger Sohn Pavel und seine Cousins und Cousinen mit ihren Ehepartner*innen.

Vor ein paar Wochen haben sich Ludovic und seine Familie im Wettsteinpark einquartiert. «Wir dachten, hier stören wir niemanden», sagt er. Täglich stellen sie sich auf die Strasse und bitten Passant*innen um Geld: «Wenn wir nicht betteln würden, würden wir und unsere Kinder in Rumänien verhungern».

Schwammige Definition von «Bandenmässigkeit» 

Wie beweist die Polizei die Bandenmässigkeit bei Ludovic und seinen Familienmitgliedern? Wie definiert sie Bandenmässigkeit? «Eine Bande besteht aus mindestens zwei Personen, egal welchen Alters, die den Bettelvorgang unter Arbeitsteilung gemeinsam durchgeführt haben», so Polizeisprecher Yerguz. Zum konkreten Vorgehen will die Polizei aus «polizeitaktischen Gründen» keine Auskunft geben. 

Ob diese Faustregel der Basler Polizei einer juristischen Überprüfung standhält, ist fraglich. Die rechtliche Grundlage ihrerseits liest sich durchaus schwammig: «Gemäss dem Bundesgericht ist Bandenmässigkeit gegeben, wenn zwei oder mehrere Täter sich mit dem ausdrücklich oder konkludent geäusserten Willen zusammenfinden, inskünftig zur Verübung mehrerer selbständiger, im Einzelnen möglicherweise noch unbestimmter Straftaten zusammenzuwirken», schreibt die Juristin Sabrina Kronenberg von der Universität Zürich, die sich in ihrem wissenschaftlichen Aufsatz näher mit dem Bandenbegriff im schweizerischen Strafrecht auseinandergesetzt hat. Zur Erinnerung: Betteln ist keine Straftat. Sondern seit 1. Juli in Basel ausdrücklich erlaubt.

Undatierte Belege und Verständnisprobleme

«Ich habe sie nicht verstanden. Niemand von ihnen sprach Rumänisch», sagt Gavril, Ludovics Cousin. Ihm hat die Polizei 35.50 Franken abgenommen. Bajour hat bei der Basler Polizei nachgefragt, wie sie mit Verständnisproblemen umgeht: «Das Vorgehen wird erklärt, soweit es die sprachlichen Fähigkeiten beider Seiten erlauben.»

«Das Fehlen eines Datums wäre ein Fehler.»

Polizeisprecher Toprak Yerguz

Auf dem Zettel, den Gavril von der Polizei erhalten hat, steht: «Sichergestellt zu handen von: Kasse.» Datiert ist das Dokument nicht. «Das war vor etwa einer Woche», sagt Gavril. Die Belege der anderen beiden Cousins sind ebenfalls nicht datiert. Was aber anders ist auf diesen Belegen, ist, dass dort die Staatsanwaltschaft als Empfängerin angegeben wird.

Wie kann es sein, dass bei einer Sicherstellung Quittungen ohne Datum ausgehändigt werden? Ein Fehler. «Grundsätzlich gehört das Abnahmedatum auf eine Quittung», so der Polizeisprecher. «Das Fehlen eines Datums wäre ein Fehler, den wir ohne genauere Angaben nicht erklären können.»

Es fragt sich also, wie undatierte Sicherstellungen polizeiintern überhaupt protokolliert werden und nachverfolgbar sind. 

Was passiert mit dem Bettel-Geld? 

«Mir haben sie sogar mein Geld aus Rumänien abgenommen, 1852 rumänische Lei», ruft Cousin Traian dazwischen, der zur Gruppe dazustösst. Er zeigt uns einen grünen Zettel, der mit «Kaution» betitelt ist und belegt, dass die Polizei Traians Geld eingezogen hat – rund 400 Franken. 

Was geschieht mit diesem Geld? Laut der Polizei ist «Kaution» Geld, das zusätzlich zum womöglich illegal – also bandenmässig – erbettelten Geld einbezogen werden kann, «damit die zu erwartende Busse gedeckt ist», wenn die betroffene Person keinen Wohnsitz in der Schweiz hat.

Auch das erbettelte Geld werde sichergestellt und bis zum rechtskräftigen Entscheid verwahrt, so Yerguz. Wenn dann ein Entscheid vorliegt, werde das Geld «je nach Entscheid eingezogen oder wieder ausgehändigt.»

Wie das legal erbettelte und eingezogene Geld bei Freispruch wieder an die Betroffenen zurückkommt, dazu macht die Polizei keine Angaben. Die Zuständigkeit liege bei der Staatsanwaltschaft, heisst es. 

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