Richter*innen unter Verdacht

Die Basel-Nazifrei-Prozesse sorgen aufgrund der harten Urteile schweizweit für Aufsehen. Nun zeigen geleakte Mails: Unter den Richter*innen kam es vor den Prozessen zu heiklen Unterredungen.

Demo Nazifrei
Erst die Demo, dann die Prozesse. Das Kapitel Basel Nazifrei ist noch nicht abgeschlossen.

Dieser Artikel ist zuerst am 15. April 2021 in Die Wochenzeitung WOZ erschienen. Die WOZ gehört wie Bajour zu den verlagsunabhängigen Medien der Schweiz. Hier kannst du die WOZ abonnieren und hier unterstützen.

__________

Acht Monate Gefängnis für eine junge Frau, der man lediglich ihre Anwesenheit bei den Ausschreitungen nachweisen konnte. Sieben Monate Gefängnis auf Bewährung für einen 25-Jährigen, weil er ein Transparent gehalten haben soll. Die Urteile gegen Teilnehmer*innen der Basel-nazifrei-Proteste, die im November 2018 stattgefunden haben, sind hart. So hart, dass nicht nur die Verteidiger*innen der Justiz vorwerfen, die Urteile seien politisch motiviert, auch zahlreiche Medien und unabhängige Jurist*innen kritisierten die Unverhältnismässigkeit der verhängten Strafen.

Weil sie dem Gericht Befangenheit vorwerfen, stellten verschiedene Verteidiger*innen der insgesamt über fünfzig Angeklagten Ausstandsgesuche, die in erster Instanz abgelehnt wurden. Ihr Begehren erhält nun neuen Aufwind: Der WOZ wurden gerichtsinterne E-Mails zugespielt, die nahelegen, dass die Richter*innen voreingenommen in die Prozesse gingen. Konkret erhebt ein ordentlicher Richter in einem E-Mail, das an alle Richter*innen des Basler Strafgerichts ging, harte Vorwürfe: «Mit Erschrecken musste ich von einem der Präsidien vernehmen (ein ‹Versprecher›), dass es am Strafgericht Basel-Stadt anscheinend eine Absprache unter den Präsidien gegeben hat, mit ‹linksextremen Demonstrant*innen› eine gewisse Schiene zu fahren (…). Ich erinnere hiermit alle eingehend an ihre richterliche Unabhängigkeit!»

Basel Nazifrei
Alles zu #BaselNazifrei auf bajour.ch
Zum Dossier

Gerichtspräsident René Ernst bestreitet in seinem Antwortmail, dass man versucht habe, sich auf eine Linie zu einigen: «Darum ging es zu keinem Zeitpunkt.»

Er räumt jedoch ein: «Tatsächlich gab es unter den Präsidien Diskussionen (…) Es ging dabei einerseits um organisatorische Belange, ob die Verfahren getrennt geführt oder unter bestimmten Umständen zusammengelegt werden sollten, und andererseits um rechtliche Fragen: So wurde unter uns diskutiert, ob Stein-, Flaschen- und Büchsenwürfe gegen die Polizeikette als versuchte schwere Körperverletzung (KV) oder als versuchte einfache KV zu würdigen seien, oder ob ein solches Verhalten unter Umständen von Art. 260 und/oder 285 StGB (Landfriedensbruch / Gewalt und Drohung gegen Beamte, Anm. der Redaktion) konsumiert werde. Es ging also um eine möglichst gleiche rechtliche Qualifikation von analogen Sachverhalten. Einigen konnten wir uns freilich nicht.»

Schmaler Grat

Auch auf Anfrage betont Ernst: «Dass wir uns über juristische Fragen austauschen, scheint mir naheliegend und normal zu sein (…). Daraus abzuleiten, es würden verbindliche Abmachungen existieren, ist abwegig (…).» Doch unabhängige Jurist*innen beurteilen das von Ernst eingeräumte Vorgehen keineswegs als harmlos. So sagt etwa Peter Albrecht, ehemaliger Strafgerichtspräsident und emeritierter Professor für Straf- und Strafverfahrensrecht an der Universität Basel: «Das ist eine äusserst brisante Geschichte.» Man müsse klar unterscheiden zwischen Diskussionen und dem Versuch, sich auf eine Linie zu einigen. «In diesem Fall muss man Letzteres vermuten.»

Auch der ehemalige Bundesrichter Niklaus Oberholzer betont: Der Grat zwischen zulässigen Diskussionen und Absprachen, die die richterliche Unabhängigkeit infrage stellten, sei schmal. Zwar sei nachvollziehbar, dass man bei einer Prozessreihe wie dieser versuche, vergleichbare Ereignisse gleich zu bewerten. Doch wendet er sofort ein: «Der grosse Streitpunkt ist dann aber, was sind gleichwertige Ereignisse? Ein nicht weit geworfener Stein ist anders zu bewerten als einer, der bewusst in die Nähe eines Menschen geschleudert wird.»

Du willst mehr wissen?

Oberholzer sagt weiter: Wenn sich Richter*innen vor Prozessen austauschten, bestehe immer die Gefahr, dass sie mit einer Haltung in die Verhandlung gingen. «Und das widerspricht dem Prinzip der Verhandlung, während der sich jeder der Angeklagten so wie die Verteidigung vor der richterlichen Urteilsberatung frei zu allen Belangen äussern können.» Oberholzer schliesst daraus: «Die heutigen Diskussionen hätten wohl vermieden werden können, wenn die Basler Prozesse von allem Anfang gemeinsam geführt worden wären; denn dann gäbe es auch keinen Anlass für einen vorhergehenden Austausch und auch nicht für die eingereichten Ausstandsbegehren.»

Angst vor einem Leak

Es ist dasselbe Argument, das die Verteidiger*innen seit Beginn der Prozesse ins Feld führen. Der Basler Anwalt Andreas Noll, der mehrere Angeklagte verteidigt, sagt: Die jüngsten Entwicklungen zeigten nur noch deutlicher, dass sein derzeit beim Appellationsgericht hängiges Ausstandsverfahren berechtigt sei. Noll glaubt: «Inzwischen rechtfertigen die Fakten einen Ausstand klar.» Zumindest aber müsse das Gericht nun die Protokolle der entsprechenden Präsidialtreffen herausrücken.

Gerichtspräsident Ernst behauptet: Solche gebe es nicht. Die Diskussionen seien in den Kaffeepausen geführt worden, an verschiedenen Tagen und in unterschiedlicher Besetzung. Ganz wohl scheint es Ernst nicht zu sein. Sein E-Mail an die Gerichtskolleg*innen schliesst er mit einem Appell: «Ich hoffe (…) darauf, dass diese Geschichte nicht an die Öffentlichkeit durchsickert.» Schliesslich befinde man sich in einem Richterwahlkampf, «und wenn solche Unwahrheiten in die falschen Kanäle gelangen, kann enormer Schaden entstehen».

Basel Briefing

Das wichtigste für den Tag
Jetzt Abonnieren
Jetzt Member Werden

Das könnte dich auch interessieren

Regioport

Michelle Isler am 21. März 2024

Unruhe am Regioport

Gegen den Yachthafen am Dreiländereck gibt es eine Betreibung im sechsstelligen Bereich. Mieter*innen werden aufgefordert, ausstehende Zahlungen direkt ans Betreibungsamt zu überweisen – sie sorgen sich um die Zukunft des Hafens.

Weiterlesen
Internationaler Frauentag, Feministischer Kampftag, unbewilligte Demonstration

David Rutschmann am 12. März 2024

Ein kleiner Schritt zum Demofrieden?

Im Bewilligungsverfahren für Demonstrationen ist die Datenaufnahme eine Hemmschwelle für Gesuchsteller*innen. Die Kantonspolizei verzichtet deshalb neu auf das Kopieren der ID.

Weiterlesen
Internationaler Frauentag, Feministischer Kampftag, unbewilligte Demonstration

Michelle Isler,Jan Soder am 08. März 2024

Kämpferisch ja, Konfrontation nein

Die unbewilligte Demonstration am 8. März zog laut und friedlich durch die Stadt. Die Polizei riegelte die Innenstadt ab – und die Demonstrant*innen suchten sich einen anderen Weg.

Weiterlesen
Vermummte Teilnehmer einer unbewilligten Klimadenonstration durchbrechen eine Polizeiblockade in Basel, am Samstag, 11. Februar 2023. (KEYSTONE/Georgios Kefalas)

Lara Blatter, Tsüri am 29. Februar 2024

«Die ‹Anti-Chaoten-Initiative› zwingt die Polizei zu teuren Einsätzen»

Zürich stimmt am Sonntag über die Anti-Chaoten-Initative ab, die Kosten für Sachbeschädigungen an Demos den Veranstalter*innen aufhalsen soll. Das Streitgespräch zwischen einer SVP-Nationalrätin und einer SP-Kantonsrätin aus Zürich zeigt, welche Diskussionen wir vielleicht auch schon in Basel führen werden – denn auch hier sammelt die SVP Unterschriften.

Weiterlesen

Kommentare