Bettelverbot auf der Kippe
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte urteilt, ein pauschales Bettelverbot ist nicht zulässig. Die Basler Regierung sollte eigentlich das Bettelverbot hier wieder einführen. Jetzt muss sie nochmals über die Bücher.
Basel-Stadt muss auf die Wiedereinführung des Bettelverbots warten. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschied, ein allgemeines Bettelverbot ist unzulässig. Deshalb will die Basler Regierung die rechtliche Zulässigkeit der Motion von Joël Thüring neu beurteilen.
Die Motion forderte, dass das kürzlich abgeschaffte Bettelverbot wieder eingeführt wird. Doch das Urteil des EGMR bringt jetzt alles durcheinander.
Was ist in Genf geschehen?
Eine Roma wurde dort bestraft, weil sie trotz geltendem Bettelverbot bettelte. Sie bekam eine Busse von mehreren hundert Franken. Da sie sie nicht bezahlen konnte, wurde sie ins Gefängnis gesteckt.
Die verhängte Strafe sei nicht verhältnismässig, urteilte der EGMR. Zudem verstosse ein allgemeines, pauschales Bettelverbot gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Was heisst das für Basel-Stadt?
Das Urteil betreffe zwar einen Einzelfall, argumentiert die Regierung. «Trotzdem dürfte sich ein allgemeines Bettelverbot, wie von der Motion Joël Thüring gefordert nicht mit der EMRK vereinbaren lassen.» Die Regierung müsse die «rechtliche Zulässigkeit» der Motion neu beurteilen. Sie will dem Grossen Rat im Frühling einen Zwischenbericht vorlegen.
Bis dahin ist auch klar, ob das Urteil des EGMR so stehen bleibt. Das Urteil kann innerhalb von drei Monaten angefochten werden. Die Regierung wartet diese Frist ab.