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Eskalation nach Demonstration

(Polizei-)Gewalt an Frauen

Nach einem Gummischroteinsatz der Basler Polizei bei einer unbewilligten Demonstration landen mehrere Frauen im Spital, auch ein Polizist wurde verletzt. Ist das verhältnismässig? Nein, findet die Basta und reicht nun eine Interpellation ein.

11/30/22, 02:06 PM

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Die Polizei verhinderte, dass die Demonstrant*innen durch den Weihnachtsmarkt und die Adväntsgasse zogen.

Die Polizei verhinderte, dass die Demonstrant*innen durch den Weihnachtsmarkt und die Adväntsgasse zogen. (Foto: zV)

Am Internationalen Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen kam es in Basel zu Gewalt zwischen 200 Demonstrant*innen und der Polizei. Sie standen sich am vergangenen Freitagabend in der Basler Innenstadt gleich mehrmals gegenüber. Und es knallte. Die Polizei hat sogenannte Mittel – Tränengas oder Gummischrot – nach mehrfacher Vorwarnung eingesetzt, dabei erlitten die manifestierenden Frauen* Prellungen – auch im Kopfbereich. Davon zeugen Bilder, die auf Social Media durch die Kollektive geteilt wurden. Laut Medienmitteilung der Polizei mussten zwei Teilnehmer*innen durch die Sanität betreut werden, eine davon wurde zur Kontrolle ins Universitätsspital gebracht.

Dabei wollten feministische Gruppen auf der Strasse gerade lautstark ein Zeichen setzen gegen Gewalt, Unterdrückung und Frauenmorde - hierzulande, in Europa und der Welt. 

In Basel wurde für die Demonstration keine Bewilligung eingeholt, und so gab es keine Absprache der Route. Weil die Innenstadt durch den Weihnachtsmarkt und die Adväntsgasse gut bevölkert war, blockierte die Polizei den Demozug und leitete ihn um. Auf der Demoroute kam es zu Graffiti-Schmierereien. Während der Abschlussrede beim Lindenberg löste die Polizei die Menge auf – mit Gewalt, wie ein Video auf Instagram dokumentiert. Die Kontaktaufnahme durch den Einsatzleiter sowie Abmahnungen seien erfolglos geblieben, so die Polizei. 

Eine Demo-Teilnehmerin sagt: «Ich habe schon an vielen Demonstrationen teilgenommen, aber ich kann mich nicht erinnern, wann so hart eingegriffen wurde.» Rita vom Grauen Block, einem Zusammenschluss von grauhaarigen Frauen und Männern, die sich gegen Rassismus, Antisemitismus, Homophobie, Anitifeminismus, Faschismus und Rechtsextremismus engagieren, meint: «Aus heiterem Himmel sind sie voll rein!»

Zwei Teilnehmer*innen mussten durch die Sanität betreut werden, eine davon wurde zur Kontrolle ins Universitätsspital gebracht.

Zwei Teilnehmer*innen mussten durch die Sanität betreut werden, eine davon wurde zur Kontrolle ins Universitätsspital gebracht.

Basta reicht Interpellation ein

Und so stehen in Basel einmal mehr zwei Punkte zur Debatte. Erstens: War der Einsatz der Polizei verhältnismässig? Zweitens: Warum haben die Demonstrant*innen keine Bewilligung eingeholt?

Zu Ersterem werden die Basta eine entsprechende Interpellation einreichen. Co-Präsidentin Sina Deiss sagt auf Anfrage von Bajour: «Wir stellen diese Verhältnismässigkeit in Frage: Die Erklärung, dass die friedliche Weihnachtsstimmung nicht gestört werden sollte, ist problematisch. Da stellen sich mir auch demokratiepolitische Fragen: Menschen wollen auf ein wichtiges Thema aufmerksam machen und werden eingeschüchtert.»

«Ich habe schon an vielen Demonstrationen teilgenommen, aber ich kann mich nicht erinnern, wann so hart eingegriffen wurde.»

Demonstrantin

Beim Einsatz wurden drei Frauen festgenommen. Wie eine der Verhafteten erzählt, wurden sie und ihre beiden Kolleg*innen an die Wand gestellt und danach von mehreren Polizisten «brutal auf den Boden gedrückt». Am heftigsten geschrien habe ihre Kollegin Bircan. Sie sagt, die Türkin habe eine Panikattacke gehabt, hätte ihre Medikamente gebraucht, doch sie habe ihr nicht helfen dürfen. Rita, die die Verhaftung am Claraplatz aus der Ferne beobachtet hat, meint: «Es war offensichtlich: Eine Ambulanz wäre passender gewesen als ein Kastenwagen.»

Die Polizei sagt, sie könne über den Gesundheitszustand, allfällige Erkrankungen und medizinische Probleme von Personen in Gewahrsam aus Gründen des Datenschutzes und des Persönlichkeitsschutzes keine Auskunft geben. Nur so viel: «Die Polizist*innen sind darauf geschult, zu erkennen, wann ärztliche Hilfe nötig ist. Diese wird dann auch umgehend aufgeboten.»

Happiges Wording 

In der Medienmitteilung erhebt das Sozialistische Frauenbündnis daraufhin schwere Vorwürfe gegenüber der Polizei und schreibt einen Satz, bei dem man stutzt: «Unsere Freundinnen wurden auf der Polizeiwache einer nackten Durchsuchungsfolter unterzogen.» Dieses Wording ist happig, definiert die Antifolterkonvention Folter doch als jede Handlung, «durch die einer Person vorsätzlich grosse körperliche oder seelische Schmerzen zugefügt werden». 

Die Demonstrant*innen begründen ihre Wortwahl damit, dass Bircan in ihrem Herkunftsland Erfahrungen mit Folter gemacht habe, ebenso Erfahrungen mit häuslicher Gewalt. Die Untersuchung habe sie als Folter «empfunden». Auch die anderen beiden Verhafteten mussten in ihrer Vergangenheit Gewalt erleben, eine der Frauen hatte letztes Jahr ihre beste Freundin durch einen Femizid verloren. 

«Unsere Freundinnen wurden auf der Polizeiwache einer nackten Durchsuchungsfolter unterzogen.»

Sozialistischer Frauenverband Basel

Dennoch: Persönliche Gefühle sind noch kein juristischer Tatbestand. Leibesvisitationen gehören zum Standardprozess der polizeilichen Untersuchung, um zu überprüfen, ob eine Person in Gewahrsam keine gefährlichen Gegenstände auf sich trägt oder versteckt. Die Frage ist: Hat die Polizei adäquat auf die psychische Situation der Frau reagiert? Der Basler Anwalt Andreas Noll, der häufig Demonstrant*innen vor Gericht vertritt, sagt, zentral sei bei den Leibesvisitationen die Kommunikation, den Inhaftierten müsse erklärt werden, weshalb solche wichtig seien. «Dadurch wird viel entschärft.» Mit dem Wort Folter hat er Mühe - er würde eher von «Demütigung sprechen.»

Die Polizei äussert sich dazu nicht, widerspricht dem Folter-Vorwurf indes vehement: «Der Begriff entbehrt in diesem Zusammenhang jeglicher Grundlage.» Wie die Medienstelle weiter zu Protokoll gibt, sei Gewalt vielmehr von den Festgenommenen ausgegangen. Ein Polizist sei mit einem Tritt ins Bein so schwer verletzt worden, dass er bis auf Weiteres nicht mehr einsatzfähig sei. Die von Polizistinnen durchgeführte Kleiderkontrolle konnte nur mit grosser Mühe und unter starker Gegenwehr der Beschuldigten durchgeführt werden. Und weiter: «Es wurden ihr nur der Pullover, die Schuhe, Socke und die Jeanshosen auf einer Matratze liegend ausgezogen, um eine Verletzung zu vermeiden.»

Harte Linie durchgesetzt

Während die Linken die Verhältnismässigkeit bezweifeln, argumentieren die Bürgerlichen damit, dass die Demonstration nicht bewilligt und damit nicht rechtens war. Der Gewerbeverband stört sich schon länger an den vielen Demonstrationen in der Innenstadt, die eben nicht nur das Gewerbe, sondern auch den Verkehr stören. Ausserdem ist es fraglich, ob die Situation auch eskaliert wäre, hätten die Demonstrant*innen eine Bewilligung eingeholt. So sagt auch FDP-Grossrat Luca Urgese: Es hätte eine Bewilligung eingeholt werden müssen. Denn: «Demonstrant*innen haben kein Recht einfach durchzulaufen, wo sie wollen.» 

Wenn Demonstrant*innen eine Bewilligung einholen, werden eine Ansprechperson für die Polizei und eine Route festgelegt. Das ermöglicht der Polizei, mit den Organisator*innen zu verhandeln. Die zuständige Polizeidirektorin Stephanie Eymann (LDP) hatte am Anfang ihrer Regierungszeit angekündigt, sie wolle keine unbewilligten Demonstrationen mehr akzeptieren. Am Freitag wurde einmal mehr klar, dass sie diese harte Linie durchsetzt.

Rita vom Grauen Block sagt: «Es gibt nun mal viele Themen, die drängender werden, und die Leute wollen ihre Meinung kundtun.»

Rita vom Grauen Block sagt: «Es gibt nun mal viele Themen, die drängender werden, und die Leute wollen ihre Meinung kundtun.» (Foto: zV)

Laut Anwalt Noll widerspricht dies der Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg zur Versammlungsfreiheit. So hält er fest, dass ein Eingriff in die Versammlungsfreiheit nicht damit gerechtfertigt werden könne, dass die Demonstration unbewilligt gewesen sei. «Es ist ein Recht, auf die eigene Meinung friedlich aufmerksam zu machen, dabei kann das Individuum selbst bestimmen, wie und wo das stattfindet.» Die Behörden müssten eine gewisse Toleranz an den Tag legen. 

Auch Markus Schefer, Staatsrechtsprofessor an der Universität Basel, findet, die Bewilligungspflicht für Demonstrationen sei eine Einschränkung der Versammlungsfreiheit, aber: «Diese Einschränkung ist durch zahlreiche Bundesgerichtsurteile abgestützt». Natürlich dürfe das nicht dazu führen, dass gewisse Meinungen zugelassen werden, und andere nicht, sagt Schefer. 

Einbürgerungsprozess sistiert

Laut Demonstrant*innen könne das Einholen einer Bewilligung aber durchaus Konsequenzen haben. So meint beispielsweise Rita vom Grauen Block: «Ich persönlich würde nie eine Bewilligung einholen, ist doch das Ziel einer Demonstration, dass möglichst viele Menschen kommen sollen – und man kann nie alle Menschen im Griff haben.» Diese Verantwortung könne nur tragen, wer eine grosse Partei im Rücken hat. 

So sagt auch Deiss von der Basta: «Wir geben als Partei oft Gesuche ein für Gruppierungen, weil sie sich nicht mehr trauen.» Der Linkspartei sei ein Fall bekannt, bei dem die Verantwortlichen Bussen kassierten – und einen Gerichtsfall. Um sich freisprechen zu lassen, müsse man sich eine Einsprache mitsamt dem folgenden Prozess erst einmal leisten können. 

«Wie soll die Polizei da auftreten? Mit Leuchtwesten und Spalier stehen? Die Polizei muss sich schützen - und nicht, wie die Demonstrant*innen finden: alles aushalten.»

Luca Urgese, FDP-Grossrat

Das wohl folgenreichste Beispiel ist jenes einer Deutschen, deren Einbürgerungsverfahren während eines Jahres sistiert wurde, nachdem sie in Basel eine Bewilligung für eine Demonstration beantragt hatte, die am Ende eine andere Route gelaufen ist, als die mit den Behörden vereinbarte. Damit waren die Auflagen nicht erfüllt. Die Frau wurde schliesslich freigesprochen: Sowohl Strafbefehl, Freispruch, als auch die Kommunikation mit dem zuständigen Migrationsamt liegen Bajour vor.

Anders als in Bern gibt es in Basel-Stadt noch kein Gesetz, das die Bewilligungsnehmer*innen offiziell haftbar macht. Im Kanton Zürich hatte die Junge SVP erst vergangene Woche ihre «Anti-Chaoten-Initiative» eingereicht, die ebenfalls fordert, die Demonstrierenden für die Folgekosten verantwortlich zu machen. Der Basler SVP-Parteipräsident Pascal Messerli verspricht auf Twitter: «Wir werden bald nachziehen!» 

Zu alt für Katz-Maus-Spiel

Das Problem: Die Diskussionen um die Verhältnismässigkeit und die Bewilligungspraxis lenken von den politischen Fragen ab, um die es an den Protesten gehen soll. Statt über Gewalt an Frauen spricht die Öffentlichkeit nun über die Demonstration und die Eskalation. 

Rita vom Grauen Block sagt: «Es gibt nun mal viele Themen, die drängender werden, und die Leute wollen ihre Meinung kundtun.» Am Freitag sei «viel Porzellan zerschlagen worden». Vertrauen würde so nicht aufgebaut, im Gegenteil.

FDP-Grossrat Luca Urgese findet hingegen: Ein vertrauensvoller Dialog setze zwei Seiten voraus. Wenn der Dialog verweigert werde, sei das nicht das Problem der Polizei. Und er ist überzeugt: Die Konfrontation mit der Polizei werde gesucht. Er zeigt kein Verständnis, wenn sich eine Gruppe vermummt und mit Leuchtpetarden hinter einem Banner versteckt: «Wie soll die Polizei da auftreten? Mit Leuchtwesten und Spalier stehen? Die Polizei muss sich schützen - und nicht, wie die Demonstrant*innen finden: alles aushalten.» Manche Menschen, so Urgese, wollten mit der Polizei einfach nichts zu tun haben. Sie sähen die Polizei als Feind, provozierten das Katz-Maus-Spiel geradezu.

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