Museumsgesetz

«Was lange währt, wird nun hoffentlich endlich gut»

Nach langer und kontroverser Vorgeschichte hat der Grosse Rat heute das neue Museumsgesetz mit nur einer Gegenstimme verabschiedet.

Basel hat ein neues Museumsgesetz, das unter anderem die rechtlichen Rahmenbedingungen des Kunstmuseums regelt.
Basel hat ein neues Museumsgesetz, das unter anderem die rechtlichen Rahmenbedingungen des Kunstmuseums regelt. (Bild: © KEYSTONE / GAETAN BALLY)

Mit den Worten «was lange währt, wird nun hoffentlich endlich gut», fasste die Präsidentin der vorberatenden Bildungs- und Kulturkommission (BKK) den langen Prozess zur Revision des Museumsgesetzes zusammen.

Zu Verzögerungen haben unter anderem der Legislaturwechsel und der damit verbundene Wechsel an der Spitze des zuständigen Präsidialdepartements und die Neubesetzung der Grossratskommission geführt.

Viel diskutierter Punkt im Gesetzesentwurf war die Kernfrage, wie weit den fünf staatlichen Museen als Dienststellen des Kantons eine Teilautonomie gewährt werden könne. Die Geschäftsprüfungskommission (GPK) hatte darin so viel Konfliktpotential gesehen, dass sie gar die Rückweisung des Gesetzesentwurfs an die Regierung beantragte.

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Das war im Sommer 2021. In der Zwischenzeit hat sich in dieser Frage einiges getan. Mit Beat Jans (SP) übernahm ein neuer Regierungsrat respektive Regierungspräsident das Dossier. Er regte denn auch an, dass sich alle Beteiligten inklusive die betroffenen Museen an einen Tisch setzen, um sich auf einen gemeinsamen Nenner zu einigen. Mit Erfolg: Die GPK zog sodann ihren Rückweisungsantrag zurück.

Konkret wurde der Vorschlag, die Museen aus dem Staatsapparat auszulagern, fallengelassen. Inhaltlich und finanziell mit einem Vierjahres-Globalbudget ausgestattet, behalten die Museen aber viel Handlungsspielraum, während sich der Kanton vornehmlich auf die Dienstaufsicht beschränkt.

Das neue Gesetz enthält noch weitere Neuerungen: So wird die rechtliche Abklärung der Herkunft des Museumsguts neu explizit festgehalten. Verlangt werden neu auch Sammlungskonzepte. Und etwas genauer definiert und gestärkt werden soll die Rolle der Museumskommissionen respektive die Mitsprache der jeweiligen Kommissionspräsidentinnen und -präsidenten bei Fragen zum Anstellungsverhältnis der Museumsdirektorinnen und -direktoren.

Positive Aufnahme in Rat

Die Sprecherinnen und Sprecher aller Fraktionen stellten sich ohne Einschränkungen und höchstens mit ganz zurückhaltend geäusserter Kritik hinter den Vorschlag der BKK. Es sei ein guter Entscheid, am Spannungsfeld zwischen Autonomie und der hierarchischen Stellung als Staatsstellen festzuhalten, sagte zum Beispiel der SP-Sprecher.

Regierungspräsident Beat Jans (SP) zeigte sich höchst erfreut über die gute Aufnahme des Gesetzesentwurfs durch den Rat. «Vor anderthalb Jahren noch hätte ich nie mit solch einer Harmonie gerechnet», sagte er. Gemeinsam habe man eine «hervorragende Grundlage» für die Museumspolitik geschaffen.

Die Regierung beantragte allerdings die Streichung eines von der BKK eingefügten Absatzes betreffend Abgeltung von Besuchen von Schulklassen aus dem Standortkanton Basel-Stadt. Die Regierung würde eine Regelung auf Verordnungsebene bevorzugen. Dieser Antrag wurde aber einstimmig abgelehnt.

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