Ein Stick, an dem selbst die Forensik scheitert
Warum der Kanton nicht mehr auf die USB-Sticks mit den Passwörtern für die digitale Urne zugreifen kann, stellt selbst IT-Spezialist*innen vor Rätsel. Für das E-Voting und damit das Stimmrecht für Menschen mit Behinderung heisst das nichts Gutes.
Auf den Punkt:
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2357 Stimmen haben bei der Abstimmung über die Erhöhung der Mehrwertsteuer vor neun Jahren den Unterschied gemacht. Wäre es damals zu einer Panne wie am vergangenen Wochenende beim Auswerten der Basler E-Voting-Stimmen gekommen – also dass 2048 Stimmen einfach nicht ausgelesen werden konnten – dann wäre das staatspolitisch höchst heikel gewesen. Von den jetzigen vier nationalen Abstimmungen war aber keine derart knapp.
Seit einigen Jahren gibt es in Basel-Stadt sowie in St. Gallen, Graubünden und im Thurgau einen Pilotversuch mit E-Voting, nachdem dieser vier Jahre unterbrochen worden war. Das E-Voting richtet sich in Basel-Stadt bislang an Auslandschweizer*innen und Menschen mit Behinderung. Dieses Jahr soll das E-Voting aber weiter ausgebaut werden und bis zu 30 Prozent der Stimmberechtigten zur Verfügung stehen.
Die 2048 Stimmen, die jetzt nicht gezählt werden konnten, haben bereits für viel Empörung im politischen Basel gesorgt. Raoul Furlano von der LDP hat eine erzürnte Interpellation eingereicht, ebenso Lorenz Amiet von der SVP. Bei der Basler Staatskanzlei gibt man auch zu, dass die politischen Rechte durch den Vorfall verletzt werden. Regierungssprecher Marco Greiner sagt: «Wir bedauern das extrem.»
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Was genau ist passiert?
Die per E-Voting abgegebenen Stimmen befinden sich in einer Art digitalen Urne und sind verschlüsselt. Um sie entschlüsseln, also die Daten auslesen zu können, benötigt man zwei Passwörter – sie sind auf separaten USB-Sticks gespeichert, die jeweils mit einem Zahlenpad versehen sind. Das Modell, das der Kanton nutzt, vermarktet seine Produkte mit «militärischer Sicherheit». Im jetzigen Fall hat es sich als zu sicher herausgestellt: Der Kanton schafft es nicht, auf die Sticks zuzugreifen – ebenso wenig wie auf die alternativen Backup-Sticks. Entsprechend bleibt der Weg versperrt, um die virtuelle Urne zu öffnen.
Bei einem kurz zuvor durchgeführten Testlauf habe der Zugriff auf die Sticks noch funktioniert, sagt Marco Greiner. Das genaue Modell der Sticks will er nicht verraten, damit dieses nicht «ungerechtfertigt öffentlich angeschwärzt würde» – denn es sei auch möglich, dass nicht die Hardware das Problem sei, sondern das Handling. Sprich: Menschliches Fehlverhalten ist nicht ausgeschlossen.
Aber woher das Problem stammt, kann die Staatskanzlei zu diesem Zeitpunkt noch nicht sagen. Schliesslich ist noch nicht mal klar, was genau das Problem ist – also warum man nicht auf den Stick zugreifen kann. Die Spezialist*innen aus der Forensik der Staatsanwaltschaft, die von Freitag auf Samstag deswegen eine Nachtschicht schoben, scheiterten jedenfalls daran.
«Wir sind sehr froh, dass der Kanton beim E-Voting vorwärts macht. Es ermöglicht blinden und sehbehinderten Menschen das Abstimmen.»Georg Mattmüller, Geschäftsführer Behindertenforum
Im Verlaufe des Samstags wurde klar: Man wird nicht rechtzeitig auf die Sticks zugreifen können – und die Staatskanzlei teilte mit, dass die 2048 Stimmen nicht ausgelesen werden. Man verzichtete allerdings darauf, die Stimmen für ungültig zu erklären, sagt Marco Greiner: «Die Stimmen als ungültig zu bezeichnen, würde den falschen Eindruck erwecken, die betreffenden Stimmberechtigten hätten fehlerhaft abgestimmt. Dies ist aber nicht der Fall, da die Stimmabgaben mutmasslich eindeutig lesbar wären.» Also wenn man auf die Sticks zugreifen könnte.
Letztlich wird es aber wohl dennoch darauf hinauslaufen, dass die Stimmen doch als «ungültig» erklärt werden müssen – eben weil es für diesen Sachverhalt noch keine eigene Kategorie gibt. Derzeit läuft die zweiwöchige Bereinigungsphase des offiziellen Stadtbasler Ergebnisses der Abstimmungen. Danach muss das offizielle Endergebnis im Kantonsblatt veröffentlicht werden. Wenn sich bis dahin die USB-Sticks nicht öffnen lassen, müssen die Stimmen aus Ermangelung an Alternativen als «ungültig» gekennzeichnet werden.
«Solche Fehler untergraben das Vertrauen in das E-Voting erheblich.»Stefanie Bailer, Politologin
Frustrierend ist das für die Betroffenen. Die alt-SP-Grossrätin und Auslandschweizerin Christine D'Souza zeigt sich unter anderem bei 20 Minuten «verständnislos». Sie stört sich vor allem an der Kurzfristigkeit der Meldung. Denn für Auslandschweizer*innen gibt es die Alternative, persönlich an der Urne oder brieflich abzustimmen. Bei diesen Abstimmungen haben das rund 900 Auslandschweizer*innen genutzt.
Für Menschen mit Behinderungen, insbesondere sehbehinderte und blinde Menschen, ist das E-Voting allerdings die einzige Möglichkeit, unter Wahrung des Stimmgeheimnisses, also ohne fremde Hilfe, abzustimmen. «Wir sind sehr froh, dass der Kanton hier vorwärts macht», sagt Georg Mattmüller, Geschäftsführer des Behindertenforums und SP-Grossrat. Entsprechend wäre es seiner Ansicht nach ein Rückschritt und «sehr bedauerlich», wenn das E-Voting wegen des technischen Problems in Bedrängnis geraten würden: «Selbstverständlich darf die demokratische Legitimation von Abstimmungen aber nicht gefährdet werden.»
Diese Gefahr besteht allerdings bei E-Voting, wie Politologin Stefanie Bailer sagt. Die Professorin an der Universität Basel forscht zu Vertrauen in die Politik. «Fehler kommen auch bei Papierabstimmungen vor. Dort sind sie allerdings für die meisten nachvollziehbarer und können auch einfacher korrigiert werden. Wenn beim E-Voting etwas schief läuft, wird direkt Betrug befürchtet. Für das Vertrauen in die demokratischen Institutionen und Prozesse ist das gefährlich. Solche Fehler untergraben das Vertrauen in das E-Voting erheblich.»